Betreff
Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung auf Erhalt eines Tümpels östlich des Baugebietes "Wohnpark Habichtsbach"
Vorlage
040/2014
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag vom 17.12.2013

 

Der Umweltbericht zum Bebauungsplan “Wohnpark Habichtsbach” führt zu dem o.a. Tümpel folgendes aus:

“Die Stillgewässer (ehemals Klärteiche des ehemaligen Krankenhauses Marienstift in Havixbeck) sind lediglich temporär bespannt (Tümpel), da sie derzeit nur noch aus Oberflächenabfluss der Hofanlage Schulze Havixbeck und den umliegenden Ackerflächen gespeist werden. Sie besitzen dennoch in Verbindung mit den in den Böschungsbereichen stockenden Gehölzen ….   und dem krautigen Unterwuchs …  eine hohe ökologische Wertigkeit …..”

 

Die Gehölze sind im vergangenen Jahr im Rahmen einer Pflegemaßnahme auf den Stock gesetzt worden und inzwischen wieder ausgetrieben. Hinsichtlich des Wasserzuflusses haben sich inzwischen durch die Bebauung des 1. Abschnittes des Wohngebietes Am Habichtsbach Änderungen ergeben und werden auch durch die weitere Bebauung der noch als Acker genutzten Flächen Änderungen zu erwarten sein. Die Details sind noch zu untersuchen.

 

Schon jetzt kann festgestellt werden, dass bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan “’Wohnpark Habichtsbach” die Tümpelanlage nachrichtlich dargestellt war. Die mit Vorlage 030/2014 vorgelegte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck sieht für den betreffenden Bereich eine Grünfläche vor.

Im Zuge der weiteren Planungen für die Erweiterung der Wohnbebauung in östlicher Richtung sollte dann auch die Entwicklung des Tümpels mit in den Fokus genommen werden.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Bürgerantrag von Anliegern gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und beschließt, ihn im Rahmen des noch durchzuführenden Bauleitplanverfahrens zur Entwicklung des Baugebietes Wohnpark Habichtsbach II entsprechend einzubeziehen. Im übrigen wird auf die Vorlage 030/2014 verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja         x nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Entfällt