Betreff
Ergebnis der Auslegung des Planes zur Erweiterung des Bebauungsplanes "Flothfeld VII" der Gemeinde Havixbeck und Fassung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
097/2014
Aktenzeichen
II 622-21/50 a
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 03.07.2014 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld VII“ mit Begründung einschl. Umweltbericht für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Das Auslegungsverfahren hat in der Zeit vom 21.07.2014 bis 21.08.2014 stattgefunden.

 

Seitens der Nachbargemeinden wurden keine Anregungen vorgebracht. Die seitens der Träger öffentlicher Belange (Ordnungsnummer 9) und der Bürger vorgetragenen Anregungen (Ordnungsnummern B 1 und B 2) sind in einer tabellarischen Darstellung inhaltlich wiedergegeben und mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag versehen. Diese Zusammenfassung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.

 

Zusammenfassender Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die während des Auslegungszeitraumes eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zur Kenntnis und beschließt nach Abwägung den in der Verwaltungsvorlage Nr. 097/2014 formulierten Beschlussvorschlägen in vollem Umfang zu folgen.

 

Der Gemeinderat bestätigt außerdem nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vom 03.07.2014.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld VII“ als Satzung. Gleichzeitig wird die Begründung einschl. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld VII“ beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                           ja         x nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine.