Begründung
Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom
12.05.2014 bis einschließlich 12.06.2014 aufgelegen. Die interessierte
Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden hatten
innerhalb dieser Frist Gelegenheit zur Stellungnahme. Seitens der
Nachbargemeinden wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. Aus der
Bürgerschaft haben mich verschiedene Stellungnahmen erreicht (wobei auch die
Stellungnahmen mit berücksichtigt worden sind, die mir schon vor der
Beteiligungsfrist zugegangen sind).
Von den Trägern öffentlicher Belange sind mir
ebenfalls Stellungnahmen zugegangen.
Im Nachfolgenden habe ich die Stellungnahmen der Bürgerschaft
(Ordnungsnummern B 1 – B 3) sowie der Träger öffentlicher Belange
(Ordnungsnummern 1 und 16) in einer tabellarischen Darstellung inhaltlich
wiedergegeben und mit einem Abwägungs- und einem Beschlussvorschlag versehen.
Diese Zusammenfassung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen,
bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.
Zusammenfassender
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die von den Bürgern und Trägern
öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zur Kenntnis und beschließt nach
Beratung unter Berücksichtigung der zuvor getroffenen Einzelentscheidungen den
Planentwurf für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
Finanzielle
Auswirkungen:
ja x
nein
Finanzielle
Auswirkungen
entfällt