Begründung
Die GPA NRW hat im vierten Quartal 2013 die bei der in 2012
durchgeführten überörtlichen Prüfung zunächst zurückgestellte Finanzprüfung in
gekürzter Form, d.h. ohne Prüfung des Themengebietes „Kommunale Abgaben“
nachgeholt.
Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung wurden in der
Ratssitzung am 12.12.2013 vorgestellt. Die Prüfung wurde mit der Übersendung
des Prüfungsberichtes (vgl. Anlage) am 10.03.2014 abgeschlossen.
Gem. § 105 Abs. 5
GO NRW legt der Bürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss den
Prüfungsbericht zur Beratung vor. Dieser unterrichtet den Gemeinderat über
dessen wesentlichen Inhalt sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Ein Exemplar des Prüfberichts „Finanzen“ wird in Absprache mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses aus Sparsamkeitsgründen nur diesem und den Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ist wegen des Umfangs ansonsten nur digital im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.
Beschlussvorschlag
1.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht „Finanzen“ der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde
Havixbeck zur Kenntnis.
2.
Mit dem Protokoll
über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird dem Gemeinderat der nach
§ 105 Abs. 5 GO NRW vorgeschriebene Bericht über den wesentlichen Inhalt des
Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen erteilt.
Finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle
Auswirkungen
Für die durchgeführte Finanzprüfung werden der Gemeinde
Havixbeck durch die GPA NRW vorbehaltlich der noch vorzulegenden
Schlussrechnung insgesamt rund 5.000 € in Rechnung gestellt werden.