Betreff
Beratung über eine Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW - Energieversorgung -.
Vorlage
056/2010
Aktenzeichen
IV.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW hat mitgeteilt, dass die Landesregierung NRW am 02.02.2010 beschlossen hat, das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) gem. § 10 ROG in Verbindung mit § 14 LPIG durchzuführen.

 

Gleichzeitig wurde der Gemeinde Gelegenheit gegeben, Anregungen und Bedenken zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht  vortragen zu können, und zwar bis spätestens zum 15.07.2010.

 

Der Entwurf zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW – Energieversorgung – besteht aus einem Textteil (Begründung sowie zeichnerischen Darstellungen) und darüber hinaus aus einem Umweltbericht. Die Ratsmitglieder haben jeweils eine Fassung des Änderungsplanes erhalten. Bei Bedarf können zusätzliche Exemplare für sachkundige Bürger im Bauamt zur Verfügung gestellt werden.

 

Durch diesen vorliegenden Änderungsplan soll im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung in NRW die planerische Voraussetzung geschaffen werden für

 

1.    den Ausbau der Nutzung erneuerbarerer Energien,

2.    die verstärkte Nutzung der Kraftwärmekopplung,

3.    die Erneuerung des Kraftwerksparks.

 

In den textlichen Festsetzungen werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung konkretisiert. Dies bedeutet, dass die formulierten Ziele der Raumordnung bei darauf aufbauenden Planungen zwingend zu beachten sind. Grundsätze der Raumordnung jedoch angemessen zu berücksichtigen sind. Das heißt, sie sind mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung einzubeziehen und können ggf. in der konkreten Situation in der Abwägung mit anderen relevanten Belangen überwunden werden.

 

Im Ergebnis ergeben sich für das Gebiet der Gemeinde Havixbeck keine konkreten Veränderungen gegenüber den bisherigen Regelungen. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, in der Stellungnahme zur geplanten 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW weder Anregungen noch Bedenken vorzutragen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zu der geplanten Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW – Energieversorgung – weder Anregungen noch Bedenken vorzutragen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Keine.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller