Betreff
Neubildung der Verbandsversammlung des Lippeverbandes für den Zeitraum 2015 – 2020 hier: Benennung einer / eines Delegierten aus dem Gemeinderat
Vorlage
103/2015
Aktenzeichen
865-12
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Die Verbandsversammlung besteht aus den Delegierten der Mitglieder des Lippeverbandes. Die Amtsperiode der bisherigen Delegierten endet mit der Neubildung der Verbandsversammlung am 03.12.2015. Gemäß der vom Lippeverband vorgeschlagenen Stimmgruppe „Städte und Gemeinden“ ist die Gemeinde Havixbeck aufgrund der geleisteten Beitragsteileinheiten erstmalig berechtigt, einen Delegierten zu benennen. Zu den Mitgliedern der Stimmgruppe „Städte und Gemeinden“ gehören aus dem Kreis Coesfeld auch die Gemeinden Senden und Nordkirchen, die ebenfalls einen Delegierten entsenden können.

 

Von den Städten und Gemeinden dürfen keine Vertreter der Verwaltung entsandt werden. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde sind die hauptamtlichen Bürgermeister als Vertreter der Verwaltung anzusehen. Somit ist ein Ratsmitglied als Delegierte/r  zu benennen.

 

Für alle Delegierten gilt, dass das persönliche Stimmrecht nicht übertragbar ist. Für die Teilnahme an der jährlich im Dezember stattfindenden Verbandsversammlung wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Tagesordnungspunkte auf der Verbandsversammlung sind u.a. der Jahresbericht und Jahresabschluss sowie der Wirtschafts- und Finanzplan. Darüber hinaus findet im Turnus von 2 Jahren eine Bereisung verschiedener Anlagenstandorte statt. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat benennt das Ratsmitglied…………………………………..zur/zum Delegierten der Gemeinde Havixbeck in der Stimmgruppe „Städte und Gemeinden“ der neu zu bildenden Verbandsversammlung des Lippeverbandes.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

keine