Begründung
Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf
2014 ist am 12.12.2013 in den Rat eingebracht und von dort zur Beratung in die
Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen worden.
Die Bevölkerung ist auf die Veröffentlichung des
Haushaltsentwurfs 2014 auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck hingewiesen
worden.
Sofern sich im Verlauf der Beratungen in den
Fachausschüssen Änderungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2014 ergeben,
werden diese in einer Änderungsliste zusammengefasst. Diese wird rechtzeitig
vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nachgereicht.
Soweit sich für die im Beschlussvorschlag genannten
Produkte noch Änderungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2014 ergeben, werden
diese nach der Sitzung ebenfalls zusammengefasst.
Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 19.02.2014 werden alle Änderungen in einer zusammengefassten Übersicht als
Beratungsgrundlage für die Sitzung des Gemeinderates am 26.02.2014 vorbereitet.
Zum Stellenplan (Punkt 2 des
Beschlussvorschlags):
In den Stellenplanentwurf
2014 ist vorbehaltlich einer anteiligen Förderung der Personalaufwendungen eine
befristete 0,5-Stelle (E 10) für einen Klimaschutzmanager (vgl. KW-Vermerk)
aufgenommen worden. Der Gemeinderat hat sich am 12.12.2013 mehrheitlich gegen
die Mittelbereitstellung ausgesprochen. Seinerzeit ist vereinbart worden, die
endgültige Entscheidung zur Einrichtung der Stelle im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen zu treffen.
Sofern der Ratsbeschluss
vom 12.12.2013 inhaltlich in dieser Sitzungsfolge bestätigt und damit eine
Entscheidung gegen die Einrichtung einer Stelle für einen Klimamanager
getroffen wird, kann im Stellenplan 2014 eine 0,5 Stelle (E 10) gestrichen
werden. Die jährliche finanzielle Einsparung in Höhe des dann nicht mehr zu
leistenden Eigenanteils der Gemeinde Havixbeck für die Personalaufwendungen
liegt bei rd. 10.000 €.
Zur Mittelübertragung
(Punkt 3 des Beschlussvorschlags):
In den Vorjahren war
eine gesonderte Beschlussfassung des Gemeinderates zur Mittelübertragung von
investiven Ansätzen nicht erforderlich. Der Grund lag darin, dass nach § 22
Abs. 2 GemHVO NRW a.F. nicht verbrauchte investive Ansätze automatisch im
Folgejahr verfügbar blieben. Zwischenzeitlich ist eine Änderung der
Gesetzessystematik in § 22 GemHVO NRW erfolgt. Nach dem aktuell gültigen Gesetzeswortlaut sind Ermächtigungen
für Aufwendungen und Auszahlungen weiterhin grundsätzlich übertragbar. Anders
als früher regelt jedoch nunmehr der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
In den bisherigen Jahren der NKF-Rechnungslegung
sind konsumtive Ansätze (Aufwendungen) grundsätzlich nicht übertragen worden.
Diese Positionen sind bei Nichtinanspruchnahme jeweils im folgenden Haushaltsjahr
neu geplant worden. Diese Vorgehensweise sollte m.E. weiter praktiziert werden.
Eine andere Regelung sehe ich für investive Ansätze
als sinnvoll an. Ich schlage Ihnen in diesem Zusammenhang vor, dass die in
Vorjahren politisch abgestimmten investiven Haushaltsansätze grundsätzlich bis
zur abschließenden Umsetzung der jeweiligen Maßnahme verfügbar bleiben. Bei der
Haushaltsaufstellung 2014 ist mit den Fachbereichen abgestimmt worden, in
welchem Umfang die bislang nicht verbrauchten Haushaltsansätze aus den Jahren
2011 bis 2013 für den jeweiligen Zweck in 2014 noch benötigt worden.
Die auf Seite 42 im Vorbericht des
Haushaltsentwurfs 2014 dargestellten Ermächtigungen stammen genau aus diesem
Zeitraum. Da die dort genannten Maßnahmen entweder noch nicht begonnen bzw.
abgeschlossen wurden oder Schlussrechnungen bis zum 31.12.2013 nicht vorlagen,
ist formal ein Beschluss über die Mittelübertrag nach 2014 lt.
Beschlussvorschlag erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:
1. die
im Haushaltsentwurf 2014 ausgewiesenen Ergebnisse in den Teilergebnisplänen und
die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der
Produkte
0101 Verwaltungsführung inkl. Unterstützung
Verwaltungsführung (Seiten 111 bis 114)
0102 Städtepartnerschaften (Seiten 115 bis
117)
0103 Finanzmanagement (Seiten 119 bis 121)
0104 Finanzzentrum (Seiten 123 bis 126)
0105 Zentrale Dienste (Seiten 127 bis 130)
0107 Grundstücksmanagement (Seiten 131 bis
134)
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft (Seiten
159 bis 161)
1602 Vermögens- & Schuldenverwaltung
(Seiten 163 bis 165)
unter Berücksichtigung von evtl. Abweichungen
lt. Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.02.2014 anzuerkennen
und zu beschließen,
2. den
Stellenplan 2014 (Seiten 363 bis 372) unter Berücksichtigung der Beratung in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.02.2014 anzuerkennen und zu
beschließen
sowie
3. die
investiven Ermächtigungen der Haushalte 2011 bis 2013 im auf Seite 42 des
Haushaltsentwurfs 2014 dargestellten Umfang nach 2014 zu übertragen. Sollten
für die dort aufgeführten Maßnahmen im Zeitraum zwischen dem Redaktionsschluss
für den Haushaltsentwurf 2013 und dem 31.12.2013 noch Zahlungen geleistet
worden sein, reduzieren sich die nach 2014 zu übertragenden Werte entsprechend.
Finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen
Vgl. Haushaltsausführung!