Begründung
Auf der Basis der Vorlage 018/2014 hat in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 06.02.2014 eine erste Beratung der Planvarianten stattgefunden. Hinsichtlich des Beratungsergebnisses verweise ich auf das entsprechende Sitzungsprotokoll (TOP 11).
Auf der Grundlage der in der Sitzung formulierten Anregungen haben Gespräche mit dem Kreis Coesfeld sowie dem Landesbetrieb Holz und Wald hinsichtlich einer Anbindung des Gebietes unmittelbar an die Altenberger Straße stattgefunden. Dem Grunde nach können beide Träger öffentlicher Belange diesem Wunsch entsprechen.
Das Büro Drees und Huesmann hat die Planung daraufhin überarbeitet. Das Ergebnis kann den beiliegenden Varianten 1 B und 2 A entnommen werden. Herr Lompa vom Planungsbüro wird diese Varianten im Bau- und Verkehrsausschuss vorstellen und weiter erläutern.
Ausgehend von diesen Varianten haben inzwischen weitere Untersuchungen hinsichtlich des zu erwartenden Aufwandes für die Erschließung der neuen Baugrundstücke stattgefunden. Aufgrund der vorhandenen Höhenlagen sind hierfür umfangreichere Vorermittlungen notwendig, die zur Zeit noch nicht abgeschlossen sind. Seitens der Verwaltung wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses über die aktuellen Erkenntnisse berichtet.
Die jetzt schon vorhandenen und zukünftig überplanten Wegeflächen (Markenweg und Weg östlich der Kiebitzheide) sind hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit überprüft worden. Sie können für die vorgesehenen Zwecke genutzt werden, so dass auf dieser Basis weiter geplant werden kann.
Die jetzt vorliegenden Varianten spiegeln das Ergebnis der Beratungen des Bauausschusses wieder und ermöglichen eine zusätzliche Erschließung über die Altenberger Straße. Bei Variante 1 B ist die zusätzliche Trasse lediglich für Zwecke der Erschließung weiterer nördlich an den jetzt beplanten Bereich liegenden Grundstücke erforderlich und muss auch erst dann gebaut werden. Bei Variante 2 A muss die Trasse schon bei der Erschließung der jetzt geplanten Grundstücke gebaut werden. Hierdurch kann jedoch eine Verringerung der verkehrlichen Belastungen der schon vorhandenen Wohngrundstücke durch die Neubebauung erreicht werden.
Auch zur Frage der Kostenunterschiede bei diesen Varianten wird im Bauausschuss seitens der Verwaltung vorgetragen.
Ich schlage deshalb vor, auf der Basis der noch auszuwählenden Variante die vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung vorzunehmen.
Hinsichtlich der zeitlichen Abfolge der Beratungen verweise ich auf meine Ausführungen in der Sitzung des Rates am 26.02.2014 (TOP 4.9).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, für die in der Anlage zur Vorlage 035/2014 dargestellte
Variante 2 A
alternativ
Variante 1 B das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen: x
ja nein
Finanzielle
Auswirkungen
Die erforderlichen Ansätze für die Planungskosten sind bei dem Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) veranschlagt.