Begründung

Die Planung für den Endausbau im Baugebiet Schmitz Kamp ist auf Grundlage der vorhandenen Planung aus dem Jahr 2003 und den in der Anliegerversammlung vom 16. April 2015, den Beratungen in den politischen Gremien in der 3. Sitzungsfolge 2015 und der erneut durchgeführten Anliegerversammlung am 13.08.2015 gewonnenen Erkenntnisse erarbeitet worden. Die Niederschrift und die Teilnehmerliste sind als Anlage beigefügt.

 

Die offene Frage aus der Anliegerversammlung, ob Stellplätze in einem verkehrsberuhigten Bereich anzuordnen sind, ist mit ja zu beantworten. Ein verkehrsberuhigter Bereich darf vom Straßenverkehrsamt nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen wird.

Begründet wird dieses dadurch, dass in verkehrsberuhigten Bereichen nur in den ausgewiesenen Stellplätzen geparkt werden darf.

 

Die strittigen Parkplätze vor den Häusern Nummer 26 und 4 sollen
aufgrund der Verkehrssicherheit (langsames Fahren) und der Bereitstellung von Parkraum verbleiben. Beim Stellplatz vor Haus-Nr. 4 ist die Anordnung Baumscheibe / Stellplatz, aufgrund einer Anregung in der Anliegerversammlung getauscht worden. Die grundsätzliche Anfahrbarkeit des Hauses Nummer 28 ist seitens der Thomas & Bökamp Ingenieurgesellschaft mbH geprüft worden. Diese ist gegeben.

 

Hinweis:

In dem Bebauungsplan Ortskern sind im Vorgartenbereich keine Stellplätze zugelassen. Das heißt, die Flächen parallel zur Straße dürfen nicht als Stellplatz genutzt werden. Das hat zur Folge, dass ein Anspruch auf durchgehende Anfahrbarkeit nicht besteht.

 

Das Plangebiet soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden.

 

Im Straßenbereich wird Betonsteinpflaster eingesetzt. Als Pflaster in der Fahrbahn soll ein Einsteinpflaster mit Verbundwirkung 30/15/10 cm, anthrazit, eingesetzt werden. Die Rinnenplatten sollen in grau gehalten werden. Die Stellplätze sollen durch weiße Einsteinpflaster 15/15/10 cm, weiß, mit einer P-Platte gekennzeichnet werden. Die Gestaltung entspräche dann der der Baugebiete Wohnpark Habichtsbach und Mönkebrede.

 

 

Die Bauzeit wird ca. 3,5 Monate betragen, wobei man der Baufirma ein Zeitfenster für den Baubeginn einräumen möchte, um ein möglichst gutes Ausschreibungsergebnis zu erlangen. Das Bauende soll im Sommer 2016 sein. Die Bepflanzung der Pflanzbeete würde dann im Herbst 2016 erfolgen, soll aber bereits mit der Baumaßnahme ausgeschrieben werden.

 

Herr Wiemann von der Thomas & Bökamp Ingenieurgesellschaft mbH wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses die Planung vorstellen.

 

Hinweis:

Die kalkulierten Erschließungsbeiträge sind auskömmlich, um die veranschlagten Straßenendausbaukosten zu decken.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung für den Endausbau des Baugebietes Schmitz Kamp auf Grundlage der vorgestellten Planung durchzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Baukosten einschließlich der Nebenkosten belaufen sich auf brutto 370.000,- €. Die Mittel stehen im Produkt 1201, STR-004, zur Verfügung.

 

 

 

Klaus Gromöller