Betreff
Erschließung der Erweiterung des Baugebietes Flothfeld VII
Vorlage
089/2014
Aktenzeichen
III/I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung:

 

Zur zeitnahen Vermarktung des Erweiterungsgebietes ist die Erschließung des Baugebiets notwendig. Hierzu müssen die Entwässerungsanlagen im Plangebiet verlegt und die Baustraße erstellt werden. Die entsprechenden Grunddienstbarkeiten sind für die Böschungen und die Einleitung in den Entwässerungsgraben entlang der Waldfläche einzutragen sowie die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsplan bereitzustellen.

 

Das anfallende Schmutz- und Regenwasser wird an die vorhandene Kanalisation angeschlossen. Eine Versickerung des Regenwassers ist aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich. Die Rückhaltung der Erweiterungsfläche erfolgt im Siebenbach, der im Bereich der Einleitung als Regenwasserrückhaltebecken ausgeführt ist. Das Berechnungsergebnis bei einer Regenhäufigkeit n = 0,05 (20-jähriges Regenereignis) zeigt folgendes Bild:

Wenn das Bemessungsereignis auf einen Zustand im Regenrückhalteraum trifft, das unterhalb der Einmündungshöhe des Zulaufkanals liegt, ist der Betrieb unproblematisch. Schon das bestehende Netz ist bei Füllung des Regenrückhalteraums nicht in der Lage, den Bemessungsregen ohne Überstau abzuführen. Der Überstau wird vom Schacht R4 über eine Verlängerung der Kanalisation in den angrenzenden Entwässerungsgraben geleitet. Das austretende Regenwasser aus dem Schacht 507705 kann zunächst diffus über den Feldweg abgeleitet werden. Das austretende Regenwasser aus den Schächten R1 und R2 kann in der Grünfläche, die an den Schacht R2 angrenzt, zwischengespeichert werden.

 

Die Planung der Entwässerungseinrichtungen gewährleistet eine schadlose und geordnete Ableitung des anfallenden Schmutz- und Regenwassers.

 

Die Endausbauhöhen liegen ca. 1,20 m über dem Urgelände, wobei hier noch zu berücksichtigen ist, dass dann noch kein tragfähiger Baugrund ansteht.

 

Die Baukosten (brutto) belaufen sich inklusive der Nebenkosten auf:

Kanalisation                153.000 €

Baustraße                   150.000 €

Endausbau                  150.000 €

 

Die Anlagen werden in das Ratsinformationssystem eingestellt. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten zusätzlich ein Papierexemplar.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt:

1.    Die Ausschreibung der Bauleistungen für die Entwässerungsanlagen sowie für die Baustraße für die Erweiterung des Baugebietes Flothfeld VII ist auf Grundlage der vorgestellten Planung vorzunehmen. Um die Bebaubarkeit der zu vermarktenden Grundstücke schnellstmöglich zu schaffen, überträgt der Gemeinderat dem Bürgermeister die Zuständigkeit zur Vergabe der vg. Bauleistungen.

 

2.    Die erforderlichen Mittel zur Erschließung der Erweiterung des Baugebietes Flothfeld VII sind bereitzustellen.

Hierzu ist der Ansatz im Produkt 1106 Entwässerung & Abwasserbeseitigung KNL-006 auf Seite 350 des Haushaltsplans  im Haushaltsjahr 2014 von 125.000 € auf 153.000 € zu erhöhen.

Der Ansatz im Produkt 1201 Verkehrsflächen &-anlagen STR-022 auf Seite 354 ist für das Haushaltsjahr 2015 von 60.000 € auf 90.000 € zu erhöhen. Der Ansatz von 2014 in Höhe von 60.000 € bleibt unverändert bestehen.

Im Haushaltsplan 2017 sind 150.000 € für den Straßenendausbau bereitzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                           ja        

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan 2014 sind zunächst grob kalkulierte Ansätze für die Errichtung der Entwässerungsanlagen sowie der Baustraße angesetzt worden. Seinerzeit waren die Planungsgrundlagen noch nicht im Detail bekannt. Auch die Anbindung über eine separate Zufahrt von der Altenberger Straße aus war zu diesem Zeitpunkt noch nicht thematisiert. Auf der Grundlage der in den Anlagen 2 bis 5 beigefügten Kostenschätzungen sind die zunächst geplanten Ansätze voraussichtlich nicht auskömmlich, sondern wie nachfolgend beschrieben anzupassen:

 

Der Ansatz im Produkt 1106 Entwässerung & Abwasserbeseitigung, KNL-006, auf Seite 350 des Haushaltsplans ist im Haushaltsjahr 2014 von 125.000 € auf 153.000 € anzuheben.

Der Ansatz im Produkt 1201, Verkehrsflächen &-anlagen, STR-022, auf Seite 354 ist für das Haushaltsjahr 2015 von 60.000 € auf 90.000 € zu erhöhen. Der Ansatz von 2014 in Höhe von 60.000 € bleibt unverändert bestehen.

Im Haushaltsplan 2017 sind 150.000 € für den Straßenendausbau bereitzustellen.