Betreff
Bezuschussung von Vereinen, Verbänden und Organisationen im Haushaltsjahr 2014
Vorlage
009/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Wie in den Vorjahren weist auch der Haushaltsentwurf 2014 einen Fehlbetrag aus. Sofern der Gemeinderat den Haushalt 2014 ohne Abweichungen vom Haushaltsentwurf 2014 beschließt, ist bei planmäßiger Haushaltsabwicklung von einem Defizitbetrag allein für 2014 in Höhe von knapp 679.000 € auszugehen.

 

Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ist mit diesem negativen Prognosewert zwar formal nicht verbunden. Dennoch besteht zwingend die Notwendigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.

 

Daher ist sorgsam zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang und in welcher Form die freiwillige Bezuschussung unterschiedlichster örtlicher Gruppierungen zukünftig erfolgen soll.

Verwaltung und Politik sind sich darin einig, dass der Fortbestand der vorhandenen Vereins-, Verbands- und sonstigen Organisationsstrukturen als positiver Standortfaktor für den Ort durch eine weitgehende Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung gesichert werden soll. Gleichzeitig soll damit auch die Anerkennung der vielfach ehrenamtlich aktiven Menschen erfolgen.

 

Laufende Bezuschussung:

Wie in den Vorjahren sind auch für 2014 die jährlich wiederkehrenden Zuschüsse auf vergleichbarem Niveau geplant worden (siehe Übersichten in den Seiten 52 bis 59 des Haushaltsentwurfs 2014).

 

Neben der Gewährung von finanziellen Zuschüssen geschieht Vereinsförderung in Havixbeck seit vielen Jahren auch durch die größtenteils unentgeltliche Überlassung von gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere Sportplätze, Sporthalle, Forum und weitere Versammlungsstätten) an unterschiedliche Institutionen.

 

Die Fortführung der Haushaltskonsolidierung in 2014 macht jedoch erforderlich, möglichst keine im Vergleich zum Vorjahr zusätzlichen Verpflichtungen für die Verwaltung zu schaffen.

 

Mit der Fortführung der Vereinsbezuschussung auf Niveau der Vorjahre soll verwaltungsseitig ein Beitrag zum Fortbestand der Institutionen geleistet werden. Ob darüber hinaus weitergehende Unterstützungen möglich sind, ist kritisch zu prüfen.

 

Einmalige Bezuschussung / erstmalige Beantragung von Zuschüssen:

Mehrere Organisationen haben für 2014 Anträge auf einmalige Bezuschussung gestellt, eine Ausweitung des bisherigen Zuschussumfangs oder überhaupt zum ersten Mal einen Zuschuss beantragt.

Die nachfolgend aufgeführten Anträge sind der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt:

 

1.    Antrag des Gemeindeelternrats Havixbeck e.V. (Produkt 0601):

Der Gemeindeelternrat Havixbeck e.V. hat mit dem am 13.09.2013 bei der Verwaltung eingegangenen Schreiben einen Zuschuss für die Arbeit des Gemeindeelternrats Havixbeck für das Haushaltsjahr 2014 beantragt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Verwaltungsseitig ist in der jüngeren Vergangenheit einiges für die jüngsten Einwohner Havixbeck getan worden. Exemplarisch zu nennen sind insoweit die Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen in den Kindertagesstätten (U3-Ausbau), die jährliche Vorbereitung und Durchführung des Ferienprogramms sowie die in Kürze erfolgende Aufstellung neuer Geräte auf den vorhandenen Spielplätzen. Eine zusätzliche Förderung des Gemeindeelternrats sollte m.E. aufgrund der Liquiditätslage der Gemeinde nicht erfolgen. Ich schlage daher vor, dem Antrag nicht zu entsprechen und keine Bezuschussung der lfd. Vereinsarbeit durchzuführen.

 

 

2.    Antrag des Heimatvereins Havixbeck e.V. (Produkt 0401):

Der Heimatverein Havixbeck e.V. nutzt seit Jahren das Haus Suthues. Nach dem derzeit gültigen Vertrag zahlt er hierfür der Gemeinde eine jährlichen symbolischen Mietzins von 1 €. Seit 1997 trägt der Verein aufgrund einer ergänzenden Vereinbarung zum ursprünglichen Vertrag die Energiekosten. Aktuell zahlt die Gemeinde dem Nutzer hierfür einen jährlichen Energiekostenzuschuss in Höhe von 1.030 €.

Mit Schreiben vom 26.07.2013 beantragt der Heimatverein Havixbeck e.V. eine Erhöhung („Anpassung“) des Zuschusses. Begründet wird der Antrag mit den gestiegenen Energiekosten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Den vorstehenden Ausführungen ist zu entnehmen, dass der Heimatverein Havixbeck e.V. bereits seit Jahren eine laufende Unterstützung erhält. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist das Thema „Optimierung der Gebäudewirtschaft“ ein wichtiges Handlungsfeld. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung des gemeindlichen Energiekostenzuschusses nicht angezeigt.

Ich schlage daher vor, den Antrag abzulehnen und keine Zuschusserhöhung durchzuführen, sondern weiterhin den jährlichen Energiekostenzuschuss in Höhe von 1.030 € bereitzustellen.

 

 

3.    Antrag der Hospizbewegung Havixbeck e.V. (Produkt 0505):

Die Hospizbewegung Havixbeck e.V. hat mit Schreiben vom 09.09.2013 die Gewährung eines Zuschusses beantragt. Der Antrag wird damit begründet, dass das Betreuungsangebot auf die Begleitung von trauernden Hinterbliebenen ausgeweitet werden soll und die hierfür benötigten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen eine entsprechende fachliche Qualifikation erwerben sollen. Die Kosten für die Ausbildung werden im Antragsschreiben mit 2.000 € angegeben. Die Hospizbewegung Havixbeck e.V. bittet um einen Zuschuss zu den nicht gedeckten Kosten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Hospizbewegung engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich. In den Jahren 2000 und 2001 sind gemeindliche Zuschüsse in Höhe von jeweils 500 DM gewährt worden. Seitdem ist nach dem hier geführten Aktenvorgang eine finanzielle Förderung durch die Gemeinde nicht mehr erfolgt.

Ich halte die inhaltliche Arbeit der Hospizbewegung Havixbeck e.V. für einen wichtigen Baustein für das gemeindliche Zusammenleben. Die Anerkennung der Betätigung ist auch durch die Verleihung des Ehrenamtspreises bereits deutlich geworden. Damit die Arbeit der Institution zukünftig mit weiteren ehrenamtlichen Personen fortgeführt werden kann, schlage ich vor, der Institution einen einmaligen Zuschuss in Höhe von pauschal 500 € zu gewähren. Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2014 bislang nicht eingeplant und wären bei entsprechender politischer Beschlussfassung über die Änderungsliste bereitzustellen.

 

 

4.    Antrag des Kammerchores Havixbeck (Produkt 0401):

Der Kammerchor Havixbeck hat mit Schreiben vom 10.09.2013 einen Zuschuss für die lfd. Vereinsarbeit beantragt. Mit einer evtl. gemeindlichen Förderung sollen die Kosten für Noten, Dirigent sowie Probenwochenenden finanziert werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Wie einige andere Havixbecker Vereinigungen leistet auch der Kammerchor Havixbeck alljährlich einen qualitativ hochwertigen musikalischen Beitrag. Bislang erhält der Kammerchor keine gemeindliche Förderung. Ich schlage Ihnen vor, dass analog zu den anderen Havixbecker musikalischen Institutionen eine mitgliedsabhängige Bezuschussung erfolgt (1 € für Erwachsene, 4 € für Kinder). Da der Kammerchor lt. Angaben im Schreiben vom 10.09.2013 aktuell 24 Mitglieder hat, sollte aus meiner Sicht eine Förderung in Höhe des auch anderen Vereinen gewährten jährlichen Sockelbetrages von 50 € erfolgen. Eine weitergehende finanzielle Vereinsförderung scheitert aus meiner Sicht an fehlenden liquiden Mitteln.

 

 

5.    Antrag des Kleingartenverein „Am Siebenbach“ e.V. Havixbeck (Produkt 1401):

Der Kleingartenverein „Am Siebenbach“ e.V. Havixbeck hat wie in den Jahren 2011 bis 2013 erneut - nunmehr mit Schreiben vom 05.09.2013 - einen Zuschuss von der Gemeinde für die Erneuerung der nach eigenen Angaben mehr als 30 Jahre alten sanitären Anlagen (Damentoiletten) beantragt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund fehlender Liquidität schlage ich vor, dem Antrag auch in diesem Jahr aus finanziellen Gründen nicht zu entsprechen und keine Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme durchzuführen.

 

 

6.    Antrag des GemeindeSportBund Havixbeck e.V. (Produkt 0801):

Der GemeindeSportBund Havixbeck e.V. hat mit Schreiben vom 11.09.2013 die bereits im Vorjahr von den nachfolgend genannten Vereinen vorgelegten Anträge erneut vorgelegt. Nachdem die Anträge im Vorjahr abgelehnt worden sind, wird nunmehr um eine wohlwollende Prüfung gebeten.

 

Im Detail werden folgende Anträge gestellt:

 

·         DLRG:

o        Kauf von Wasserspielzeug (192 €, Vorjahr: 250 €)

·         Baumberg-Sportgemeinschaft Tilbeck e.V.:

o        Beschaffung eines Materialschranks (439 €)

·         Sportschützen Havixbeck e.V.:

o        Beschaffung einer Scheibenauswertemaschine (2.299 €)

·         Tennis-Club Havixbeck e.V.:

o        Erneuerung der Beleuchtung (3.000 €)

·         Zirkus Fassungslos Havixbeck e.V.:

o        Anschaffung einer Airtrackbahn (3.600 €)

·         Bike-Team Havixbeck e.V.:

o        Kauf von 4 Mountainbike-Rädern (5.000 €)

·         Sportverein Gelb-Schwarz Hohenholte e.V.:

o        Material für Tanzkostüme und Stiefel für die Tanzgruppe (3.900 €)

o        Instandsetzung der Tennis-Hütte (2.000 €).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bereits im Vorjahr ist mit der Verwaltungsvorlage 040/2013 umfangreich zur Verwendung der Mittel der Sportpauschale Stellung bezogen worden.

 

An der seinerzeitigen Einschätzung hat sich nichts geändert. Die Mittel der Sportpauschale von 40.000 € jährlich reichen nach wie vor nicht aus, um die gemeindeeigenen Sportanlagen zu unterhalten und Ersatzbeschaffungen von Vermögensgegenständen für die Sporthallen und Bäder zu finanzieren.

 

Die jährlich wiederkehrende Bezuschussung der Havixbecker Sportvereine soll auch in 2014 wieder in einer Größenordnung von über 20.500 € erfolgen.

 

Eine darüber hinausgehende zusätzliche Förderung investiver Beschaffungen für die vom GemeindeSportBund Havixbeck e.V. vorgelegten Zuschussanträge scheidet aufgrund fehlender Finanzmittel aus.

 

Daher schlage ich Ihnen vor, nur die auf Seite 57 des Haushaltsentwurfs 2014 angegebenen Zuschussbeträge für die lfd. Vereinsförderung bereitzustellen und die Anträge zu Punkt 1.) bis 7.) der og. Aufstellung abzulehnen.

 

 

7.    Antrag des Sportvereins SW Havixbeck e.V. (Produkt 0801):

Der Sportverein SW Havixbeck e.V. hat mit separaten Schreiben vom 14.09.2013 Anträge auf Mittelbereitstellung für:

die Sanierung und Ausbesserung der Laufbahn im Sportzentrum Flothfeld (Zuschussantrag 1)

sowie

die Mittelbereitstellung für die Erneuerung und Erweiterung der Pflasterfläche am Eingang zur Geschäftsstelle im Sportzentrum Flothfeld (Zuschussantrag 2)

gestellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Frage der Notwendigkeit einer Sanierung und Ausbesserung der Laufbahn sowie der Pflastererneuerung im Bereich der Geschäftsstelle wird zunächst verwaltungsintern geprüft. Die Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Soweit insoweit Handlungsbedarf besteht, wird die Verwaltung mit dem Sportverein SW Havixbeck e.V. abstimmen, ob und ggf. wann und in welcher Form Maßnahmen ergriffen werden. Haushaltsmittel sind bislang für beide Maßnahmen im Haushaltsentwurf 2014 nicht enthalten. Abweichend von den übrigen Anträgen handelt es sich hierbei nicht um „klassische“ Zuschussanträge, da beide Anliegen sich mit der baulichen Unterhaltung gemeindeeigener Sportstätten beschäftigen, die schwerpunktmäßig von SW Havixbeck genutzt werden. Insoweit sollte eine Beratung und abschließende Entscheidung über die Maßnahmen losgelöst von dieser Verwaltungsvorlage erfolgen. Zu gegebener Zeit erhalten Sie weitere Informationen.

 

 

8.    Antrag der THW-Jugend Havixbeck (Produkt 0207):

Die THW-Jugend hat mit Schreiben vom 12.09.2013 einen Zuschuss zur Jugendarbeit beantragt. Der beantragte Zuschuss soll für die Finanzierung von Schulungs- und Freizeitprogrammen eingesetzt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auch das THW leistet in entsprechenden Notsituationen einen wichtigen Beitrag für das gemeindliche Zusammenleben. Auch hier genießt wie in vielen anderen Vereinen auch das Thema „Gewinnung neuer Mitglieder“ angesichts des demographischen Wandels besondere Bedeutung.

Ich schlage Ihnen vor, dass analog zu den anderen Havixbecker Institutionen eine mitgliedsabhängige Bezuschussung erfolgt (1 € für Erwachsene, 4 € für Kinder). Eine weitergehende finanzielle Vereinsförderung sollte mangels fehlender Finanzmittel nicht erfolgen.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2014 den Ausführungen in dieser Verwaltungsvorlage entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.

Finanzielle Auswirkungen                          ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!