Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Aus haushaltstechnischen Gründen konnten im Jahr 2015 folgende Maßnahmen
nicht bzw. nicht vollständig durchgeführt werden:
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Nr. 3 :
Straßeneinläufe,Grabenunterhaltung (teilweise durchgeführt)
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Nr. 4 :
Fahrbahnmarkierung u. Beschilderung
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Nr. 5 :
Reinigung von Plätzen , Containerstandorten
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Nr. 7 :
Gehweginstandsetzung (teilweise durchgeführt)
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Nr. 10:
Erneuerung der Bepflanzung
Folgende Maßnahmen sind durchgeführt worden bzw. stehen vor der
Ausführung:
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Nr. 1 :
Verkehrssicherung der Straßen, Wege, Plätze
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Nr. 2 :
Verkehrssicherung an Bahnübergängen
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Nr. 9 :
Instandsetzung der Herkentruper Straße
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Nr. 11:
Sanierung der schadhaften Baumscheiben im Ortskern
Als wesentliche Maßnahmen im Jahr 2016 werden zwei Asphaltarbeiten
durchgeführt. Zum einem soll die ehemalige K51 (Nr.8) saniert werden. Bei der
Maßnahme handelt es sich um eine stark frequentierte Ortszufahrt mit
Buslinienverkehr, die im Zuge der Verkehrssicherungspflicht instandgesetzt
werden sollte. Die Sanierung erfolgt hier überwiegend im Heißeinbau nach
vorangegangenen Nebenarbeiten.
Nach Durchführung der Sanierungsarbeiten werden die Ersatzpflanzungen an
der ehemaligen K51, siehe Verwaltungsvorlage 124/2014 vorgenommen werden.
Zum anderen sollen Asphaltmaßnahmen im Gewerbegebiet Hohenholter Straße
II erfolgen.
Die restlichen Mittel werden entsprechend dem Maßnahmenkatalog aus dem
Jahr 2015 weiter verwendet.
Perspektivisch wird es in den Folgejahren erforderlich sein, weitere
Gemeindestraßen zu sanieren. Wie z.B. die Kolpingstraße (Danziger Platz bis
Hangwerweg) und Gennericher Straße (L550 bis Einfahrt Stapeler Straße).
Des Weiteren wird wie jedes Jahr die Gehweginstandsetzung weiter vorangetrieben werden.
Zu gegebener Zeit werden frühzeitig alle Gremien über die
Sanierungsmaßnahmen informiert ggfls. beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt das Straßen- und Wegeunterhaltungsprogramm
2016 auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenkatalogs. Die
finanziellen Mittel in Höhe von 300.000,00 € werden zum einen aus der
Rückstellung der nicht verausgabten Mittel aus 2015 und zum anderen aus den im
Haushaltsplan 2016 unter dem Produkt 1201, Verkehrsflächen und –anlagen,
veranschlagten Mitteln bereitgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Für die nicht verausgabten Mittel wird aufgrund der späten Rechtskraft
des Haushalts 2015 eine Rückstellung in Höhe von 90.000,00 € gebildet. Die
Mittel können dann sofort in 2016 verwendet werden. Sie belasten den Haushalt
2016 nicht.
Zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs 2016 werden darüber hinaus Mittel in
Höhe von 210.000,00 € benötigt.
Insgesamt werden zur Unterhaltung des Straßennetzes 300.000,00 €
benötigt. Diese werden im Haushaltsplan 2016 unter dem Produkt 1201,
Verkehrsflächen und –anlagen, bereitgestellt.
Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen zur Erfüllung
der Verkehrssicherungspflicht sowie insbesondere für den Werterhalt
gemeindeeigener Verkehrsanlagen.