Betreff
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
023/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2012 ist durch die Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Dülmen geprüft worden.

 

Der Jahresabschluss, bestehend aus

·          Gesamtergebnisrechnung 2012

·          Gesamtfinanzrechnung 2012

·          Teilergebnisrechnungen 2012

·          Teilfinanzrechnungen 2012

·          Bilanz zum 31.12.2012

·          Anhang zum Jahresabschluss 2012

·          Anlagenspiegel zum 31.12.2012

·          Forderungsspiegel zum 31.12.2012

·          Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2012

·          Rückstellungsspiegel zum 31.12.2012

·          Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2012

·          Lagebericht zum Jahresabschluss 2012

·          Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüferin,

ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Der von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Dülmen erstellte Prüfungsbericht liegt als Anlage 2 bei.

 

Die Anlagen werden in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden nur diesem und den Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Ansonsten sind die Dokumente wegen ihres Umfangs nur digital im Ratsinformationssystem als Anlagen zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch Frau Hahne in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 31.03.2014 eingehend erläutert werden.

 

Der Ausschussvorsitzende soll in der Sitzung stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss nach erfolgter Beratung die beigefügte Erklärung (Anlage 3) unterzeichnen.

 

Dem Rat obliegt gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses selbst liegt nach § 101 GO NRW in der Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses. Sie mündet in einer Beschlussempfehlung für den Rat.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Grundlage für die Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgegebene Bestätigungsvermerk in der vom Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden Erklärung.

Beschlussvorschlag

 

1. Die Bilanz zum 31.12.2012 wird mit einer Bilanzsumme von 93.156.476,70 € festgestellt.

 

2. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.542.982,38 € festgestellt.

 

3. Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2012wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 623.365,03 € festgestellt.

 

4. Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 werden festgestellt.

 

5. Auf der Grundlage des von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Dülmen erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

 

6. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2012 wird in voller Höhe durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

Finanzielle Auswirkungen                 ja

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Feststellung der im Beschlussvorschlag genannten Beträge hat bilanzielle Auswirkungen. Insbesondere die Bilanzpositionen „Eigenkapital“ und „Liquide Mittel“ ändern sich durch die Salden aus der festgestellten Ergebnis- und Finanzrechnung.