Betreff
Umsetzung des Integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
101/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. Vorlage Nr. 051/2014 (die Vorlage ist im Ratsinformationssystem mit dem Konzept und dem Maßnahmenplan eingestellt – bitte beachten Sie, dass die Wahlperiode 2009 – 2014 auszuwählen ist).

 

Das Land NRW fördert zurzeit aus Mitteln der Städtebauförderung schwerpunktmäßig Maßnahmen, die einen Bezug zur Regionale 2016 haben. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht Einzelmaßnahmen (wie z. B. das gemeindliche Regionale-Projekt am Sandsteinmuseum – s. auch Vorlage 102/2014), sondern immer nur Maßnahmen im Zusammenhang mit einem integrierten städtebaulichen Handlungskonzept berücksichtigt werden können.

 

Das Projekt am Sandsteinmuseum ist deshalb die Schlüsselmaßnahme für die Fördermöglichkeiten auch der übrigen in der Tabelle zum Handlungskonzept dargestellten Maßnahmen.

 

Die Bezirksregierung hat mir zu Beginn der Sommerferien eine Mitteilung zukommen lassen, dass möglicherweise aufgrund eines Reserveförderprogramms noch Mittel für das Jahr 2014 zur Verfügung stehen. Um einen entsprechenden Antrag für Einzelmaßnahmen kurzfristig stellen zu können, war eine kostenmäßige Schätzung aller in der Tabelle enthaltenen Maßnahmen erforderlich. Hierbei ist die Verwaltung vom Büro Baumgart + Partner aus Bremen unterstützt worden, das bereits bei der Erstellung des Konzeptes beteiligt war. Die mit Kosten versehene Maßnahmentabelle ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der aktuelle Fördersatz liegt für Havixbeck bei 60 % der förderfähigen Ausgaben.

 

Zur Vorbereitung der konkreten Antragstellung haben verschiedene informelle Gespräche mit der Bezirksregierung stattgefunden. Danach war ein wesentliches Element für eine Förderung die Initiative zur Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft zur Stärkung des Einzelhandelsstandortes in der Ortsmitte (vgl. auch S. 53 des Konzeptes und Pkt. 2.1 der Tabelle). Ein ebenso bedeutendes Instrument zur Stärkung der Ortsmitte, insbesondere bei gewerblichem Leerstand, ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds (Pkt. 2.2). Da die Anschubinitiative für beide Maßnahmen nicht allein von der Verwaltung bewältigt werden kann, besteht die Möglichkeit der Förderung einer externen Moderation und Begleitung.

 

Darüber hinaus ist eine weitere Planung der baulichen Maßnahmen in Verbindung mit dem Regionale-Projekt am Sandsteinmuseum kurzfristig zur Erreichung des A-Labels erforderlich (s. Vorlage 102/2014). Aus diesem Grund ist zur Vermeidung einer vollständigen Vorfinanzierung der Planungskosten auch diese Teilmaßnahme (LP 1 – 4 HOAI) für eine Förderung aus Mitteln des Jahres 2014 angemeldet worden.

 

Eine weitere Fördervoraussetzung ist die Beschlussfassung des Gemeinderates zu den schon beantragten Maßnahmen. Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, die Antragsgegenstände durch Beschluss zu bestätigen.

 

Zwingende Voraussetzung zur Eröffnung der Möglichkeit von Städtebauförderung  in der Förderperiode 2015 ist die Qualifizierung des Regionale-Projektes und das Erreichen der Kategorie A bis zum März 2015. Sollte dies nicht gelingen, muss davon ausgegangen werden, dass eine finanzielle Beteiligung des Landes an Maßnahmen aus dem integrierten städtebaulichen Handlungskonzept frühestens nach Beendigung der Förderphase für die Regionale 2016 erfolgen kann.

 

Damit im Herbst (Stichtag 31.10.2014) für das kommende Jahr rechtzeitig ein Antrag auf Förderung weiterer Maßnahmen aus dem Handlungskonzept gestellt werden kann, ist es weitere Voraussetzung, dass der Gemeinderat das Gesamtmaßnahmenpaket beschließt und zeitnah eine Priorisierung der Einzelmaßnahmen mit geplantem Umsetzungszeitraum festlegt. Der vorliegende Beschluss der Maßnahmentabelle ist im April ohne Angaben der zu erwartenden Kosten gefasst worden. Aus diesem Grunde wird es erforderlich, dass der Gemeinderat den Beschluss auf der Basis der geschätzten Kosten ergänzt. Dieser Gesamtbeschluss muss zur Antragstellung im Oktober vorliegen.

Die Priorisierung der Einzelmaßnahmen sollte jedoch bis zum Jahresende ebenfalls erfolgen. Zur Beratung  könnte die Sitzungsfolge nach den Herbstferien genutzt werden.

 

Ganz wesentlich ist allerdings bei der Beantragung von Maßnahmen im Jahr 2015 die weitere Förderung der Kosten für die Umsetzung des Regionale-Projektes; insofern muss diese Maßnahme in den Antrag für das Jahr 2015 in jedem Fall einfließen.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die der Vorlage 101/2014 beiliegende Maßnahmentabelle und bestätigt den Beschluss vom 10.04.2014 (TOP 13) einschließlich der Abgrenzung des Stadtumbaugebietes gem. § 171b Abs. 2 BauGB.

Ferner bestätigt der Gemeinderat die von der Verwaltung inzwischen bei der Bezirksregierung beantragten Teilmaßnahmen, und zwar

  • Vorbereitung zur Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft
  • Vorbereitung zur Einrichtung eines Verfügungsfonds
  • weitere Planung der notwendigen baulichen Maßnahmen am Sandsteinmuseum durch einen Architekten (LP 1 – 4 HOAI)

 

Eine Entscheidung über die Priorität und den geplanten Umsetzungszeitraum der Einzelmaßnahmen erfolgt bis zum Jahresende.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja    nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

s. Vorlage 102/2014.

Im Falle einer Förderung der externen Moderation für die Gründung einer Immobilienstandortgemeinschaft müsste der gemeindliche Anteil von 2.400 € und für die Einrichtung eines Verfügungsfonds von 1.200 € finanziert werden. Mittel für diese Maßnahmen stehen  im Produkt 1502 (Marketingaufwendungen) zur Verfügung.