2. Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
In der Verwaltungsvorlage 126/2013 ist der Sachverhalt zur Einrichtung
einer Halbtagsstelle eines Klimaschutzmanagers dargestellt worden. Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 den in der Verwaltungsvorlage
beschriebenen Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt. Im Zuge der
Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2014 sind dann im Produkt 1401 im
Sinne einer Kompromisslösung einmalig für 2014 Sachmittel in Höhe von 10.000 €
für die Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes eingestellt worden.
Mit gemeinsamem Schreiben vom 12.06.2014 beantragen die Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen und die SPD-Fraktion die inhaltliche und formale Vorbereitung
der Einrichtung einer auf 3 Jahre befristeten Halbtagsstelle eines
Klimaschutzmanagers für die Umsetzung der Klimaziele der Gemeinde Havixbeck. Für
diesen Zeitraum kann die Stelle mit 65 % gefördert werden, wenn die Gemeinde
Havixbeck einen entsprechenden Zuschussantrag stellt und dieser positiv
beschieden wird.
Seitens der Verwaltung wird dieser Zeitraum ebenfalls als sinnvoll
angesehen, da der Klimaschutzmanager zunächst einen gewissen Vorlauf benötigt,
um die in der Verwaltungsvorlage 126/2013 dargelegten Maßnahmen zu projektieren
und abzuwickeln.
Seitens der Verwaltung könnte mit Unterstützung eines externen
Fachbüros, konkret der Niedersächsischen Landgesellschaft (Ansprechpartner:
Herr Engelhardt) – diese war bereits bei der Erstellung des integrierten
kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Havixbeck beteiligt - zur
ersten Sitzungsfolge nach den Sommerferien der Förderantrag zur Beratung in den
politischen Gremien vorbereitet werden. Dieser wird ein konkretes und
detailliertes Arbeitspaket für den Klimaschutzmanager beinhalten.
1. Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat beschließt, eine auf 3 Jahre befristete halbe Stelle
(TVöD 10) für einen Klimaschutzmanager einzurichten.
2. Die Finanzierung erfolgt:
a) in 2014 durch Umwidmung der im Haushalt 2014 beim Produkt 1401 (Seite
290) , Teilposition 16, einmalig für 2014 eingestellten Sachmittel in Höhe von
10.000 € zu einem Anteil von rd. 3.500 € für die Beauftragung eines externen
Fachbüros für die Beantragung der Fördergelder.
b) in 2015 bis 2017 (1. bis 3. Jahr der Tätigkeit des
Klimaschutzmanagers) durch Umwidmung des im Haushalt 2014 beim Produkt 1401
(Seite 290), Teilposition 15, für die Jahre 2015 bis 2017 eingestellten Zuschussbetrags
in Höhe von jährlich jeweils 10.000 € zur Förderung privater Initiativen als
kommunaler Eigenanteil an den Personalaufwendungen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag für die Erstellung des
Förderantrags an ein externes Fachbüro, konkret der Niedersächsischen
Landgesellschaft, zu erteilen. Vor endgültiger Einreichung des Förderantrags
erfolgt eine Vorstellung des Aufgabenkatalogs des Klimaschutzmanagers im
zuständigen Fachausschuss in der ersten Sitzungsfolge nach den Sommerferien.
4. Voraussetzung für die Einrichtung der vorgenannten Stelle sowie die
Umwidmung der Haushaltspositionen in den
Jahren 2015 bis 2017 ist, dass die Gemeinde Havixbeck einen positiven
Förderbescheid erhält.
Finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen
Die im Beschlussvorschlag unter 2a) und 2b) dargestellten Mittel stellen
Aufwand und Auszahlung dar und wirken sich auf die Ergebnis- und Finanzrechnung
aus. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Umsetzung von Einsparpotentialen
für die Verwaltung langfristige Einspareffekte für die Energieaufwendungen
erzielt werden können. Daher dürfte sich der kommunale Mitteleinsatz zeitnah
amortisieren.