Begründung
Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.
Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.
Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:
- Unternehmerkosten (Kosten
für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den
Wertstoffhofbetrieb).
- Entsorgungs- und
Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
- Personal- und Sachkosten
(eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
- Kalkulatorische
Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
- Einmalige
Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
- Feststellung des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)
Voraussichtliche Kostenentwicklung 2015 gegenüber Kalkulation 2014:
Nr. |
Bezeichnung |
2015 |
2014 |
Unterschied |
1 |
Unternehmerkosten |
390.800 € |
373.500 € |
17.300 € |
2 |
Entsorgungs-
und Verwertungskosten Kreis |
384.577 € |
410.026 € |
-25.449 € |
3 |
Personal-
und Sachkosten Gemeinde Havixbeck |
77.966 € |
78.483 € |
-517 € |
4 |
Kalkulatorische
Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof) |
43.712 € |
44.868 € |
-1.156 € |
5 |
Einmalige
Anschaffungskosten Wertstoffhof |
0 € |
40.500 € |
-40.500 € |
|
Zwischenergebnis |
897.055 € |
947.377 € |
-50.322 € |
|
Summe
ansatzfähige Kosten |
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6 |
Feststellung
d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses |
46.419 € |
63.478 € |
-17.059 € |
|
-
ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem
Kalkulationsjahr - |
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|
Umlagefähige
Gesamtkosten |
850.636 € |
883.899 € |
-33.262 € |
1.
Begründung der Kostenveränderungen:
1.1 Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation)
Die Vergütungssätze für die Bereitstellung der Gefäße, Entleerung und Tonnage
werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Da keine erhebliche Steigerungen
von Gefäßen und Tonnagen zu erwarten sind, wurden die Unternehmerkosten für die
Tonnenentleerungen fast nicht verändert.
Gleichzeitig führen die neuen Preise aus dem Betreibervertrag Wertstoffhof zu
einer Erhöhung der Unternehmerkosten in der ausgewiesenen Höhe.
1.2 Entsorgungs- u. Verwertungskosten Kreis (s. Punkt 2.2, S. 1 – 2 Gebührenkalkulation)
Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld,
vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum 01.01.2015 die Gebührensätze zu
verändern. Insbesondere ist vorgesehen, die Restmüllgebühr von 146 €/t auf 145 €/t sowie die Grundgebühr pro Gefäß
von 18,40 € auf 16,50 € und die
Gebühr für Bio- und Grünabfälle von 70 €/t auf 66 €/t zu reduzieren. Insgesamt errechnet sich eine
Kostenreduzierung in der ausgewiesenen Höhe.
1.3 Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2
Gebührenkalkulation)
Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr.
4/2013. Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine leichte Erhöhung der
Personalkosten.
Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der Satzung vom
12.12.2013. Aufgrund der Erhöhung der einzelnen Gebührensätze wurde ebenfalls
eine Erhöhung der Bauhofkosten veranschlagt.
In der Kalkulation 2014 wurden 10.000 € für die Hilfe bei der europaweiten
Ausschreibung des Wertstoffhofes eingerechnet. Da die Ausschreibung erfolgt
ist, ist in 2015 kein Betrag hierfür einzukalkulieren. Insgesamt führt das zur
geringfügen Kostenreduzierung in der ausgewiesenen Höhe.
1.4 Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) u. Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 3
Gebührenkalkulation)
Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit
verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die einzelnen AfA werden nach
Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, welche nach den Indizes des IT.NRW
berechnet werden. Wegen gestiegener Indizes errechnet sich eine geringfügige
Erhöhung der kalkulatorischen AfA aller vier Anlagen für das siebte
Abschreibungsjahr.
Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich
aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer. Daher errechnet
sich Jahr für Jahr eine Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen.
Insgesamt errechnet sich somit der Minusbetrag für kalkulatorische AfA und
Zinsen in der ausgewiesenen Höhe.
1.5 Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, S. 3
Gebührenkalkulation)
Für das Kalkulationsjahr 2014
wurden 40.500 € für die dringende Sanierung eingeplant und vom Gebührenzahler
2014 aufgebracht. Da die Sanierung nunmehr vorgenommen wurde und im nächsten
Jahr weitere Mittel hierfür nicht erforderlich sind, führt es zur
Kosteneinsparung im Vergleich der Kalkulationsjahre von 40.500 €.
1.6 Feststellung d. betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2013 (s. Punkt 5,
Seite 4 Gebührenkalkulation)
Das Abrechnungsjahr 2013 schließt
mit einer Überdeckung i.H.v. 46.418,84 € ab. Diese Summe wurde bereits von den
Gebührenzahlern 2013 aufgebracht und führen im Ergebnis dazu, dass der
Gebührenzahler 2015 diese Summe weniger aufzubringen hat.
Die Überdeckung ist um den ausgewiesenen Betrag niedriger als die Überdeckung
im Vorjahr.
2.
Ermittlung der Gebührensätze
Unter Anwendung der Vorschriften
des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-,
Filter- und Litergebühr.
2.1 Grundgebühr (s. Punkt 6, Seite 7 der Gebührenkalkulation):
Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3
der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Unter Beibehaltung der bisherigen
Staffelung würde der Höchstbetrag überschritten. Es erfolgt somit eine
Veränderung bei der Restmüllgebühr: Die Grundgebühr hierfür wird von 50 € auf
45 € pro Gefäß gesenkt. Die Grundgebühr für Biomüll bleibt bei 25 € sowie für
Papier bei 15 € pro Gefäß.
2.2 Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP
10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden,
also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes
Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag
belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt.
Unter Zugrundelegung der kalkulierten Gefäße errechnet sich die ausgewiesene
Zusatzgebühr.
2.3 Filtergebühr (s. Punkt 7, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Für die Zurverfügungstellung der Biofilter ist in den Vorjahren eine
spezielle Filtergebühr ermittelt worden: 5,76 € für ein 120-l Gefäß und 5,88 €
für ein 240-l Gefäß.
Diese Beträge sind weiterhin auskömmlich und werden unverändert in die
Kalkulation 2015 übernommen.
2.4 Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 7 Gebührenkalkulation):
Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten
erben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.
Im Einzelnen:
0,032 € für Restmüll,
0,017 € für Biomüll und
0,002 € für Papiermüll.
2.5 Gebührensätze (s. Punkt 9, Seite 7 Gebührenkalkulation)
3.
Gesamtbetrachtung:
Die Abfallgebühren können insgesamt gesenkt werden. Das liegt zum einen daran,
dass ein Überschuss aus der Betriebsabrechnung 2013 dem Gebührenzahler 2015
zugutekommt, zum anderen senkt der Kreis Coesfeld voraussichtlich seine
Entsorgungsgebühren.
Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die ausgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der
vorliegenden Gebührenkalkulation vom 29.09.2014 die in der Anlage beigefügte
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die
Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage)
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle
Auswirkungen
Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 entsprechend veranschlagt.