Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen
Vorlage
008/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2014 ist am 12.12.2013 in den Rat eingebracht und von dort zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen worden.

Die Bevölkerung ist auf die Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs 2014 auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck hingewiesen worden.

 

Sofern sich im Verlauf der Beratungen in den Fachausschüssen Änderungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2014 ergeben, werden diese in einer Änderungsliste zusammengefasst. Diese wird rechtzeitig vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nachgereicht.

 

Soweit sich für die im Beschlussvorschlag genannten Produkte noch Änderungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2014 ergeben, werden diese nach der Sitzung ebenfalls zusammengefasst.

Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.02.2014 werden alle Änderungen in einer zusammengefassten Übersicht als Beratungsgrundlage für die Sitzung des Gemeinderates am 26.02.2014 vorbereitet.

 

Zum Stellenplan (Punkt 2 des Beschlussvorschlags):

In den Stellenplanentwurf 2014 ist vorbehaltlich einer anteiligen Förderung der Personalaufwendungen eine befristete 0,5-Stelle (E 10) für einen Klimaschutzmanager (vgl. KW-Vermerk) aufgenommen worden. Der Gemeinderat hat sich am 12.12.2013 mehrheitlich gegen die Mittelbereitstellung ausgesprochen. Seinerzeit ist vereinbart worden, die endgültige Entscheidung zur Einrichtung der Stelle im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu treffen.

Sofern der Ratsbeschluss vom 12.12.2013 inhaltlich in dieser Sitzungsfolge bestätigt und damit eine Entscheidung gegen die Einrichtung einer Stelle für einen Klimamanager getroffen wird, kann im Stellenplan 2014 eine 0,5 Stelle (E 10) gestrichen werden. Die jährliche finanzielle Einsparung in Höhe des dann nicht mehr zu leistenden Eigenanteils der Gemeinde Havixbeck für die Personalaufwendungen liegt bei rd. 10.000 €.

 

Zur Mittelübertragung (Punkt 3 des Beschlussvorschlags):

In den Vorjahren war eine gesonderte Beschlussfassung des Gemeinderates zur Mittelübertragung von investiven Ansätzen nicht erforderlich. Der Grund lag darin, dass nach § 22 Abs. 2 GemHVO NRW a.F. nicht verbrauchte investive Ansätze automatisch im Folgejahr verfügbar blieben. Zwischenzeitlich ist eine Änderung der Gesetzessystematik in § 22 GemHVO NRW erfolgt. Nach dem aktuell gültigen Gesetzeswortlaut sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen weiterhin grundsätzlich übertragbar. Anders als früher regelt jedoch nunmehr der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.

In den bisherigen Jahren der NKF-Rechnungslegung sind konsumtive Ansätze (Aufwendungen) grundsätzlich nicht übertragen worden. Diese Positionen sind bei Nichtinanspruchnahme jeweils im folgenden Haushaltsjahr neu geplant worden. Diese Vorgehensweise sollte m.E. weiter praktiziert werden.

 

Eine andere Regelung sehe ich für investive Ansätze als sinnvoll an. Ich schlage Ihnen in diesem Zusammenhang vor, dass die in Vorjahren politisch abgestimmten investiven Haushaltsansätze grundsätzlich bis zur abschließenden Umsetzung der jeweiligen Maßnahme verfügbar bleiben. Bei der Haushaltsaufstellung 2014 ist mit den Fachbereichen abgestimmt worden, in welchem Umfang die bislang nicht verbrauchten Haushaltsansätze aus den Jahren 2011 bis 2013 für den jeweiligen Zweck in 2014 noch benötigt worden.

Die auf Seite 42 im Vorbericht des Haushaltsentwurfs 2014 dargestellten Ermächtigungen stammen genau aus diesem Zeitraum. Da die dort genannten Maßnahmen entweder noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen wurden oder Schlussrechnungen bis zum 31.12.2013 nicht vorlagen, ist formal ein Beschluss über die Mittelübertrag nach 2014 lt. Beschlussvorschlag erforderlich.

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

1.     die im Haushaltsentwurf 2014 ausgewiesenen Ergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der Produkte

 

0101 Verwaltungsführung inkl. Unterstützung Verwaltungsführung (Seiten 111 bis 114)

0102 Städtepartnerschaften (Seiten 115 bis 117)

0103 Finanzmanagement (Seiten 119 bis 121)

0104 Finanzzentrum (Seiten 123 bis 126)

0105 Zentrale Dienste (Seiten 127 bis 130)

0107 Grundstücksmanagement (Seiten 131 bis 134)

1601 Allgemeine Finanzwirtschaft (Seiten 159 bis 161)

1602 Vermögens- & Schuldenverwaltung (Seiten 163 bis 165)

 

unter Berücksichtigung von evtl. Abweichungen lt. Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.02.2014 anzuerkennen und zu beschließen,

 

2.     den Stellenplan 2014 (Seiten 363 bis 372) unter Berücksichtigung der Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.02.2014 anzuerkennen und zu beschließen

 

sowie

 

3.     die investiven Ermächtigungen der Haushalte 2011 bis 2013 im auf Seite 42 des Haushaltsentwurfs 2014 dargestellten Umfang nach 2014 zu übertragen. Sollten für die dort aufgeführten Maßnahmen im Zeitraum zwischen dem Redaktionsschluss für den Haushaltsentwurf 2013 und dem 31.12.2013 noch Zahlungen geleistet worden sein, reduzieren sich die nach 2014 zu übertragenden Werte entsprechend.

Finanzielle Auswirkungen                ja     

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!