Betreff
Gemeinsamer Antrag des NABU und des BUND gem. § 24 Gemeindeordnung auf Durchführung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Parklandschaft und der Artenvielfalt
Vorlage
039/2014
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag vom10.02.2014

Für die Gemeinde Havixbeck haben die Aspekte der Artenvielfalt sowie der Schutz der münsterländer Parklandschaft seit jeher hohe Priorität. Insofern kann das Antragsanliegen  und der damit verbundene Aufruf zum sensiblen Umgang mit Natur- und Landschaft durchaus nachvollzogen werden.

 

Hinsichtlich der Unterhaltung gemeindeeigener Flächen werden die genannten naturnahen Bewirtschaftungsgrundsätze weitgehend eingehalten. Im Zuge der noch durchzuführenden Ausschreibung für die Unterhaltung von Grünflächen der Gemeinde Havixbeck innerhalb der geschlossenen Ortslage sollte das Leistungsverzeichnis vor dem Hintergrund der genannten Verfahrensgrundsätze überprüft werden.

 

Die Vorschläge zur Wiederherstellung bzw. zum Erhalt der münsterländer Parklandschaft und zur Bewirtschaftung von Hausgärten sind nachvollziehbar, bedürfen allerdings einer Steigerung der Sensibilität der Akteure. Hier kann die Gemeinde Havixbeck lediglich durch Informationen einen eigenen aktiven Beitrag leisten. Im Rahmen der durch die Gemeinde veröffentlichten Medien könnte ggfls.  auf die Themen hingewiesen werden.

 

Die Pflege der Wege- und Uferrandstreifen obliegen nur in geringem Umfang der Gemeinde, vielmehr sind Landwirte bzw. Wasser- und Bodenverbände aktiv. Auch hier ist durch entsprechende Bewußtseinsbildung ein wesentlicher Beitrag zu leisten. Die Gemeinde kann dabei lediglich im Rahmen ihrer bestehenden Kontakte bei Verbandsversammlungen oder im Rahmen des Alltagsgeschäftes punktuell auf die Themen hinweisen. Vielmehr sind die Berufsverbände bzw. die Wasserbehörden hier beteiligt.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein erneutes Aufgreifen landschaftsrelevanter Themen durch die beiden Antragsteller durchaus zu begrüßen ist.

Die Gemeinde kann im Bereich eigener Zuständigkeiten das eigene Verhalten kritisch hinterfragen bzw. ändern. Hinsichtlich einer Einbindung der übrigen Akteure kommt der Gemeinde allerdings lediglich die Rolle der Vermittlerin zu.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den gemeinsamen Antrag des Kreisverbandes Coesfeld des NABU sowie der Kreisgruppe Coesfeld  des BUND vom 10.02.2014 zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der gemeindlichen Möglichkeiten und Zuständigkeit im Sinne des Antragsanliegens zu verfahren bzw. Maßnahmen zu Bewußtseinsbildung zu fördern.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja         x nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt