Betreff
Gebührenordnung für die Schul- und Gemeindebibliothek Havixbeck
Vorlage
093/2014
Aktenzeichen
322-07
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Die Bereitstellung der Gemeindebibliothek für die Bürger der Gemeinde Havixbeck gehört zu einer der verschiedenen freiwilligen Aufgaben einer Kommune, die eine Gemeinde lebenswert gestalten.

Durch den Zugang zur Bibliothek wird das Grundrecht "sich aus allgemein zugänglichen Quellen unge­hindert zu unterrichten“ unterstützt (Grundgesetz Artikel 5, Absatz 1).

Mit den Überlegungen der Einführung einer Nutzungsgebühr soll eine Gegenleistung für eine von der Ge­meinde erbrachte Dienstleistung erhoben werden, die bisher kostenfrei war. Die Bereitstellung die­ses An­gebotes erfolgt nicht kostendeckend, vielmehr muss ein nicht unerheblicher Anteil der entste­henden Kosten durch allgemeine Haushaltsmittel getragen werden. Zur Verringerung dieses Defizites soll deshalb im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die Erhebung von Nutzungsge­bühren geprüft wer­den. Der Kreis der GebührenzahlerInnen soll sich auf Erwachsene beschränken. 2013 hatte die Bibliothek 943 aktive NutzerInnen, davon 406 Erwachsene. Die Schul-und Gemeinde­bibliothek soll für Kinder und Jugendliche aus pädagogischen und bildungsgesellschaftli­chen Gründen kostenfrei bleiben.

Öffentliche Bibliotheken haben einen Bildungsauftrag und sollen einen Beitrag zur Leseförderung für Kin­der und Jugendliche leisten. Vor allem sollen sie ihnen einen ungehinderten Zugang zu allen zeit­gemäßen Medien ermöglichen. Die Havixbecker Kinder werden ab der Vorschule durch besondere Pro­gramme qualifiziert auf das Lesen und die Benutzung einer Bibliothek vorbereitet und darin gefördert. Diese Pro­gramme werden in Anlehnung an überregionale Leseförderprogramme von der Bibliotheks­leiterin in Zu­sammenarbeit mit den ErzieherInnen und LehrerInnen in Havixbeck entwickelt.

Dieser besondere pädagogische Anspruch würde durch eine Gebührenerhebung für Kinder und Jugend­liche entkräftet und ist nicht sinnvoll.

 

Zum Vergleich: Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ist die Ausleihe kostenlos in Münster, Greven, Dülmen, Emsdetten, Borken, Ahaus, Ibbenbühren und Rheine. In Coesfeld ist für Kinder und Jugendli­che bis 16 Jahren die Ausleihe kostenlos.

 

Unter Hinzuziehung von Gebührenordnungen anderer Gemeinden im Münsterland wurde durch die Bib­liotheksleiterin Frau Meinke eine mögliche Gebührenregelung unter Beachtung der Situation in Havix­beck entworfen. Die Gebührenhöhe soll in Relation zum Medienangebot einer Bibliothek stehen.

Im Vergleich sei erwähnt, dass die Jahresgebühren für Erwachsene in Münster 18€ (251.000 Medien), in Coesfeld 10€ (67.000 Medien) und in Greven 15€ (45.000 Medien) betragen. In Dülmen mussten nach der Erhöhung der Jahresgebühren auf 24€ (78.000 Medien) starke Rückgänge der Nutzung fest­gestellt werden, so dass Mehreinnahmen nicht verzeichnet wurden.

Öffentliche Bibliotheken erheben Gebühren entweder pro ausgeliehenem Medium oder als Zeitpau­schale. In kleinen Bibliotheken, die nicht über eine geeignete Software verfügen, kann oft nur über eine Gebühr pro Medium ein Entgelt abgerechnet werden. Weniger Zeiteinsatz fordert langfristig die Erhebung von Zeitpauschalen, so wie es auch in Havixbeck vorgesehen ist. Dabei ist auch berücksich­tigt, dass die haupt­amtlichen Kräfte von einem großen Team Ehrenamtlicher unterstützt werden und auch für diesen Perso­nenkreis die zusätzliche Belastung tragbar sein muss.

Das für Havixbeck vorgeschlagene Konzept für die Gebührenerhebung basiert auf Jahres-Pauschalen. Im Einzelnen sieht der Gebührenentwurf folgende Positionen vor:

Gebühren der Schul-und Gemeindebibliothek Havixbeck                

 

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs grundsätzlich frei

Ausnahme: AV-Medien=Audio-Visuelle-Medien wie DVDs, CDs, CD-ROMs

Jahresgebühr für alle NutzerInnen der AV-Medien                     3,00 €

 

Die Gebühren für die Audio-Visuellen Medien sind auch für die Kinder und Jugendlichen zusätzlich kos­tenpflichtig, weil die Anschaffung und Bereitstellung aufwändiger sind.

 

Gebührenstaffelung für volljährige NutzerInnen für eine Jahresgebühr(365 Tage)

Standardgebühr                                                                10,00 €  

 

Familiengebühr (alle Erwachsenen über 18 Jahre                       20,00 €

und Kinder unter 18 Jahren unter derselben

Adresse, incl. AV-Medien)

 

Ermäßigungen

 

Personenkreis für Ermäßigungen:

Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende über 18 Jahre, ALG II(Arbeitslosengeld II)/SGB II(Sozialgesetzbuch II)/Wohngeld/BuT-Empfänger(Bildung und Teilhabe)/ Menschen mit einer mindestens 80%igen Schwerbehinderung sowie Anspruchsberechtigte für Leistungen nach dem Asyl­be­werberleistungsgesetz.

Ermäßigte Jahresgebühr                                                    5,00 €

Ermäßigte Gebühr für AV-Medien zusätzlich                              1,50 €

Ermäßigte Familiengebühr                                                                                10,00 €

 

Aktive ehrenamtliche MitarbeiterInnen der Bibliothek sind von einer Gebühr gänzlich befreit.

 

Einmalausleihe:

Einmalausleihe statt Standardgebühr                                    2,00 € für 4 Wochen

 

Nutzerausweis

 

Neuer Ausweis bei Anmeldung oder Erstanmeldung                 3,00 €

Ersatzausweis                                                                                                                                                                                                        2,50 €

 

Die erwarteten Einnahmen liegen bei ca. 4000,00€ bis 5000,00€/Jahr bei einer Jahresgebühr von 10,00€ und 400 Erwachsenen, die zurzeit regelmäßig als Leser Medien entleihen. Hierbei ist die Aus­leihe der AV-Medien ebenso berücksichtigt.

Eine Reduzierung dieser Einnahmen ist durch die nicht be­kannte Größe von zu erwartenden Ermäßigungen und eine mögliche Verringerung der Leser durch die Erhebung der Gebühren zu berücksichtigen.

Die Neueinrichtung der Benutzungsgebühr wird als zusätzliche Projektaufgabe neben dem laufenden Be­trieb der Bibliothek umzusetzen sein. Die mit ca. 50% Beschäftigungsumfang angestellten haupt­amtlichen Fachkräfte werden eine Projektplanung erstellen, die als Grundlage für das Gesamtteam -zusammen mit den Ehrenamtlichen- dienen wird.

Zu den technischen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung müssen noch Informationen eingeholt werden. Dies betrifft insbesondere das Verfahren der Software „Bibliotheca“, mit dem die Ein­führung der Ausleihgebühren elektronisch umgesetzt wird. Daher ist es beabsichtigt, in der nächsten Sit­zungsfolge, in der auch über die geänderte Benutzungsordnung beraten werden soll, Vorschläge zur zeitli­chen Abfolge der Umsetzung zu benennen.

Die Einführung von Nutzungsgebühren ist auch vor dem Hintergrund der politisch gewünschten ver­stärk­ten Kooperation der beiden am Ort tätigen Bibliotheken zu sehen. Erste Gespräche zwischen der Kath. öf­fentlichen Bibliothek (KÖB) und der Gemeindebibliothek haben gute Ansätze für eine Verstärkung der Zusam­menarbeit gezeigt (vgl. auch TOP 3.2 der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 26.11.2013).  Danach war für beide Bibliotheksleitungen unter Einbeziehung der jeweiligen Fachstellen (Bezirksre­gierung und Bis­tum Münster) von besonderer Bedeutung, dass die Ausleihbedingungen strukturell möglichst gleich sind. Durch eine einseitige Einführung von Ausleihgebühren verschieben sich diese Rahmenbedingungen, zumal die KÖB erklärt hat, Gebühren auch zukünftig nicht einführen zu wollen. Gleichwohl soll die Zusammenarbeit weiter fortgesetzt werden. Im Gegensatz zur KÖB, die ausschließlich im Ehrenamt betrieben wird und konfessionell orientiert ist, verfügt die Gemeindebibliothek über hauptamtliche Kräfte und unterliegt keiner konfessionellen Bindung. Diese qualitativen Unterschiede rechtfertigen es m. E. durchaus, die Ausleihbedingungen individuell für jede Bibliothek zu gestalten. Gleichwohl wird nicht verkannt, dass Leser, die in der KÖB keine Gebühren entrichten müssen, von der Gemeindebibliothek dorthin wechseln könnten.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt die Einführung von Nutzungsgebühren für die Schul- und Gemeindebiblio­thek und beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Änderung der Benutzungsordnung der Bibliothek vorzu­bereiten, so dass möglichst zeitnah Gebühren erhoben werden können. Grundlage für den Ge­bührentarif sind die Ausführungen in der Vorlage 093/2014.

Finanzielle Auswirkungen:                            x .ja

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Produkt 0404 sind ab dem Haushaltsjahr 2014 Erträge in Höhe von 1.700,00€ aus Gebührenein­nahmen veranschlagt, diese können aber wegen der zeitlichen Entwicklung in diesem Haushaltsjahr nicht erreicht werden. Im Haushaltsjahr 2015 können Gebühren in Höhe von ca. 4000,00€ bis 5000,00€ veranschlagt werden; bei unveränderten Ausleihzahlen und noch nicht berücksichtigten Ermäßigungen.

Der ungedeckte jährliche Fehlbetrag, der im Durchschnitt der letzten drei Jahre(2011/2012/2013) 72400,00€ betrug, würde sich um die oben genannte Summe in Höhe von ca. 4000,00€ verringern.