Betreff
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept für die Gemeinde Havixbeck und Abgrenzung des Stadtumbaugebietes
Vorlage
051/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. Vorlage 140/2013 sowie Protokoll des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 25.11.2013 (TOP 6).

 

Die Abschlussveranstaltung hat mit guter Beteiligung der Öffentlichkeit am 22.01.2014 im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule stattgefunden. Änderungen, die sich auf die wesentlichen Inhalte des Konzeptentwurfes auswirken, haben sich nicht ergeben.

 

Das Konzept liegt nunmehr als Abschlussbericht vor. Beigefügt ist eine Maßnahmentabelle, die gegliedert nach den 4 Handlungsfeldern die jeweiligen Einzelmaßnahmen mit einer Priorität, einem Zeithorizont, eine Bewertung als Schlüsselmaßnahme sowie der Verknüpfung mit dem Regionale Projekt Sandsteinmuseum enthält (alle Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt und wegen des Umfanges im Ratsinformationssystem hinterlegt).

 

Auf der Grundlage dieser Maßnahmentabelle kann die Umsetzung der erarbeiteten Ziele aus dem Konzept erfolgen. Hier ist der Fokus vorrangig auf die Schlüsselmaßnahmen zu richten. In vielen Fällen ist die Gemeinde Havixbeck selbst Initiatorin – in einigen Fällen wird von anderen Gruppen am Ort die Initiative für die Umsetzung erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die Gemeinde den Prozess anstoßen, d.h. erste Zusammenkünfte organisieren und die Akteure ins Gespräch bringen.

 

Die Einzelmaßnahmen enthalten auch Vorschläge für bauliche Veränderungen, wie z. B. die Umgestaltung des Bestensee-Platzes. Hierzu werden weitergehende fachliche Detailplanungen erforderlich, die im Dialog mit den übrigen Akteuren zu entwickeln und vom Gemeinderat zu beschließen sind. Erst hierdurch können die entstehenden Kosten ermittelt werden. Auf dieser Grundlage kann dann die Beantragung von Zuschüssen, insbesondere von Städtebaufördermitteln, erfolgen.

 

Grundlage für die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln ist die Festlegung eines sog. Stadtumbaugebietes gem. § 171 b Abs. 2 BauGB. Auf Seite 80 des vorliegenden Abschlussberichtes ist ein Umgrenzungsvorschlag dargestellt. Durch die Umgrenzung werden die Bereiche von Havixbeck erfasst, auf die sich Entwicklungsziele und Umsetzungsmaßnahmen beziehen. Rechtliche Verpflichtungen oder steuerliche Vorteile entstehen für die Eigentümer der einbezogenen Grundstücke nicht. Vielmehr wird seitens der Gemeinde Havixbeck zum Ausdruck gebracht, dass sowohl Bahnhof, Sandsteinmuseum und Ortsmitte wichtige Bausteine innerhalb der Gemeindeentwicklung darstellen und in eine Gesamtmaßnahme eingebunden sind. Zur Abgrenzung des Gebietes bedarf es eines Ratsbeschlusses.

 

Ich empfehle Ihnen, das vorliegende Konzept mit Maßnahmentabelle und Definition des Stadtumbaugebietes zu beschließen. Im Rahmen eines stark bürgerschaftlich geprägten Dialogprozesses und unter Einbeziehung von fachlichen Aspekten sowie einer Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange ist dieses wesentliche Instrument zur Entwicklung der Gemeinde Havixbeck entstanden. Nun gilt es, das Konzept mit Leben zu füllen und die Umsetzungsphase zu beginnen. Da hierfür viele einzelne Schritte erforderlich sind, sollte zeitnah mit den prioritären Maßnahmen begonnen werden.

Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten aus dem Topf der Städtebauförderung ist zu bedenken, dass im Herbst für die Förderperiode 2015 die erforderlichen Anträge gestellt sein müssen. Damit dieser Zeitrahmen eingehalten werden kann, ist ein unverzüglicher Start der Umsetzungsphase mit Detailplanungen und –abstimmungen zwingend notwendig.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt das Integrierte städtebauliche Handlungskonzept für die Gemeinde Havixbeck (Stand: März 2014) sowie die beigefügte Maßnahmentabelle. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Abgrenzung des Stadtumbaugebietes gem. § 171 b Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen vorzubereiten. Bei allen kostenrelevanten Maßnahmen soll  die mögliche finanzielle Förderbarkeit geklärt und dem Gemeinderat jeweils gesondert zur Entscheidung vorgelegt werden.

Einmal jährlich soll seitens der Verwaltung eine Übersicht über die Erreichung der Entwicklungsziele und den Umsetzungsstand der Teilschritte vorgelegt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja     nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Insbesondere für die weitere Planung von investiven Maßnahmen sind Planungskosten zu erwarten. Im Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) sind Ansätze enthalten.