Begründung
Siehe
Verwaltungsvorlage Nr. 138/2013
Ausschuss für Schule,
Soziales, Jugend und Sport: 26.11.2013
Gemeinderat:
12.12.2013
Der Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Gemeinde Havixbeck wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 26.11.2013 vorgestellt. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Havixbeck wurde am 12.12.2013 folgender Beschluss gefasst:
„Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt den Bericht zur
Schulentwicklungsplanung „2013/14 bis 2018/19“ zustimmend zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die Abstimmung mit den Schulen und den
Nachbargemeinden vorzunehmen.
Ergänzend soll in den Schulentwicklungsplan folgendes aufgenommen
werden:
Als Zielperspektiven werden eine Übergangsquote von Grundschülern zur
AFG von 60 %, eine vierzügige Sekundarstufe I und eine ebenfalls vierzügige
Sekundarstufe II angestrebt.
In Punkt 5.2.2 soll der Passus „innerhalb des aktuellen
Gebäudebestands“ gestrichen werden.
Die Unterstützung der Anne-Frank-Gesamtschule durch das Jugendzentrum
EVA soll in den Schulentwicklungsplan aufgenommen werden.“
Der Entwurf wurde mit den beschlossenen Veränderungen daraufhin an die Schulen, Nachbarkommunen und den Kreis Coesfeld mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.
Folgende Stellungnahmen wurden angefordert bzw. sind eingegangen:
Kreis Coesfeld: Keine Stellungnahme, trotz Erinnerung
Stadt Münster: Keine Bedenken
Gemeinde Nottuln: Keine Bedenken
Gemeinde Altenberge: Keine Bedenken
Stadt Billerbeck: Keine Bedenken
Gemeinde Laer: Keine Stellungnahme, trotz Erinnerung
Anne-Frank-Gesamtschule (AFG): Die Schulkonferenz hat folgende Inhalte angesprochen: (s.Anlage 1)
Antwort der Verwaltung:
Punkt zwei der
Stellungnahme der AFG - Konzept zur Steigerung der Übernahmequote aus der Grundschule
-
Für das Schuljahr 2014/15 gibt es eine Steigerung der Übernahmequote von 10%. Von 99 SchülerInnen haben sich 50 an der AFG angemeldet. Alle anderen 14 Anmeldungen für die Schulform Gesamtschule entfielen auf die Friedensschule in Münster. 33 Kinder wurden an den umliegenden Gymnasien, überwiegend in Münster, angemeldet. Ein weiteres an der Sekundarschule in Nottuln und das andere an einer Realschule in Münster. Die Öffentlichkeitsarbeit der AFG als auch die durch die Gemeinde durchgeführten baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der räumlichen Situation werden die Anmeldezahlen u.a. beeinflusst haben. Das geforderte Konzept für eine Fortführung des bereits begonnenen Maßnahmenkataloges ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Schulträgerin, der Schulen und aller beteiligten Gremien. Die im Januar 2013 ausgewertete Elternbefragung zeigte die häufigste Kritik bei den Räumen/Ausstattung und Sauberkeit und in gleichem Umfang bei dem Förderkonzept der AFG. Dies zeigt, dass Themen der sogenannten „Äußeren“ und „Inneren“ Schulangelegenheiten betroffen sind. Daher wird die Gemeinde alle Beteiligten zu Beginn des ersten Schulhalbjahrs 2014/15 einladen, um weitere gemeinsame Ziele zu formulieren und deren Umsetzung, da wo es möglich ist, zu begleiten.
Punkt 3 der
Stellungnahme der AFG – Raumbedarf –
Die Stellungnahme der Schule vom 28.3.2014 wurde durch ein Raumkonzept, welches 4 Klassenräume, einen Differenzierungsraum, einen Time-Out-Raum, ein Beratungs- und ein Teamzimmer je Jahrgang vorsieht, konkretisiert. Die zurzeit möglichen Veränderungen im Sinne der oben benannten Standards wurden bereits durchgeführt oder werden im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt.
Punkt 4 der
Stellungnahme der AFG – Raumbedarf durch Inklusion und pädagogische Betreuung -
Im kommenden Schuljahr 2014/15 wird kein(e) zusätzliche(r) Schüler(in) mit festgestelltem Förderbedarf die AFG besuchen. Für das Schuljahr 2015/16 ist die Entwicklung noch nicht abzusehen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2015 wird der Vorschlag der AFG zur vorsorglichen Einstellung von zusätzlichen Sachmitteln für die schulische Inklusion durch die Verwaltung aufgegriffen. Das Land NRW wird zum 1. Februar 2015 Belastungsausgleichspauschalen an die Gemeinden zahlen. Die genaue Höhe ist noch nicht bekannt. Die Gemeinde Havixbeck wird diese erwarteten Mittel für Sachaufwendungen der schulischen Inklusion zur Verfügung stellen.
Die Einstellung von Personal für die sozialpädagogische Betreuung der Kinder mit und ohne Behinderungen ist Aufgabe des Landes (§ 92 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Inwiefern die Schulen der Sekundarstufen I und II von weiterem durch das Land zur Verfügung gestelltem pädagogischen Personal profitieren werden, ist der Schulträgerin nicht bekannt.
Punkt 5 der
Stellungnahme der AFG – Gebäudereinigung –
Die Unterhaltsreinigung der öffentlichen Gebäude wird neu ausgeschrieben. In die Vorbereitung zu dieser Ausschreibung werden die Schulleitungen mit einbezogen.
Baumberge-Schule,
Kath. Grundschule Havixbeck:
Die Schulleiterin hat folgende Inhalte angesprochen: (s. Anlage 2)
Antwort der Verwaltung:
Punkt 4.2.3 des
Entwurfs zur Schulentwicklungsplanung: Fazit und Ausblick
Ein Verzicht der AFG auf die Räume im Gebäude der Grundschule ist derzeit nicht möglich.
Die Verwaltung strebt bei Überhanganmeldungen für die OGS (Offene Ganztagsschule im Primarbereich) für das Schuljahr 2015/16 eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten für die Errichtung einer weiteren Gruppe an. Dies gilt auch für die Überhanganmeldungen bei den „Tonni Kids“, Elternverein Übermittagbetreuung e.V..
Punkt 5.1 des Entwurfs
zur Schulentwicklungsplanung: Schulraumsituation Baumberge-Schule
Die Anmerkung zu den LehrerInnenzimmern wurde aufgegriffen und der Text inhaltlich angepasst. Des Weiteren hat die Grundschule außerhalb der offiziellen Stellungnahme mitgeteilt, dass für das Schuljahr 2014/15 kein weiterer Raumbedarf besteht. Der Raumbedarf für das Schuljahr 2015/16 sei abzuwarten.
Anmerkung der Verwaltung: Mit dem Anmeldeverfahren im November ist zu erwarten, dass SchülerInnen mit Förderbedarf angemeldet werden. Daher wird die Bereitstellung von Sachmitteln für die schulische Inklusion für den Haushalt 2015 in die Beratungen miteinbezogen. Die bereits oben erwähnten und erwarteten Landesmittel werden entsprechend zur Verfügung gestellt
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Fortschreibung des Schulentwicklungplans 2013 – 2018 mit denen in der Ratssitzung vom 12.12.2013 vorgeschlagenen Ergänzungen und der im Folgenden genannten Ergänzung zu Punkt 5.1 Schulraumsituation Baumberge-Schule zustimmend zur Kenntnis. Hier erläutert Frau Sommer in ihrer Stellungnahme, dass nicht nur ein Raum sondern zwei Räume als LehrerInnenzimmer für die Anne-Frank-Gesamtschule zur Verfügung stehen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen:
Die zustimmende Kenntnisnahme hat keine finanziellen Auswirkungen.