Betreff
Erneute Beratung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bau eines Ersatzwohnhauses auf dem Grundstück Schulstraße 2
Vorlage
101/2015
Aktenzeichen
II/Bauakte
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. Vorlage Nr. 56/2015 sowie Protokollierungen der Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses vom 28.05.2015 (TOP 16) sowie des Rates vom 18.06.2015 (TOP 16).

 

Mit Beteiligung des Gestaltungsbeirates ist eine Überarbeitung der Planung erfolgt. Die geänderten Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Am 21.08.2015 wurde diese Planung beraten sowie die Bemusterung des Klinkers und des Dacheindeckungsmaterials durch den Gestaltungsbeirat vorgenommen. Außerdem ist die Gestaltung der Klinkerfassade erörtert worden. Zusammenfassend hat der Gestaltungsbeirat der jetzt vorliegenden Planung zugestimmt und sie als gebietsverträglich eingestuft. Hinsichtlich der Fassadengestaltung hat sich der Beirat für die Variante mit Rollschichten als Bänder entsprechend der Anlage 2 zu dieser Vorlage ausgesprochen. Im Bereich der Anbauten soll der Klinker z. T. vorstehend vermauert werden. Der in der Farbgebung rotbunte Kohlebrandbackstein soll jedoch in der nächsten Beiratssitzung konkret bemustert werden. Hinsichtlich des Dacheindeckungsmaterials soll die in der Sitzung vorgestellte rote Erlus-Pfanne gewählt werden.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich das Ersatzgebäude durch die überarbeitete Planung, die vorgeschlagene Fassadengestaltung sowie die beabsichtigte Materialwahl bei der Außenfassade sowie der Dacheindeckung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Es entspricht in seiner Qualität und Maßstäblichkeit den gestalterischen Anforderungen an die zentrale Ortskernlage von Havixbeck sowie die Nachbarschaft des Baudenkmals „Haus Averdiek“. Insofern empfehle ich Ihnen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB zu erteilen, wobei die Bemusterung des Klinkers in der nächsten Gestaltungsbeiratssitzung noch durchzuführen ist.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB zu der als Anlage 1 zur Vorlage Nr. 101/2015 vorliegenden Planung für die Errichtung eines Ersatzwohngebäudes auf dem Grundstück Schulstraße 2 zu erteilen, wobei auch die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates aus der Sitzung vom 21.08.2015 zu berücksichtigen sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

entfällt

 

 

 

 

Klaus Gromöller