Betreff
Zuschuss für eine mobile Gruppeneinrichtung an der DRK Kindertageseinrichtung "Janusz Korczak"
Vorlage
016/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag des DRK vom 02.12.2013 mit Anlagen sowie Ergänzung vom 16.01.2014 mit Anlagen.

 

Bei der zur Zeit in der Aufstellung befindlichen Planung des Kreises Coesfeld für das Kindergartenjahr 2014/2015 und den inzwischen bekannten Anmeldezahlen für das nächste Kindergartenjahr hat sich gezeigt, dass insbesondere im Bereich der Betreuungsplätze für über 3-jährige (Ü 3) ein Platzbedarf besteht. Bei der aktuellen Planung hat der Kreis berücksichtigt, dass bei allen Einrichtungen die investiv geförderten Plätze für Kinder unter 3 Jahren (U 3) geschaffen sind, weil nur so erreicht werden kann, dass gewährte Zuschüsse nicht zurück gezahlt werden müssen. Dies wiederum hat zur Folge, dass Gruppentypen in den Kindertagesstätten (KiTa´s) umgewandelt werden müssen. Da der Raum- und Platzbedarf für Gruppen, in denen U 3 Kinder betreut werden, deutlich höher ist als im Bereich der Ü 3-Betreuung, führt dies in den Einrichtungen zu weniger Betreuungsplatzangeboten bei gleichbleibenden Nutzflächen.

 

Für die DRK-KiTa bedeutet dies, dass für die Schaffung der geförderten U 3-Plätze eine weitere Gruppe Typ I geschaffen werden muss. Da jedoch 69 Ü3-Kinder im Kindergartenjahr 14/15 weiter in der Einrichtung verbleiben, ist es nötig,  eine mobile Gruppeneinrichtung (Container) aufzustellen. Dieser  Container soll mit 19 Kindern belegt werden. Für den DRK-Kiga sind insgesamt 72 Ü3-Plätze geplant und erforderlich.

Würden diese zusätzlichen 19 Ü3-Plätze nicht angeboten, stünden lediglich  53 Ü3-Plätze zur Verfügung und es müssten somit bei 69 verbleibenden Ü3-Kindern 16 Ü3-Kinder die Einrichtung verlassen und in einer anderen Einrichtung betreut werden. Abgesehen von dem pädagogisch nicht gewünschten Wechsel der Kinder in eine andere Einrichtung stehen dort Plätze im erforderlichen Umfang nicht zur Verfügung. Insofern ist die vom DRK angebotene Containerlösung notwendig und geeignet, den nachweisbaren Bedarf an Ü 3-Plätzen vor Ort zu decken.

 

Für die Realisierung dieser Containerlösung entstehen Kosten, die vom Träger der Einrichtung nicht getragen werden können und anderweitig nicht finanziert werden. Bei den Kosten ist zu unterscheiden zwischen Bau- und Betriebskosten.

 

Hinsichtlich der Baukosten hat der DRK-Ortsverein mitgeteilt, dass Beträge in Höhe von 14.730 € entstehen, wobei Nebenkosten und Kosten für Unvorhergesehenes noch nicht enthalten sind. Diese Kosten beziehen sich ausschließlich auf den Aufbau und die betriebsfertige Herstellung des Containers; Kosten, die durch den Abbau und die Zurückführung des Außengeländes in den ursprünglichen Zustand entstehen, sind noch nicht berechnet. Ich werde die DRK-Ortsgruppe bitten, bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport die Kosten zu ermitteln.

 

Bei den Betriebskosten werden hauptsächlich Mietkosten zu kalkulieren sein, wobei Strom, Wasser pp. noch nicht beziffert werden konnten. Die Mietkosten werden entsprechend dem Angebot des Containeranbieters je nach Mietdauer gestaffelt. Zur Zeit kann nicht genau abgesehen werden, wie lange dieser Bedarf an zusätzlichen Plätzen besteht. Insbesondere ist im Moment nicht vorhersehbar, ob die erforderliche Versorgungsquote von z. Zt. 47 % der Einjährigen und 97 % der 2-jährigen Kinder so bestehen bleibt bzw. noch steigt. Die Quote von 45 % der U 3 Versorgung liegt in Havixbeck deutlich über den im Land NRW und im Kreis Coesfeld angenommenen Durchschnittswerten.

Geht man bei der Ermittlung der zugrunde zu legenden Miete von einer Dauer von 24 Monaten aus, wäre ein Betrag von jährlich 10.368 € zu berücksichtigen. Diesen Mietkosten stehen Mietpauschalen, die aufgrund der Regelungen des Gesetzes für frühe Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) gezahlt werden, gegenüber. Der förderfähige Mietzins wird zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres bei 7,98 €/m² liegen und steigt jährlich um 1,5 % auf 8,10 € für das Jahr 2015/15 und im Kindergartenjahr 2016/17 auf 8,22 €/m². Da nachweislich der beiliegenden Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 16.10.2013 für die Ermittlung des Gesamtförderbetrages auch die tatsächliche Gruppenbelegung maßgeblich ist, errechnet sich jährlich neu der Gesamtbetrag des Zuschusses. Auf der Grundlage einer angenommenen Belegung mit 19 Kindern wäre die Höhe der zu berücksichtigen Mietpauschale in etwa kostendeckend.

 

Trotz des noch nicht vollständig absehbaren Deckungsgrades der Mietkosten durch den Mietkostenzuschuss nach KiBiz ist zu erwarten, dass Fehlbeträge z. B. für Energiekosten bestehen bleiben, deren Finanzierung durch die Gemeinde Havixbeck beantragt wird.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für die Versorgung der Ü 3 Kinder in Havixbeck die Schaffung zusätzlicher Plätze zwingend notwendig ist. Die DRK Ortsgruppe hat wegen des voraussichtlich nur vorübergehenden Bedarfs die Bereitschaft erklärt, zusätzliche Plätze durch eine Containerlösung anzubieten, wobei eine Finanzierung der anderweitig nicht gedeckten Kosten durch die Gemeinde Havixbeck beantragt wird.

Würde die Gemeinde Havixbeck selbst die notwendigen Plätze schaffen (wobei dies hinsichtlich der Machbarkeit noch zu untersuchen wäre) kämen ebenfalls Kosten auf die Gemeinde zu, die in der Höhe den jetzt beantragten Zuschüssen entsprechen. Insofern ist das Angebot des DRK ausdrücklich zu begrüßen, zumal so auch eine kontinuierliche Betreuung für mindestens 16 Kinder in der Einrichtung sichergestellt werden kann.

 

Ich empfehle Ihnen daher, einen einmaligen Investitionskostenzuschuss für die Baukosten in Höhe von 15.000 € zusätzlich im Haushaltsplan 2014 zu veranschlagen und darüber hinaus die nicht gedeckten Miet- und Betriebskosten zu finanzieren. Da bei einer 2 jährigen Nutzungsdauer die Mietpauschalen nach KiBiz die Mietkosten in etwa abdecken, die Energiekosten jedoch zusätzlich anfallen, empfehle ich Ihnen ferner, im Produkt 0601 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) bei der Teilposition 15 (Betriebskostenzuschüsse für Kindergärten) den veranschlagten Betrag in 2014 und 2015 um jeweils 3.000 € anzuheben. Die tatsächlich notwendigen Mittel sind jeweils zum Jahresende gegenüber der Gemeinde nachzuweisen.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, dem DRK-Ortsverein Havixbeck e.V. zur Schaffung einer mobilen Gruppeneinrichtung an der Kindertagesstätte Janusz Korczak einen einmaligen Zuschuss in Höhe von  15.000 € für die Baukosten zu gewähren. Darüber hinaus erfolgt eine Mitfinanzierung der anderweitig nicht gedeckten Mietkosten für die Dauer von 2 Jahren in Höhe von ca. max. 3.000 €.pro Jahr.

Die Aufwendungen sind jährlich gegenüber der Gemeinde Havixbeck nachzuweisen.

Finanzielle Auswirkungen:               X        ja      nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Sowohl der einmalige Baukostenzuschuss für die Errichtung des Containers als auch die laufenden Zuschüsse für den Betrieb sind im Haushalt der Gemeinde im Produkt 0601 (Förderung von Kindern in Tageeinrichtungen) zu veranschlagen. Da auch die Baukosten nicht für eine gemeindliche Investition entstehen und insofern als einmaliger Zuschuss anfallen, sind beide Kostengruppen unmittelbar als Aufwand bei der Gemeinde zu berücksichtigen und wirken sich deshalb direkt negativ auf das Jahresergebnis des Haushaltes aus. In der Teilposition 15 sind im Jahr 2014 einmalig 15.000 € zuzügl. 3.000 € und im Jahr 2015 einmalig 3.000 € zu veranschlagen.