Betreff
Beratung über den Antrag der Herren Wietholt und Dr. Ikemeyer vom 24.02.2010 auf Schaffung von örtlichen, verbindlichen, planerischen Regelungen hinsichtlich Emmissionsgrenzen bei Intensivtierhaltung.
Vorlage
057/2010
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Siehe anliegenden Antrag vom 24.02.2010.

 

Der Vorschlag von Herrn Wietholt und Herrn Dr. Ikemeyer, bundes- und landesrechtliche Regelungen hinsichtlich Emissionsgrenzwerte durch Ratsbeschluss bindend für die Bauleitpläne der Gemeinde Havixbeck zu machen, ist rechtlich nach meiner Einschätzung so ohne weiteres nicht umsetzbar.

 

Da die Argumente der Antragsteller jedoch durchaus überzeugen und sich für mich auch nicht erschließt, warum höherrangiges Recht bei der Betrachtung von Einzelfallentscheidungen nicht immer in dem gewünschten Maß berücksichtigt wird, schlage ich Ihnen in Absprache mit dem Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld vor, die zuständigen Stellen beim Land NRW und bei der Bundesverwaltung um entsprechende Auskünfte und rechtliche Bewertungen des vorgeschlagenen Verfahrensweges zu bitten. Nur so kann m. E. die nötige rechtliche Klarheit erreicht werden, die erforderlich ist, um tatsächlich wirksam Emissionsgrenzen in die örtlichen Planungen zu übernehmen.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Auf der Grundlage des Antrages der Herren Wietholt und Dr. Ikemeyer vom 24.02.2010 wird die Verwaltung beauftragt, mit den zuständigen Stellen bei Bund und Land zu klären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Emissionsgrenzwerte, die aufgrund höherrangigem Recht bestehen, für die örtliche Gemeinschaft innerhalb der Gemeinde bindend anzuwenden sind.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Nein.

 

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller