Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen
Vorlage
021/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlags - Haushaltssatzung:

 

Die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.02.2014 brachten die in der beigefügten Änderungsliste 02/214 dargestellten Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan.

 

Infolge der Veränderung des Haushaltsvolumens ergeben sich folgende Beträge in der Haushaltssatzung 2014:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Havixbeck voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf                                               20.240.578 €

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                    20.926.447 €

 

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                        17.892.161 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                        18.731.466 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf                                                           2.357.600 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf                                                              961.050 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                      0 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                                                           339.755 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

845.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

685.869 €

festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

3.000.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    1. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                               293 v.H.

    1. Für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                               581 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer auf                                                        435 v.H..

 

 

§ 7

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen sind, dürften diese Stellen bei einem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen Anteil wieder besetzt werden.

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehen sind, so sind die Stellen nach dem Freiwerden in eine niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.

 

 

§ 8

 

Die festgesetzten Budgetierungsregelungen (Seite 5 ff. aus dem Entwurf der Haushaltssatzung) sind mit ihren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bestandteil dieser Haushaltssatzung

 

 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags – Stellenplan:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.02.2014 ist in Anlehnung an den Ratsbeschluss vom 12.12.2013 zur/m „Klimamanager/in“ über den Stellenplan 2014 mit Streichung der im Stellenplanentwurf noch enthaltenen 0,5-Stelle für die/den Klimaschutzmanager/in (E 10) abgestimmt worden.

Dem Rat ist der Beschluss des um die vg. Stelle gekürzten Stellenplans 2014 mit 7 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen empfohlen worden.

 

 

Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlags - Mittelübertragung:

 

In den Vorjahren war eine gesonderte Beschlussfassung des Gemeinderates zur Mittelübertragung von investiven Ansätzen nicht erforderlich. Der Grund lag darin, dass nach § 22 Abs. 2 GemHVO NRW a.F. nicht verbrauchte investive Ansätze automatisch im Folgejahr verfügbar blieben. Zwischenzeitlich ist eine Änderung der Gesetzessystematik in § 22 GemHVO NRW erfolgt. Nach dem aktuell gültigen Gesetzeswortlaut sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen weiterhin grundsätzlich übertragbar. Anders als früher regelt jedoch nunmehr der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.

In den bisherigen Jahren der NKF-Rechnungslegung sind konsumtive Ansätze (Aufwendungen) grundsätzlich nicht übertragen worden. Diese Positionen sind bei Nichtinanspruchnahme jeweils im folgenden Haushaltsjahr neu geplant worden. Diese Vorgehensweise sollte m.E. weiter praktiziert werden.

 

Eine andere Regelung sehe ich für investive Ansätze als sinnvoll an. Ich schlage Ihnen in diesem Zusammenhang vor, dass die in Vorjahren politisch abgestimmten investiven Haushaltsansätze grundsätzlich bis zur abschließenden Umsetzung der jeweiligen Maßnahme verfügbar bleiben. Bei der Haushaltsaufstellung 2014 ist mit den Fachbereichen abgestimmt worden, in welchem Umfang die bislang nicht verbrauchten Haushaltsansätze aus den Jahren 2011 bis 2013 für den jeweiligen Zweck in 2014 noch benötigt worden.

Die auf Seite 42 im Vorbericht des Haushaltsentwurfs 2014 dargestellten Ermächtigungen stammen genau aus diesem Zeitraum. Da die dort genannten Maßnahmen entweder noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen wurden oder Schlussrechnungen bis zum 31.12.2013 nicht vorlagen, ist formal ein Beschluss über die Mittelübertrag nach 2014 lt. Beschlussvorschlag erforderlich.

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 wird beschlossen.

Grundlage der Beschlussfassung ist der in der Ratssitzung am 12.12.2013 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 unter Berücksichtigung der Änderungen lt. Änderungsliste 02/2014.

 

  1. Dem in der Ratssitzung am 12.12.2013 eingebrachten Stellenplanentwurf wird mit der Maßgabe, die für die/den Klimaschutzmanager/in eingerichtete 0,5-Stelle in der Vergütungsgruppe E 10 zu streichen, zugestimmt. Der beschlossene Stellenplan ist dem Haushaltsplan 2014 als Anlage beizufügen.

 

  1. Die investiven Ermächtigungen der Haushalte 2011 bis 2013 werden im auf Seite 42 des Haushaltsentwurfs 2014 dargestellten Umfang nach 2014 übertragen. Sollten für die dort aufgeführten Maßnahmen im Zeitraum zwischen dem Redaktionsschluss für den Haushaltsentwurf 2013 und dem 31.12.2013 noch Zahlungen geleistet worden sein, reduzieren sich die nach 2014 zu übertragenden Werte entsprechend.

Finanzielle Auswirkungen:      ja     

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Ausführung des Haushalts!