Begründung
s. anliegenden Antrag des
DRK vom 02.12.2013 mit Anlagen sowie Ergänzung vom 16.01.2014 mit Anlagen.
Bei der zur Zeit in der
Aufstellung befindlichen Planung des Kreises Coesfeld für das Kindergartenjahr
2014/2015 und den inzwischen bekannten Anmeldezahlen für das nächste
Kindergartenjahr hat sich gezeigt, dass insbesondere im Bereich der
Betreuungsplätze für über 3-jährige (Ü 3) ein Platzbedarf besteht. Bei der
aktuellen Planung hat der Kreis berücksichtigt, dass bei allen Einrichtungen
die investiv geförderten Plätze für Kinder unter 3 Jahren (U 3) geschaffen
sind, weil nur so erreicht werden kann, dass gewährte Zuschüsse nicht zurück
gezahlt werden müssen. Dies wiederum hat zur Folge, dass Gruppentypen in den
Kindertagesstätten (KiTa´s) umgewandelt werden müssen. Da der Raum- und
Platzbedarf für Gruppen, in denen U 3 Kinder betreut werden, deutlich höher ist
als im Bereich der Ü 3-Betreuung, führt dies in den Einrichtungen zu weniger
Betreuungsplatzangeboten bei gleichbleibenden Nutzflächen.
Für die DRK-KiTa bedeutet
dies, dass für die Schaffung der geförderten U 3-Plätze eine weitere Gruppe Typ
I geschaffen werden muss. Da jedoch 69 Ü3-Kinder im Kindergartenjahr 14/15
weiter in der Einrichtung verbleiben, ist es nötig, eine mobile Gruppeneinrichtung (Container)
aufzustellen. Dieser Container soll mit
19 Kindern belegt werden. Für den DRK-Kiga sind insgesamt 72 Ü3-Plätze geplant
und erforderlich.
Würden diese zusätzlichen
19 Ü3-Plätze nicht angeboten, stünden lediglich
53 Ü3-Plätze zur Verfügung und es müssten somit bei 69 verbleibenden
Ü3-Kindern 16 Ü3-Kinder die Einrichtung verlassen und in einer anderen
Einrichtung betreut werden. Abgesehen von dem pädagogisch nicht gewünschten
Wechsel der Kinder in eine andere Einrichtung stehen dort Plätze im erforderlichen
Umfang nicht zur Verfügung. Insofern ist die vom DRK angebotene Containerlösung
notwendig und geeignet, den nachweisbaren Bedarf an Ü 3-Plätzen vor Ort zu
decken.
Für die Realisierung
dieser Containerlösung entstehen Kosten, die vom Träger der Einrichtung nicht
getragen werden können und anderweitig nicht finanziert werden. Bei den Kosten
ist zu unterscheiden zwischen Bau- und Betriebskosten.
Hinsichtlich der Baukosten
hat der DRK-Ortsverein mitgeteilt, dass Beträge in Höhe von 14.730 € entstehen,
wobei Nebenkosten und Kosten für Unvorhergesehenes noch nicht enthalten sind.
Diese Kosten beziehen sich ausschließlich auf den Aufbau und die
betriebsfertige Herstellung des Containers; Kosten, die durch den Abbau und die
Zurückführung des Außengeländes in den ursprünglichen Zustand entstehen, sind
noch nicht berechnet. Ich werde die DRK-Ortsgruppe bitten, bis zur Sitzung des
Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport die Kosten zu ermitteln.
Bei den Betriebskosten
werden hauptsächlich Mietkosten zu kalkulieren sein, wobei Strom, Wasser pp.
noch nicht beziffert werden konnten. Die Mietkosten werden entsprechend dem
Angebot des Containeranbieters je nach Mietdauer gestaffelt. Zur Zeit kann
nicht genau abgesehen werden, wie lange dieser Bedarf an zusätzlichen Plätzen
besteht. Insbesondere ist im Moment nicht vorhersehbar, ob die erforderliche
Versorgungsquote von z. Zt. 47 % der Einjährigen und 97 % der 2-jährigen Kinder
so bestehen bleibt bzw. noch steigt. Die Quote von 45 % der U 3 Versorgung liegt
in Havixbeck deutlich über den im Land NRW und im Kreis Coesfeld angenommenen
Durchschnittswerten.
Geht man bei der
Ermittlung der zugrunde zu legenden Miete von einer Dauer von 24 Monaten aus,
wäre ein Betrag von jährlich 10.368 € zu berücksichtigen. Diesen Mietkosten
stehen Mietpauschalen, die aufgrund der Regelungen des Gesetzes für frühe
Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) gezahlt werden, gegenüber. Der
förderfähige Mietzins wird zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres bei 7,98
€/m² liegen und steigt jährlich um 1,5 % auf 8,10 € für das Jahr 2015/15 und im
Kindergartenjahr 2016/17 auf 8,22 €/m². Da nachweislich der beiliegenden
Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 16.10.2013 für die Ermittlung des
Gesamtförderbetrages auch die tatsächliche Gruppenbelegung maßgeblich ist, errechnet
sich jährlich neu der Gesamtbetrag des Zuschusses. Auf der Grundlage einer
angenommenen Belegung mit 19 Kindern wäre die Höhe der zu berücksichtigen
Mietpauschale in etwa kostendeckend.
Trotz des noch nicht
vollständig absehbaren Deckungsgrades der Mietkosten durch den
Mietkostenzuschuss nach KiBiz ist zu erwarten, dass Fehlbeträge z. B. für
Energiekosten bestehen bleiben, deren Finanzierung durch die Gemeinde Havixbeck
beantragt wird.
Zusammenfassend kann
festgestellt werden, dass für die Versorgung der Ü 3 Kinder in Havixbeck die
Schaffung zusätzlicher Plätze zwingend notwendig ist. Die DRK Ortsgruppe hat
wegen des voraussichtlich nur vorübergehenden Bedarfs die Bereitschaft erklärt,
zusätzliche Plätze durch eine Containerlösung anzubieten, wobei eine
Finanzierung der anderweitig nicht gedeckten Kosten durch die Gemeinde
Havixbeck beantragt wird.
Würde die Gemeinde
Havixbeck selbst die notwendigen Plätze schaffen (wobei dies hinsichtlich der
Machbarkeit noch zu untersuchen wäre) kämen ebenfalls Kosten auf die Gemeinde
zu, die in der Höhe den jetzt beantragten Zuschüssen entsprechen. Insofern ist
das Angebot des DRK ausdrücklich zu begrüßen, zumal so auch eine
kontinuierliche Betreuung für mindestens 16 Kinder in der Einrichtung
sichergestellt werden kann.
Ich empfehle Ihnen daher,
einen einmaligen Investitionskostenzuschuss für die Baukosten in Höhe von
15.000 € zusätzlich im Haushaltsplan 2014 zu veranschlagen und darüber hinaus
die nicht gedeckten Miet- und Betriebskosten zu finanzieren. Da bei einer 2
jährigen Nutzungsdauer die Mietpauschalen nach KiBiz die Mietkosten in etwa
abdecken, die Energiekosten jedoch zusätzlich anfallen, empfehle ich Ihnen
ferner, im Produkt 0601 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) bei der
Teilposition 15 (Betriebskostenzuschüsse für Kindergärten) den veranschlagten
Betrag in 2014 und 2015 um jeweils 3.000 € anzuheben. Die tatsächlich
notwendigen Mittel sind jeweils zum Jahresende gegenüber der Gemeinde
nachzuweisen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung, dem DRK-Ortsverein Havixbeck e.V. zur Schaffung einer mobilen
Gruppeneinrichtung an der Kindertagesstätte Janusz Korczak einen einmaligen
Zuschuss in Höhe von 15.000 € für die
Baukosten zu gewähren. Darüber hinaus erfolgt eine Mitfinanzierung der
anderweitig nicht gedeckten Mietkosten für die Dauer von 2 Jahren in Höhe von
ca. max. 3.000 €.pro Jahr.
Die Aufwendungen sind
jährlich gegenüber der Gemeinde Havixbeck nachzuweisen.
Finanzielle Auswirkungen: X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen
Sowohl der einmalige
Baukostenzuschuss für die Errichtung des Containers als auch die laufenden
Zuschüsse für den Betrieb sind im Haushalt der Gemeinde im Produkt 0601
(Förderung von Kindern in Tageeinrichtungen) zu veranschlagen. Da auch die
Baukosten nicht für eine gemeindliche Investition entstehen und insofern als
einmaliger Zuschuss anfallen, sind beide Kostengruppen unmittelbar als Aufwand
bei der Gemeinde zu berücksichtigen und wirken sich deshalb direkt negativ auf
das Jahresergebnis des Haushaltes aus. In der Teilposition 15 sind im Jahr 2014
einmalig 15.000 € zuzügl. 3.000 € und im Jahr 2015 einmalig 3.000 € zu
veranschlagen.