Betreff
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW gem. § 105 GO NRW
Vorlage
042/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die GPA NRW hat im vierten Quartal 2013 die bei der in 2012 durchgeführten überörtlichen Prüfung zunächst zurückgestellte Finanzprüfung in gekürzter Form, d.h. ohne Prüfung des Themengebietes „Kommunale Abgaben“ nachgeholt.

 

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung wurden in der Ratssitzung am 12.12.2013 vorgestellt. Die Prüfung wurde mit der Übersendung des Prüfungsberichtes (vgl. Anlage) am 10.03.2014 abgeschlossen.

 

Gem. § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht zur Beratung vor. Dieser unterrichtet den Gemeinderat über dessen wesentlichen Inhalt sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Ein Exemplar des Prüfberichts „Finanzen“ wird in Absprache mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses aus Sparsamkeitsgründen nur diesem und den Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ist wegen des Umfangs ansonsten nur digital im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht „Finanzen“ der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Havixbeck zur Kenntnis.

 

2.    Mit dem Protokoll über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird dem Gemeinderat der nach § 105 Abs. 5 GO NRW vorgeschriebene Bericht über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen erteilt.

 

Finanzielle Auswirkungen      ja     

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die durchgeführte Finanzprüfung werden der Gemeinde Havixbeck durch die GPA NRW vorbehaltlich der noch vorzulegenden Schlussrechnung insgesamt rund 5.000 € in Rechnung gestellt werden.