Betreff
Vorbereitung der Einrichtung einer befristeten Halbtagsstelle eines Klimamanagers
Vorlage
081/2014
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

In der Verwaltungsvorlage 126/2013 ist der Sachverhalt zur Einrichtung einer Halbtagsstelle eines Klimaschutzmanagers dargestellt worden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 den in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2014 sind dann im Produkt 1401 im Sinne einer Kompromisslösung einmalig für 2014 Sachmittel in Höhe von 10.000 € für die Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes eingestellt worden.

 

Mit gemeinsamem Schreiben vom 12.06.2014 beantragen die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die SPD-Fraktion die inhaltliche und formale Vorbereitung der Einrichtung einer auf 3 Jahre befristeten Halbtagsstelle eines Klimaschutzmanagers für die Umsetzung der Klimaziele der Gemeinde Havixbeck. Für diesen Zeitraum kann die Stelle mit 65 % gefördert werden, wenn die Gemeinde Havixbeck einen entsprechenden Zuschussantrag stellt und dieser positiv beschieden wird.

Seitens der Verwaltung wird dieser Zeitraum ebenfalls als sinnvoll angesehen, da der Klimaschutzmanager zunächst einen gewissen Vorlauf benötigt, um die in der Verwaltungsvorlage 126/2013 dargelegten Maßnahmen zu projektieren und abzuwickeln.

 

Seitens der Verwaltung könnte mit Unterstützung eines externen Fachbüros, konkret der Niedersächsischen Landgesellschaft (Ansprechpartner: Herr Engelhardt) – diese war bereits bei der Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Havixbeck beteiligt - zur ersten Sitzungsfolge nach den Sommerferien der Förderantrag zur Beratung in den politischen Gremien vorbereitet werden. Dieser wird ein konkretes und detailliertes Arbeitspaket für den Klimaschutzmanager beinhalten.

 

1. Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat beschließt, eine auf 3 Jahre befristete halbe Stelle (TVöD 10) für einen Klimaschutzmanager einzurichten.

 

2. Die Finanzierung erfolgt:

a) in 2014 durch Umwidmung der im Haushalt 2014 beim Produkt 1401 (Seite 290) , Teilposition 16, einmalig für 2014 eingestellten Sachmittel in Höhe von 10.000 € zu einem Anteil von rd. 3.500 € für die Beauftragung eines externen Fachbüros für die Beantragung der Fördergelder.

b) in 2015 bis 2017 (1. bis 3. Jahr der Tätigkeit des Klimaschutzmanagers) durch Umwidmung des im Haushalt 2014 beim Produkt 1401 (Seite 290), Teilposition 15, für die Jahre 2015 bis 2017 eingestellten Zuschussbetrags in Höhe von jährlich jeweils 10.000 € zur Förderung privater Initiativen als kommunaler Eigenanteil an den Personalaufwendungen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag für die Erstellung des Förderantrags an ein externes Fachbüro, konkret der Niedersächsischen Landgesellschaft, zu erteilen. Vor endgültiger Einreichung des Förderantrags erfolgt eine Vorstellung des Aufgabenkatalogs des Klimaschutzmanagers im zuständigen Fachausschuss in der ersten Sitzungsfolge nach den Sommerferien.

 

4. Voraussetzung für die Einrichtung der vorgenannten Stelle sowie die Umwidmung der  Haushaltspositionen in den Jahren 2015 bis 2017 ist, dass die Gemeinde Havixbeck einen positiven Förderbescheid erhält.

 

 

Finanzielle Auswirkungen                         ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die im Beschlussvorschlag unter 2a) und 2b) dargestellten Mittel stellen Aufwand und Auszahlung dar und wirken sich auf die Ergebnis- und Finanzrechnung aus. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Umsetzung von Einsparpotentialen für die Verwaltung langfristige Einspareffekte für die Energieaufwendungen erzielt werden können. Daher dürfte sich der kommunale Mitteleinsatz zeitnah amortisieren.