Begründung 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:

  1. Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
  2. Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
  3. Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
  4. Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
  5. Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
  6. Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)

 

Voraussichtliche Kostenentwicklung 2015 gegenüber Kalkulation 2014:

 

 

Nr.

Bezeichnung

2015

2014

Unterschied

1

Unternehmerkosten

390.800 €

373.500 €

17.300 €

2

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis

384.577 €

410.026 €

-25.449 €

3

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

77.966 €

78.483 €

-517 €

4

Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof)

43.712 €

44.868 €

-1.156 €

5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

0 €

40.500 €

-40.500 €

 

Zwischenergebnis

897.055 €

947.377 €

-50.322 €

 

Summe ansatzfähige Kosten

 

 

 

6

Feststellung d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses

46.419 €

63.478 €

-17.059 €

 

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

 

 

 

 

Umlagefähige Gesamtkosten

850.636 €

883.899 €

-33.262 €

 

1.   Begründung der Kostenveränderungen:

1.1 Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation)

Die Vergütungssätze für die Bereitstellung der Gefäße, Entleerung und Tonnage werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Da keine erhebliche Steigerungen von Gefäßen und Tonnagen zu erwarten sind, wurden die Unternehmerkosten für die Tonnenentleerungen fast nicht verändert.
Gleichzeitig führen die neuen Preise aus dem Betreibervertrag Wertstoffhof zu einer Erhöhung der Unternehmerkosten in der ausgewiesenen Höhe.
 
1.2 Entsorgungs- u. Verwertungskosten Kreis (s. Punkt 2.2, S. 1 – 2 Gebührenkalkulation)                                                        
Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld, vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum 01.01.2015 die Gebührensätze zu verändern. Insbesondere ist vorgesehen, die Restmüllgebühr von 146 €/t auf 145 €/t sowie die Grundgebühr pro Gefäß von 18,40 € auf 16,50 € und die Gebühr für Bio- und Grünabfälle von 70 €/t auf 66 €/t zu reduzieren. Insgesamt errechnet sich eine Kostenreduzierung in der ausgewiesenen Höhe.

1.3 Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)                                        
Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 4/2013. Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine leichte Erhöhung der Personalkosten.
Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der Satzung vom 12.12.2013. Aufgrund der Erhöhung der einzelnen Gebührensätze wurde ebenfalls eine Erhöhung der Bauhofkosten veranschlagt.
In der Kalkulation 2014 wurden 10.000 € für die Hilfe bei der europaweiten Ausschreibung des Wertstoffhofes eingerechnet. Da die Ausschreibung erfolgt ist, ist in 2015 kein Betrag hierfür einzukalkulieren. Insgesamt führt das zur geringfügen Kostenreduzierung in der ausgewiesenen Höhe.

1.4 Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) u. Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 3 Gebührenkalkulation)                                        
Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, welche nach den Indizes des IT.NRW berechnet werden. Wegen gestiegener Indizes errechnet sich eine geringfügige Erhöhung der kalkulatorischen AfA aller vier Anlagen für das siebte Abschreibungsjahr.
Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer. Daher errechnet sich Jahr für Jahr eine Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen.
Insgesamt errechnet sich somit der Minusbetrag für kalkulatorische AfA und Zinsen in der ausgewiesenen Höhe.

1.5 Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, S. 3
Gebührenkalkulation)                                                        

Für das Kalkulationsjahr 2014 wurden 40.500 € für die dringende Sanierung eingeplant und vom Gebührenzahler 2014 aufgebracht. Da die Sanierung nunmehr vorgenommen wurde und im nächsten Jahr weitere Mittel hierfür nicht erforderlich sind, führt es zur Kosteneinsparung im Vergleich der Kalkulationsjahre von 40.500 €.

1.6 Feststellung d. betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2013 (s. Punkt 5, Seite 4 Gebührenkalkulation)                                 

Das Abrechnungsjahr 2013 schließt mit einer Überdeckung i.H.v. 46.418,84 € ab. Diese Summe wurde bereits von den Gebührenzahlern 2013 aufgebracht und führen im Ergebnis dazu, dass der Gebührenzahler 2015 diese Summe weniger aufzubringen hat.
Die Überdeckung ist um den ausgewiesenen Betrag niedriger als die Überdeckung im Vorjahr.

2.   Ermittlung der Gebührensätze

Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.

2.1 Grundgebühr (s. Punkt 6, Seite 7 der Gebührenkalkulation):
Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Unter Beibehaltung der bisherigen Staffelung würde der Höchstbetrag überschritten. Es erfolgt somit eine Veränderung bei der Restmüllgebühr: Die Grundgebühr hierfür wird von 50 € auf 45 € pro Gefäß gesenkt. Die Grundgebühr für Biomüll bleibt bei 25 € sowie für Papier bei 15 € pro Gefäß.

2.2 Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt.
Unter Zugrundelegung der kalkulierten Gefäße errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr.

2.3 Filtergebühr (s. Punkt 7, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Für die Zurverfügungstellung der Biofilter ist in den Vorjahren eine spezielle Filtergebühr ermittelt worden: 5,76 € für ein 120-l Gefäß und 5,88 € für ein 240-l Gefäß.
Diese Beträge sind weiterhin auskömmlich und werden unverändert in die Kalkulation 2015 übernommen.

2.4 Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten erben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.
Im Einzelnen:
0,032 € für Restmüll,
0,017 € für Biomüll und
0,002 € für Papiermüll.

 



2.5 Gebührensätze (s. Punkt 9, Seite 7 Gebührenkalkulation)

 

 

 

 

 

3.   Gesamtbetrachtung:
Die Abfallgebühren können insgesamt gesenkt werden. Das liegt zum einen daran, dass ein Überschuss aus der Betriebsabrechnung 2013 dem Gebührenzahler 2015 zugutekommt, zum anderen senkt der Kreis Coesfeld voraussichtlich seine Entsorgungsgebühren.

 

 

Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die ausgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 29.09.2014 die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage)

 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 entsprechend veranschlagt.