Begründung
s. anliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 22.07.2014
Im Zuge der Erneuerung der Münsterstraße und der Sanierung der Haupterschließungsstraße „Am Schlautbach“ ist mittels Querung des Antoniusweges (Fuß- und Radweg) eine 2. Ausfahrtsmöglichkeit über die Südstraße geschaffen worden.
Durch eine solche 2. Erschließungsmöglichkeit wird einerseits insbesondere der Bereich in westlicher Richtung zur Münsterstraße und die Münsterstraße selbst von Durchgangsverkehren entlastet, andererseits entstehen neue Belastungen für die Anwohner an der nördlich zum Antoniusweg abzweigenden Straße „Am Schlautbach“ (ab Hs.- Nr. 155) sowie der Südstraße und dem Südostring zwischen Hs.-Nr. 1 bis 75 (Kreuzung mit der Herkentruper Straße).
Aus Gründen der Sicherheit ist eine 2. Erschließungsmöglichkeit nicht zwingend erforderlich, da der betreffende Bereich als Notzufahrt konzipiert ist.
Eine Anwohnerbefragung hinsichtlich der Zustimmung zu einer 2. Erschließungsmöglichkeit für das Gebiet „Am Schlautbach“ kann eine Grundlage für anschließende politische Beratungen sein (planerische, bauliche, verkehrsrechtliche und finanzielle Aspekte sowie der Vertrauensschutz der Anlieger sind im Folgenden dabei ebenfalls zu betrachten). Insofern schlage ich vor, die Anwohnerbefragung bei den von der Änderung am meisten betroffenen Anliegern durchzuführen.
Das Ergebnis der Befragung ist dann zur weiteren politischen
Beratung in der Sache seitens der Verwaltung vorzulegen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, eine Befragung der
Anwohner der Straße „Am Schlautbach“ sowie der Südstraße und des Südostringes
von Hs.-Nr. 1 bis 75 durchzuführen. Durch die Befragung soll der Grad der
Zustimmung zur Schaffung einer dauerhaften 2. Ausfahrt für das Wohngebiet „Am
Schlautbach“ über die Südstraße in Richtung Südostring ermittelt werden. Nach
Vorlage des Umfrageergebnisses erfolgt die weitere politische Beratung über die
evtl. erforderlichen Planungsschritte.
Finanzielle
Auswirkungen: x
ja nein
Finanzielle Auswirkungen
Für die Befragung entstehen neben Personal- und Sachkosten Portokosten. Die notwendigen Mittel stehen im Produkt 0203 (Verkehrsangelegenheiten) zur Verfügung.