Begründung
Die Bereitstellung der Gemeindebibliothek für die Bürger der Gemeinde Havixbeck gehört zu einer der verschiedenen freiwilligen Aufgaben einer Kommune, die eine Gemeinde lebenswert gestalten.
Durch den Zugang zur Bibliothek wird das Grundrecht "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ unterstützt (Grundgesetz Artikel 5, Absatz 1).
Mit den Überlegungen der Einführung einer Nutzungsgebühr soll eine Gegenleistung für eine von der Gemeinde erbrachte Dienstleistung erhoben werden, die bisher kostenfrei war. Die Bereitstellung dieses Angebotes erfolgt nicht kostendeckend, vielmehr muss ein nicht unerheblicher Anteil der entstehenden Kosten durch allgemeine Haushaltsmittel getragen werden. Zur Verringerung dieses Defizites soll deshalb im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die Erhebung von Nutzungsgebühren geprüft werden. Der Kreis der GebührenzahlerInnen soll sich auf Erwachsene beschränken. 2013 hatte die Bibliothek 943 aktive NutzerInnen, davon 406 Erwachsene. Die Schul-und Gemeindebibliothek soll für Kinder und Jugendliche aus pädagogischen und bildungsgesellschaftlichen Gründen kostenfrei bleiben.
Öffentliche Bibliotheken haben einen Bildungsauftrag und sollen einen Beitrag zur Leseförderung für Kinder und Jugendliche leisten. Vor allem sollen sie ihnen einen ungehinderten Zugang zu allen zeitgemäßen Medien ermöglichen. Die Havixbecker Kinder werden ab der Vorschule durch besondere Programme qualifiziert auf das Lesen und die Benutzung einer Bibliothek vorbereitet und darin gefördert. Diese Programme werden in Anlehnung an überregionale Leseförderprogramme von der Bibliotheksleiterin in Zusammenarbeit mit den ErzieherInnen und LehrerInnen in Havixbeck entwickelt.
Dieser besondere pädagogische Anspruch würde durch eine Gebührenerhebung für Kinder und Jugendliche entkräftet und ist nicht sinnvoll.
Zum Vergleich: Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ist die Ausleihe kostenlos in Münster, Greven, Dülmen, Emsdetten, Borken, Ahaus, Ibbenbühren und Rheine. In Coesfeld ist für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren die Ausleihe kostenlos.
Unter Hinzuziehung von Gebührenordnungen anderer Gemeinden im Münsterland wurde durch die Bibliotheksleiterin Frau Meinke eine mögliche Gebührenregelung unter Beachtung der Situation in Havixbeck entworfen. Die Gebührenhöhe soll in Relation zum Medienangebot einer Bibliothek stehen.
Im Vergleich sei erwähnt, dass die Jahresgebühren für Erwachsene in Münster 18€ (251.000 Medien), in Coesfeld 10€ (67.000 Medien) und in Greven 15€ (45.000 Medien) betragen. In Dülmen mussten nach der Erhöhung der Jahresgebühren auf 24€ (78.000 Medien) starke Rückgänge der Nutzung festgestellt werden, so dass Mehreinnahmen nicht verzeichnet wurden.
Öffentliche
Bibliotheken erheben Gebühren entweder pro ausgeliehenem Medium oder als
Zeitpauschale. In kleinen Bibliotheken, die nicht über eine geeignete Software
verfügen, kann oft nur über eine Gebühr pro Medium ein Entgelt abgerechnet
werden. Weniger Zeiteinsatz fordert langfristig die Erhebung von
Zeitpauschalen, so wie es auch in Havixbeck vorgesehen ist. Dabei ist auch berücksichtigt,
dass die hauptamtlichen Kräfte von einem großen Team Ehrenamtlicher
unterstützt werden und auch für diesen Personenkreis die zusätzliche Belastung
tragbar sein muss.
Das für Havixbeck vorgeschlagene Konzept für die Gebührenerhebung basiert auf Jahres-Pauschalen. Im Einzelnen sieht der Gebührenentwurf folgende Positionen vor:
Gebühren der Schul-und Gemeindebibliothek Havixbeck
Kinder und
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs grundsätzlich frei
Ausnahme:
AV-Medien=Audio-Visuelle-Medien wie DVDs, CDs, CD-ROMs
Jahresgebühr für alle NutzerInnen der AV-Medien 3,00 €
Die Gebühren für die Audio-Visuellen Medien
sind auch für die Kinder und Jugendlichen zusätzlich kostenpflichtig, weil die
Anschaffung und Bereitstellung aufwändiger sind.
Gebührenstaffelung für volljährige NutzerInnen
für eine Jahresgebühr(365 Tage)
Standardgebühr 10,00
€
Familiengebühr (alle Erwachsenen über 18 Jahre 20,00 €
und Kinder unter 18
Jahren unter derselben
Adresse, incl. AV-Medien)
Ermäßigungen
Personenkreis für
Ermäßigungen:
Schüler, Studenten,
Auszubildende, Freiwilligendienstleistende über 18 Jahre, ALG
II(Arbeitslosengeld II)/SGB II(Sozialgesetzbuch
II)/Wohngeld/BuT-Empfänger(Bildung und Teilhabe)/ Menschen mit einer mindestens
80%igen Schwerbehinderung sowie Anspruchsberechtigte für Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
Ermäßigte Jahresgebühr 5,00 €
Ermäßigte
Gebühr für AV-Medien zusätzlich 1,50 €
Ermäßigte Familiengebühr 10,00 €
Aktive
ehrenamtliche MitarbeiterInnen der Bibliothek sind von einer Gebühr gänzlich
befreit.
Einmalausleihe:
Einmalausleihe statt Standardgebühr 2,00 € für 4 Wochen
Nutzerausweis
Neuer Ausweis bei Anmeldung oder Erstanmeldung 3,00 €
Ersatzausweis
2,50 €
Die erwarteten
Einnahmen liegen bei ca. 4000,00€ bis 5000,00€/Jahr bei einer Jahresgebühr von
10,00€ und 400 Erwachsenen, die zurzeit regelmäßig als Leser Medien entleihen.
Hierbei ist die Ausleihe der AV-Medien ebenso berücksichtigt.
Eine Reduzierung
dieser Einnahmen ist durch die nicht bekannte Größe von zu erwartenden
Ermäßigungen und eine mögliche Verringerung der Leser durch die Erhebung der
Gebühren zu berücksichtigen.
Die Neueinrichtung der
Benutzungsgebühr wird als zusätzliche Projektaufgabe neben dem laufenden Betrieb
der Bibliothek umzusetzen sein. Die mit ca. 50% Beschäftigungsumfang
angestellten hauptamtlichen Fachkräfte werden eine Projektplanung erstellen,
die als Grundlage für das Gesamtteam -zusammen mit den Ehrenamtlichen- dienen
wird.
Zu den technischen und
inhaltlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung müssen noch Informationen
eingeholt werden. Dies betrifft insbesondere das Verfahren der Software
„Bibliotheca“, mit dem die Einführung der Ausleihgebühren elektronisch
umgesetzt wird. Daher ist es beabsichtigt, in der nächsten Sitzungsfolge, in
der auch über die geänderte Benutzungsordnung beraten werden soll, Vorschläge
zur zeitlichen Abfolge der Umsetzung zu benennen.
Die Einführung von
Nutzungsgebühren ist auch vor dem Hintergrund der politisch gewünschten verstärkten
Kooperation der beiden am Ort tätigen Bibliotheken zu sehen. Erste Gespräche
zwischen der Kath. öffentlichen Bibliothek (KÖB) und der Gemeindebibliothek
haben gute Ansätze für eine Verstärkung der Zusammenarbeit
gezeigt (vgl. auch TOP 3.2 der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales,
Jugend und Sport am 26.11.2013). Danach
war für beide Bibliotheksleitungen unter Einbeziehung der jeweiligen
Fachstellen (Bezirksregierung und Bistum Münster) von besonderer Bedeutung,
dass die Ausleihbedingungen strukturell möglichst gleich sind. Durch eine
einseitige Einführung von Ausleihgebühren verschieben sich diese
Rahmenbedingungen, zumal die KÖB erklärt hat, Gebühren auch zukünftig nicht
einführen zu wollen. Gleichwohl soll die Zusammenarbeit weiter fortgesetzt
werden. Im Gegensatz zur KÖB, die ausschließlich im Ehrenamt betrieben wird und
konfessionell orientiert ist, verfügt die Gemeindebibliothek über hauptamtliche
Kräfte und unterliegt keiner konfessionellen Bindung. Diese qualitativen
Unterschiede rechtfertigen es m. E. durchaus, die Ausleihbedingungen
individuell für jede Bibliothek zu gestalten. Gleichwohl wird nicht verkannt,
dass Leser, die in der KÖB keine Gebühren entrichten müssen, von der
Gemeindebibliothek dorthin wechseln könnten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Einführung von Nutzungsgebühren für die Schul- und Gemeindebibliothek und beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Änderung der Benutzungsordnung der Bibliothek vorzubereiten, so dass möglichst zeitnah Gebühren erhoben werden können. Grundlage für den Gebührentarif sind die Ausführungen in der Vorlage 093/2014.
Finanzielle
Auswirkungen:
x .ja
Finanzielle
Auswirkungen:
Im Produkt 0404 sind
ab dem Haushaltsjahr 2014 Erträge in Höhe von 1.700,00€ aus Gebühreneinnahmen
veranschlagt, diese können aber wegen der zeitlichen Entwicklung in diesem
Haushaltsjahr nicht erreicht werden. Im Haushaltsjahr 2015 können Gebühren in
Höhe von ca. 4000,00€ bis 5000,00€ veranschlagt werden; bei unveränderten
Ausleihzahlen und noch nicht berücksichtigten Ermäßigungen.
Der ungedeckte
jährliche Fehlbetrag, der im Durchschnitt der letzten drei
Jahre(2011/2012/2013) 72400,00€ betrug, würde sich um die oben genannte Summe
in Höhe von ca. 4000,00€ verringern.