Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die
Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. beantragt mit Schreiben vom 11.12.2013 die
Freigabe von drei verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2014 (Anlage 1).
Abweichend
von der bestehenden Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 19.03.2013 wird nunmehr
beabsichtigt, am vierten Sonntag anstelle des dritten Sonntags im April und im
September am zweiten Sonntag anstelle des dritten Sonntags die Geschäfte
verkaufsoffen zu halten. Darüber hinaus werden nur drei statt früher vier
verkaufsoffene Sonntage beantragt (am Kirmessonntag sollen die Geschäfte nicht
mehr verkaufsoffen gehalten werden). Der beiliegende Text für die Neufassung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Havixbeck über das Offenhalten
von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (Anlage 2) berücksichtigt die von der
Werbegemeinschaft beantragten Daten.
Durch
das Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) vom 30. April
2013 (in Kraft getreten am 18.05.2013) sind einige Änderungen zu den bisherigen
Regelungen des LÖG NRW eingetreten.
Unverändert
bleibt jedoch, dass der § 6 des LÖG NRW die Möglichkeit eröffnet,
Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen für die Dauer von
fünf Stunden zu öffnen und, dass die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt wird,
diese Tage durch Verordnung freizugeben. Weiterhin muss die Zeit des
Hauptgottesdienstes und das Verbot zur Ladenöffnung an bestimmtem Tagen
berücksichtigt werden. Dieses sind im Einzelnen:
·
drei
Adventssonntage
·
die
Weihnachtstage
·
Ostersonntag
·
Pfingstsonntag
·
1. Mai
·
3. Oktober
·
24. Dezember,
wenn dieser auf einen Sonntag fällt,
·
sowie die
stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW
Aufgrund
des Gesetzes zur Änderung des LÖG sind nunmehr vor Erlass der jeweiligen
Ordnungsbehördlichen Verordnung
·
die zuständigen
Gewerkschaften
·
der
Einzelhandelsverband
·
die
Kirchengemeinden
·
die Industrie-
und Handelskammer sowie
·
die
Handwerkskammer
anzuhören.
Dies ist mit Schreiben vom 08.01.2014 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen
sind als Anlage beigefügt.
Die
vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Münsterland, lehnt aus
grundsätzlichen und allgemeinen Erwägungen die Freigabe von verkaufsoffenen
Sonntagen ab (Anlage 3).
Die
IHK Nord Westfalen und die Handwerkskammer Münster haben keine Bedenken
geäußert (Anlagen 4 und 5). Herr Pastor Thesing teilte telefonisch mit, dass
auch er keine Einwände habe, dem Antrag der Werbegemeinschaft zu entsprechen.
Die übrigen Stellen haben nicht geantwortet.
Ebenfalls
wieder eingefügt wurde die Verpflichtung zur Anlassbezogenheit der
verkaufsoffenen Sonntage. Basis für die beantragten Sonntagsöffnungen sind auch
jetzt, wie in den Vorjahren, die von der Werbegemeinschaft geplanten und
mittlerweile traditionellen Veranstaltungen, wie das Frühlings- und Septemberfest
sowie der Havixbecker Adventsmarkt. Insofern besteht hier auch ein besonderes
öffentliches Interesse, das über das bloße wirtschaftliche Interesse des
Handels hinausgeht.
Aus
Sicht der Wirtschaftsförderung sind verkaufsoffene Sonntage zu begrüßen, da sie
einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung des stationären Einzelhandels und zur
Attraktivitätssteigerung der Gemeinde leisten.
Der
Gesetzgeber sieht die Möglichkeit der Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu
vier Sonntagen ausdrücklich vor. Bei
den beantragten Sonntagen handelt es sich nicht um gesetzlich ausgeschlossene Tage,
die in der Verordnung festgelegte Öffnungszeit berücksichtigt die Zeit des
Hauptgottesdienstes und auch im Übrigen bewegt sich der beigefügte
Verordnungsentwurf vollständig im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes NRW.
Ich
empfehle daher dem Antrag der Werbegemeinschaft zu entsprechen.
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung entsprechend dem Antrag der Werbegemeinschaft
Havixbeck e. V. drei verkaufsoffene Sonntage zuzulassen. Er beschließt die
dieser Verwaltungsvorlage im Entwurf beiliegende Neufassung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass im Gebiet der Gemeinde Havixbeck.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
keine
Mit freundlichem Gruß
Gromöller