Begründung
Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.
Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.
Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:
- Unternehmerkosten
(Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für
den Wertstoffhofbetrieb).
- Entsorgungs-
und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
- Personal-
und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
- Kalkulatorische
Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
- Einmalige
Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
- Erlöse
aus der Veräußerung von Wertstoffen*
- Feststellung
des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)
*Hinweis:
Ab dem Jahr 2016 werden die Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen unter
Punkt 4. der Gebührenkalkulation gesondert ausgewiesen. Bislang wurden diese
Erlöse direkt von den Entsorgungs- und Verwertungskosten des Kreises abgezogen.
Voraussichtliche Kostenentwicklung 2016 gegenüber Kalkulation 2015:
|
1. Begründung
der Kostenveränderungen:
·
Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1
Gebührenkalkulation)
Die einzelnen Vergütungssätze für die Bereitstellung der Gefäße, Entleerung und
Tonnage sowie für den Wertstoffhof
werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Da keine erhebliche Steigerungen
von Gefäßen zu erwarten sind, wurden die Unternehmerkosten für die
Tonnenentleerungen fast nicht verändert, sondern der Entwicklung in 2015
zufolge, leicht reduziert. Ebenfalls führt das Ausschreibungsergebnis für das
Schadstoffmobil zur geringen Reduzierung der Unternehmervergütung.
Die Unternehmerkosten werden daher in ausgewiesener Höhe kalkuliert.
·
Entsorgungs- u. Verwertungskosten Kreis (s.
Punkt 2.2, S. 1 – 2 Gebührenkalkulation)
Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld,
vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum 01.01.2016 die Gebührensätze nicht zu
erhöhen. Die Gebühr für Bioabfall wird voraussichtlich um 1 € / Tonne auf 65,00
€ gesenkt.
Unter Berücksichtigung der unter Punkt 4. gesondert ausgewiesener Erlöse
errechnet sich eine leichte Reduzierung der Entsorgungs- und Verwertungskosten
in Höhe von:
Unterschiedsbetrag z. Punkt 2.2 von 90.805 € abzüglich Erlöse Punkt 4. von
95.568 € = Reduzierung von 4.763 €.
·
Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s.
Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)
Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr.
19/2014. Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine leichte Erhöhung der
Personalkosten.
Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der Satzung vom
12.12.2013. Der Stundenumfang für die Bauhofmitarbeiter sowie für die Fahrzeug-
und Gerätekosten wurden den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Es errechnet sich daher eine leichte Erhöhung der Personal- und Sachkosten in
der ausgewiesenen Höhe.
·
Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) u. Zinsen
(s. Punkt 2.4, Seite 3 Gebührenkalkulation)
Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit
verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die einzelnen AfA werden nach
Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, welche nach den Indizes des IT.NRW
berechnet werden. Wegen gestiegener Indizes errechnet sich eine Erhöhung der
kalkulatorischen AfA aller vier Anlagen.
Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich
aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer. Daher errechnet
sich Jahr für Jahr eine Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen.
Insgesamt errechnet sich eine Erhöhung der AfA und kalkulatorischen Zinsen zum
Vorjahr.
·
Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s.
Punkt 2.5, S. 3
Gebührenkalkulation)
Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof wurden weder in 2015
vorgenommen noch werden diese in 2016 beabsichtigt.
·
Feststellung d. betriebswirtschaftlichen
Ergebnisses 2014 (s. Punkt 5, Seite 4 Gebührenkalkulation)
In Zusammenarbeit mit dem Finanzzentrum und dem Wirtschaftsprüfer wurde
eine andere Art der Betriebsabrechnung gewählt. Bislang wurden die Erträge und
Aufwendungen des Abrechnungsjahres gegenübergestellt und der so ermittelte
Über- bzw. Unterdeckungsbetrag im Kalkulationsjahr verrechnet.
Nunmehr werden die Aufwendungen des Abrechnungsjahres um zusätzliche Erträge
bereinigt. Die so errechneten Nettoaufwendungen werden den ansatzfähigen
Gesamtkosten des Abrechnungsjahres gegenübergestellt. Durch den Bezug zu den
kalkulierten Kosten werden auch die Gebühren miteinbezogen, da nach dem KAG die
Gebühren die Kosten decken sollen. Nur geringfügige Abweichungen sind erlaubt.
Es errechnet sich nach Überprüfung aller Zahlungsvorgänge eine Überdeckung aus
dem Abrechnungsjahr 2014 i.H.v. 22.854,39 €. Dieser Betrag wird in einer Summe
entsprechend der Bestimmungen des KAG gebührenmindernd in 2016 angesetzt und
ist in der Gebührenkalkulation entsprechend berücksichtigt.
Da das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2013, welches in der Kalkulation 2015
berücksichtigt wurde doppelt so hoch ausgefallen war, ermittelt sich nunmehr
der Unterschiedsbetrag in der ausgewiesenen Höhe.
2. Ermittlung
der Gebührensätze
Unter
Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck
in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.
·
Grundgebühr (s. Punkt 6, Seite 5 der
Gebührenkalkulation):
Der Betrag für die Grundgebühr der Restmüll- bzw. Biogefäße wird nicht verändert.
Lediglich der Betrag für die Papiergefäße wird auf 0,-- € festgesetzt. Mit
dieser Grundgebühr werden Beträge für z.B. Abfallberatung, Änderungsdienste,
Gefäßbereitstellungen, Schadstoffsammlungen, Papierkorbentleerungen, fixe
Unternehmerkosten, etc. unabhängig von der Tonnengröße abgerechnet. Da
die Papiertonne nur in einer Tonnengröße angeboten wird, erübrigt sich die
Staffelung bei diesem Gefäß in eine Grund- und eine literabhängige Gebühr.
Nach ständiger
Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen
Gesamtkosten betragen. Dieser Betrag wird nicht überschritten.
·
Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 5
Gebührenkalkulation):
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP
10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden,
also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes
Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag
belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß
festgesetzt.
Unter Zugrundelegung der kalkulierten Gefäße errechnet sich die ausgewiesene
Zusatzgebühr.
·
Filtergebühr (s. Punkt 7, Seite 5
Gebührenkalkulation):
Für die Zurverfügungstellung der Biofilter ist in den Vorjahren eine spezielle
Filtergebühr ermittelt worden: 5,76 € für ein 120-l Gefäß und 5,88 € für ein
240-l Gefäß.
Diese Beträge sind weiterhin auskömmlich und werden unverändert in die
Kalkulation 2016 übernommen.
·
Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 5
Gebührenkalkulation):
Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten
ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.
Im Einzelnen:
0,035 € für Restmüll,
0,016 € für Biomüll und
0,007 € für Papiermüll.
·
Gebührensätze (s. Punkt 9, Seite 5
Gebührenkalkulation)
Restmüll |
|||
Gefäß |
Gebühr |
Gebühr 2015 |
Differenz z. Vorjahr |
60 l |
113,40 € |
108,72
€ |
4,68
€ |
80 l |
131,64 € |
125,40
€ |
6,24
€ |
120 l |
168,00 € |
158,64
€ |
9,36
€ |
240 l |
277,20 € |
258,48
€ |
18,72
€ |
1.100 l |
2.060,76 € |
1.889,16
€ |
171,60
€ |
Biomüll |
|||
Gefäß |
Gebühr |
Gebühr 2015 |
Differenz z. |
120 oh. Filter |
74,88 € |
78,00
€ |
-3,12
€ |
120 mit Filter |
80,64 € |
83,76
€ |
-3,12
€ |
240 oh. Filter |
124,80 € |
131,04
€ |
-6,24
€ |
240 mit Filter |
130,68 € |
136,92
€ |
-6,24
€ |
Papiermüll |
|||
Gefäß |
Gebühr |
Gebühr 2015 |
Differenz z. |
240 l |
20,88 € |
20,64
€ |
0,24
€ |
3. Gesamtbetrachtung:
Die Abfallgebühren für die Restmüll- und Papiergefäße steigen, während die
Gebühren für die Biotonnen sinken. Die Steigerungen der Restmüllgebühren liegen
insbesondere daran, dass ein Überschuss aus der Betriebsabrechnung gegenüber
dem Vorjahr um die Hälfte geringer ist.
Die Reduzierung der Abfallgebühren für die Biogefäße ist insbesondere auf die
voraussichtliche Senkung der Entsorgungsgebühren des Kreises Coesfeld für den
Bioabfall und auf eine Anpassung der kalkulierten Abfallmengen zurückzuführen.
Ansonsten wurden die Gebühren entsprechend der kalkulierten Kosten berechnet,
was zu einer leichten Erhöhung der Papiertonnengebühr geführt hat.
Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die
ausgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung
der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 02.11.2015
die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck
(Text s. Anlage)
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle
Auswirkungen
Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 entsprechend veranschlagt.