Begründung
Der § 4 Nr. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom
08.06.2009 (s. Anlage) über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und
–beförderung sieht vor, dass die beteiligten Kommunen (= alle kreisangehörigen
Städte und Gemeinde des Kreises Coesfeld) einen Beirat bilden, der die Stadt
Lüdinghausen bei Erreichung der Zielsetzung (= ordnungsgemäße Sammlung und
Beförderung der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle) unterstützen soll. Jede
beteiligte Kommune entsendet jeweils zwei Vertreter in den Beirat. In § 4 Nr. 2
der Vereinbarung ist konkret aufgeführt, welche Entscheidungen der Zustimmung
des Beirates bedürfen. Insofern haben die Beiratsmitglieder Stimmrecht für die
Gemeinde Havixbeck.
Die Vereinbarung ist bereits aus dem Jahr 2009. Aufgrund dieser Vereinbarung
wurde ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt und ein Vertrag
über Sammlung und Transport von Rest-, Bio- und Papierabfall vom 01.01.2011 bis
31.12.2018 abgeschlossen.
In der Vereinbarung sind keine weiteren Regelungen bezüglich persönlicher Voraussetzungen der Beiratsmitglieder getroffen worden. Bislang war RM Herr Robert Tünsmann als Vertreter und RM Herr Klaus-Gerd Greiff als Stellvertreter vom Rat benannt worden.
Ich schlage vor, wie bisher einen Vertreter bzw. Stellvertreter aus den Mitgliedern des Gemeinderates zu benennen. Der weitere Sitz wird unter Anwendung des § 113 GO NW verwaltungsseitig besetzt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestellt für den Beirat, welcher im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und –beförderung vom 08.06.2009 eingerichtet ist, folgende/n Vertreter/in und Stellvertreter/in mit Stimmrecht:
Vertreter/in Stellvertreter/in
Der zweite Sitz im Beirat wird nach § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen (GO NRW) vom Bürgermeister oder von einer/einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde Havixbeck besetzt.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen
keine