Betreff
Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. und des Verkehrsvereins Havixbeck und Umgebung e.v. auf Bereitstellung einer auf zwei Jahre befristeten Finanzhilfe
Vorlage
013/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. (WGH) und der Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e.V. (VVH) haben mit gemeinsamem Schreiben vom 10.12.2013 einen Antrag auf Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von jährlich 30.000 € für zunächst zwei Jahre für den zu gründenden Baumberge Marketing e.V. gestellt.

 

Der Antrag ist in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2013 bekannt gemacht und von dort zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur sowie an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen worden.

 

Das Antragsschreiben sowie die gleichzeitig vorgelegte Kostenschätzung und der Entwurf einer Stellenausschreibung für eine/n einzustellende/n Geschäftsführer/in) sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt. Auf den Inhalt der vg. Unterlagen wird verwiesen.

 

Ein Businessplan mit Satzungsentwurf sollte nach den Ausführungen im Schreiben vom 10.12.2013 bis zu den Beratungen in den Fachausschüssen vorgelegt worden. Dies ist bis heute jedoch nicht geschehen.

 

Die beantragte Zuschusssumme von 30.000 € p.a. ist auf der Grundlage der in der Kostenschätzung zugrunde gelegten personellen Ausstattung des zu gründenden Baumberge Marketing e.V. mit einer halben Stelle für eine/n Geschäftsführer/in sowie zwei halben Stellen für Büromitarbeiter/innen abzgl. der von der WGH (20.000 €) und des VVH (6.000 €) übernommenen Anteilsfinanzierung ermittelt worden. Hierbei wurde allerdings berücksichtigt, dass der bislang von der Gemeinde an den VVH gezahlte jährliche Zuschuss in Höhe von 24.310 € weiterhin in vollem Umfang gewährt wird.

 

Der Haushaltsentwurf 2014 weist im Ergebnisplan einen Fehlbetrag in Höhe von knapp 679.000 € aus. Der vg. Zuschuss in Höhe von 24.310 € an den VVH ist hierin enthalten. Weitergehende Zuschüsse wurden bislang nicht eingeplant.

 

Daher ist wie bei allen übrigen für 2014 gestellten Zuschussanträgen auch hier kritisch zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang eine finanzielle Unterstützung der neu zu gründenden Organisation erfolgen kann.

 

Bei den im Entwurf der Stellenausschreibung genannten Aufgaben

·         Ortsmanagement inkl. Baumberge Card,

·         Tourismusmanagement mit Leitung der Touristeninformation,

·         Veranstaltungsorganisation und Märkte

·         Bestandspflege und Neugewinnung von Gewerbebetrieben sowie

·         Onlinemarketing und Öffentlichkeitsarbeit

handelt es sich um Themen, die für die zukünftige Entwicklung des gemeindlichen Lebens wichtig sind. In der Verwaltung bestehen aktuell keine personellen Ressourcen, die eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung ermöglichen.

 

Die von den Antragstellern in diesem Zusammenhang beabsichtigte Zusammenarbeit von Akteuren des zu gründenden Marketingvereins mit Vertretern aus Handel, Handwerk, Gewerbe, Tourismus, Vereinen und sonstigen Institutionen kann aus meiner Sicht durchaus gute Ergebnisse erzielen. Weiterhin erscheint es nachvollziehbar, dass ein entsprechendes Engagement nicht ausschließlich ehrenamtlich erfolgen kann.

 

Allerdings steht der Erhöhung der bislang bereits an den VVH gewährten jährlichen Zuschusssumme von 24.310 € um weitere 30.000 € p.a. (zunächst für zwei Jahre) die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde gegenüber. Sofern die beantragten fehlenden 30.000 € pro Jahr allein aus gemeindlichen Mitteln finanziert werden, erhöht sich zum einen der Fehlbetrag im Ergebnisplan um diesen Wert. Zum anderen kann die Auszahlung nur durch weitere Überziehung des gemeindlichen Girokontos finanziert werden, wobei die zukünftige Rückzahlung der Kontoüberziehung noch nicht abschließend prognostiziert werden kann.

 

Verwaltungsseitig besteht Konsens darin, dass neue finanzielle Verpflichtungen – wenn überhaupt - nur mit der Maßgabe eingegangen werden, dass ein möglichst hoher Anteil durch Drittmittel gegenfinanziert werden kann.

 

In diesem Zusammenhang stellt sich daher die Frage der Möglichkeit einer über den Eigenanteil von WGH und VVH hinausgehenden weiteren Kofinanzierung.

 

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes (ISHK) ist auch die Frage der Förderfähigkeit von Maßnahmen aus Städtebauförderungsmitteln geprüft worden. Nach den derzeit geltenden Förderrichtlinien ist dem Grunde nach auch ein sog. City-Management förderfähig, und zwar für die Dauer von 3 Jahren mit einem Fördersatz von ca. 60 % der Personalkosten. Da zumindest ein Teil der im Antrag dargestellten Aufgabenbereiche (vgl. Entwurf der Stellenausschreibung) dem Aufgabenfeld eines Citymanagements zugeordnet werden könnte, sollte im Detail geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine Förderung tatsächlich möglich ist. Beim City-Management handelt es sich um eine Teilmaßnahme des ISHK. Formale Voraussetzung für eine Förderung von Teilmaßnahmen aus Städtebauförderungsmitteln ist die Vorlage des Grundförderantrages bei der Bezirksregierung Münster. Dies kann nach entsprechender Beschlussfassung über das ISHK und der weiteren Detailplanung der einzelnen Maßnahmen frühestens im Herbst 2014 erfolgen, und zwar mit einem Förderbeginn frühestens in 2015. Die Durchführung einer Teilmaßnahme vor Entscheidung über den Grundantrag wäre jedoch förderschädlich, so dass die Entscheidung über das Citymanagement aus meiner Sicht auf jeden Fall so lange zurückgestellt werden sollte, bis über den Grundantrag für die Städtebauförderung entschieden worden ist.

Obwohl die Entscheidung über das City-Management zeitlich zurückgestellt werden müsste, um die Fördermöglichkeit offen zu halten, wäre die Zwischenzeit durchaus sinnvoll mit der Entwicklung des Anforderungsprofils zu nutzen.

 

Ich schlage daher vor, die endgültige Entscheidung über den vorliegenden Antrag hinsichtlich der personellen Konsequenzen zunächst zurückzustellen, um die Möglichkeit, Städtebauförderungsmittel für die Personalkosten zu generieren, offen zu halten.

Der VVH, die WGH und die Verwaltung sollten jedoch möglichst bald mit der Entwicklung eines noch konkreteren Anforderungsprofils der Geschäftsführerstelle beginnen, das auch Aspekte des ISHK aufgreift. Darüber hinaus sollte die Aufgabenverteilung im Rahmen des zukünftigen Marketingvereins im Detail weiter ausgearbeitet werden, damit möglichst zeitnah die Grundlagen (Satzung und Businessplan) für die zukünftige Zusammenarbeit der beteiligten Akteure entwickelt werden.

 

Eine finanzielle Förderung aus gemeindlichen Mitteln kommt oberhalb des derzeit an den VVH gewährten jährlichen Zuschusses m.E. nur vorbehaltlich der positiven Entscheidung der Bezirksregierung Münster zur Personalkostenbezuschussung in Betracht. Sie sollte angesichts der aktuellen Haushaltssituation entgegen der Formulierung im Antragsschreiben der WGH und des VVH nicht „zunächst befristet“, sondern von vornherein nur als einmalige Anschubfinanzierung erfolgen.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Arbeiten für die Bildung eines sog. Marketingvereins möglichst zeitnah in Verbindung mit dem Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e.V. (VVH) und der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. (WGH) aufzunehmen. Über die Verhandlungsergebnisse ist der Gemeinderat zu informieren.

 

Die Entscheidung über die damit verbundenen personellen Konsequenzen wird zunächst zurückgestellt, weil die Möglichkeit zur Förderung der Kosten über Städtebauförderungsmittel offen gehalten werden soll.

 

Die Erarbeitung eines noch konkreteren Anforderungsprofils für die Geschäftsführerstelle, des Satzungsentwurfs sowie eines Businessplans soll zeitnah im Dialog mit den beteiligten Vereinen beginnen.

Finanzielle Auswirkungen                          ja

Finanzielle Auswirkungen

 

Sofern der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag folgt, ist für das Jahr 2014 ein Haushaltsansatz nicht zu bilden. Vorbehaltlich der Höhe der ggf. zu generierenden Fördermittel wären im Haushaltsplan 2014 für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 über die Änderungsliste ggf. bereits Haushaltsansätze zu planen. Bei 60%iger Förderung wären für die Jahre 2015 und 2016 jeweils Erträge in Höhe von 18.000 € und Aufwendungen in Höhe von 30.000 € (jährlicher kommunaler Eigenanteil von 12.000 €) zu planen.