Betreff
Auswahl und Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen aus dem Integrierten städtebaulichen Handlungskonzept der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
122/2014
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

 

vgl. Vorlage 101/2014 mit ergänzenden Ausführungen der Verwaltung

 

Die Gemeinde Havixbeck hat die Möglichkeit, Maßnahmen aus dem Integrierten städtebaulichen Handlungskonzept im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst zu bekommen. Antragsfrist für die nächste Förderperiode ist der 13.02.2015.  Hierfür ist jedoch erforderlich, dass zum einen durch Ratsbeschluss die Maßnahmen mit einer Priorität versehen werden und zum anderen durch Detailplanungen belastbare Kostenermittlungen zugrunde gelegt werden können.

Die Maßnahmentabelle zum ISHK habe ich zu Ihrer Information nochmals dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Text des ISHK ist wegen des Umfanges als Anlage 2 zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Als Schlüsselmaßnahme sollte die Entwicklung des Sandsteinmuseums im Rahmen der Regionale 2016 weiterhin oberste Priorität haben. Hinsichtlich der Weiterqualifizierung der Planungsinhalte sind jedoch zunächst die Beratungen des neu gebildeten Beirates abzuwarten.

 

Im Zuge der Erarbeitung des ISHK ist schnell deutlich geworden, dass dem Ortskern/der Ortsmitte eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. S. 49 ff. des Konzeptes). Hieraus sind verschiedene Handlungsansätze entwickelt worden, die es gilt, umzusetzen.

Zur Stärkung der Ortsmitte ist besonders auf die Verbesserung der Wegeachse Bahnhof – Ortsmitte – Sandsteinmuseum abgestellt worden (vgl. Ziff. 5.1und 5.2 sowie Ziff. 6.1 der Tabelle). Insofern sollte vorrangig zur Stärkung des Ortskerns mit den vorhandenen Einrichtungen und der Frequentierung des Einzelhandels und der Dienstleister der Fokus der umzusetzenden Maßnahmen auf diese Teilaspekte des Konzeptes gerichtet werden. Im Kontext mit den schon beschlossenen Einzelmaßnahmen zur Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft und des Einrichtung eines Verfügungsfonds können wesentliche Impulse zur Verbesserung der Funktionalität  und der Aufenthaltsqualität der Ortsmitte schaffen werden.

 

Erst im Sommer dieses Jahres hat das zuständige Ministerium mitgeteilt, dass Investitionszuschüsse – auch zur funktionalen Verbesserung - in den Gebäudebestand der Kommunen gelenkt werden können. Hierbei sollen im Rahmen der integrierten Handlungskonzepte Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emmissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden.

 

Die Lüftungsanlage des Forums der Anne-Frank-Gesamtschule soll durch eine optimierte Steuerung energetisch verbessert werden (geschätzte Kosten ca. 20.000 €). Da dieser Förderschwerpunkt bei Aufstellung des Konzeptes noch nicht bekannt war, im Integrierten Kommunalen Klimakonzept diese Handlungsansätze aber durchaus verankert sind, schlage ich vor, die Maßnahmentabelle um diese Einzelmaßnahme zu ergänzen und die Umsetzung zeitnah mit hoher Priorität vorzusehen.

 

Trotz der bestehenden Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen aus dem ISHK ist zu berücksichtigen, dass der gemeindliche Anteil an den förderfähigen Aufwendungen zur Zeit 40 % beträgt. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde Havixbeck innerhalb der nächsten 5 Jahre (für diesen Zeitraum sind die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Kassenwirksamkeit gegenüber der Bezirksregierung zu benennen) ist m. E. eine weitere Umsetzung von finanziell relevanten Maßnahmen nicht möglich.

 

Zur Ergänzung der investiven Maßnahmen schlage ich daher vor, die Prozesse, die vorrangig auf kommunikativer Ebene angeschoben werden können, zeitnah anzugehen. Dies sind insbesondere die Maßnahmen zur Förderung einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur (Ziff. 14) sowie die Gründung des Arbeitskreises Kultur (Ziff. 17). Hier sollte die Gemeinde Havixbeck ihrer zentralen Rolle entsprechend, die maßgeblichen Akteure „an einen Tisch“ holen und gemeinsam Ideen und Handlungsansätze entwickeln.

 

Hierdurch kann erreicht werden, dass der Prozess, Havixbeck mitzugestalten, auch nach der aktiven Phase bei der Erarbeitung des ISHK lebendig bleibt.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, im Rahmen der Förderperiode 2015 – 2019 in Ergänzung der bereits in 2014 beschlossenen Einzelmaßnahmen aus dem Integrierten Städtebaulichen Handlungskonzept (ISHK), und zwar Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft und Einrichtung eines Verfügungsfonds, folgende Maßnahmen mit besonderer Priorität zu versehen und weiter zu qualifizieren:

 

  1. Aufzeigen der Perspektive Sandsteinmuseum (Regionale-Projekt)


 

 

  1. Herstellung einer attraktiven Wegeverbindung zwischen Bahnhof/Ortskern/Sandsteinmuseum mit Anbindung des Liselotte-Köhnlein-Platzes an die Fußgängerzone

  2. energetische Verbesserung der Lüftungsanlage im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule; in Ergänzung der bisherigen Maßnahmentabelle soll diese Einzelmaßnahme zusätzlich aufgenommen werden.

Darüber hinaus möge die Verwaltung die im ISHK genannten Maßnahmen zur Förderung einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur (ggfls. unter Einbeziehung des neu gegründeten Marketingvereins) sowie der Gründung des Arbeitskreises Kultur initiieren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                        ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Je nach Beschlussfassung des Rates zur Priorisierung einzelner Maßnahmen sind zumindest für die Projekte, deren Umsetzung in 2015 und 2016 vorgesehen ist, Planungskosten zeitnah bereit zu stellen, da mit Vorlage des Förderantrages erste Planungen sowie belastbare Kostenberechnungen bei der Bezirksregierung mit vorzulegen sind.