2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Wie bereits in der
Verwaltungsvorlage Nr. 114/2012 ausgeführt, haben die Eigentümer des Flurstücks
890 der Flur 39 beantragt, die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften
hinsichtlich der Ausführung der Außenwandflächen in der Form abzuändern, dass auf
dem o.g. Flurstück die Errichtung eines Holzhauses möglich ist.
Das Grundstück der
Antragsteller liegt im südl. Bereich des Bebauungsplanes „Pieperfeld“,
angrenzend an die Strasse Mergelkamp (siehe Anlage 2 der Verwaltungsvorlage Nr.
114/2012).
Der Gestaltungsbeirat hat
sich in seiner Sitzung am 01.02.2013 ebenfalls mit dem Bauvorhaben beschäftigt
und war der Meinung, dass sich das seinerzeit geplante Blockbohlenhaus
baukulturell nicht in die Umgebung des Baugebietes einfüge.
Die Grundstückseigentümer
wurden gebeten, ihr Vorhaben zu überdenken und evtl. eine neue Planung des
Holzhauses mit einer durchgängigen, glatten, nicht durch Rundbohlen
unterbrochenen Holzfassade einzureichen.
Aufgrund der Empfehlung
des Gestaltungsbeirates hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.11.2012 von
einer Beschlussfassung abgesehen.
Nunmehr haben die
Grundstückseigentümer mit Schreiben vom 25.07.2013 einen neuen Antrag auf
Errichtung eines Holzhauses auf dem o.g. Grundstück gestellt. Das Schreiben der
Antragsteller ist der Verwaltungsvorlage Nr. 114/2013 als Anlage beigefügt.
Der Gestaltungsbeirat hat
sich darauf hin in seiner Sitzung am 06.09.2013 nochmals mit dem Bauvorhaben
befasst und der beabsichtigten Errichtung des Holzhauses unter der
Voraussetzung zugestimmt, dass das Gebäude eine glatte Holzfassade erhält.
Bis zur Sitzung des Bau-
und Verkehrsausschusses am 19.09.2013 werden entsprechende zeichnerische
Darstellungen des Holzhauses vorgelegt werden.
Die mittelbaren Nachbarn
des Grundstücks der Antragsteller haben ausweislich einer hier vorliegenden
Erklärung der beabsichtigten Errichtung des Holzhauses zugestimmt.
Ich habe daher keine
Bedenken, Ihnen die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften
zum Bebauungsplan „Pieperfeld“ hinsichtlich der Ausführung der Außenwandflächen
vorzuschlagen, damit die Errichtung des begehrten Holzhauses möglich wird.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung die gestaltungsrechtlichen Vorschriften zum Bebauungsplan
„Pieperfeld“ hinsichtlich der Ausführung der Außenwandflächen wie folgt
abzuändern:
Die Außenwandflächen aller
Gebäude einschl. der Nebengebäude – wie Garagen – sind in Verblendmauerwerk
auszuführen. Dabei ist ein Material mit einer matten und rauhen Oberfläche zu
verwenden. Holzhäuser sind ebenfalls
zulässig. Für untergeordnete Teilflächen bis zu 2/5 einer Wandfläche sind
andere Materialien in matten Farbtönen zulässig.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden von den
Antragstellern übernommen.
Klaus Gromöller