2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Wie bereits in den
vorherigen Verwaltungsvorlagen ausgeführt, beabsichtigt der Eigentümer des
Flurstücks 366 der Flur 14, den Umbau und die Erweiterung seines Wohnhauses.
Die Planungsabsichten machen eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Da bislang mit den
angrenzenden Grundstücksnachbarn keine Einigung zur beabsichtigten
Bebauungsplanänderung erzielt werden konnte, hat der Rat der Gemeinde Havixbeck
in seiner Sitzung am 11.07.2013 keinen Beschluss gefasst, da zunächst eine
weitere Vorberatung der Angelegenheit im Arbeitskreis Ortsentwicklung
stattfinden sollte mit dem Ziel, dem Gemeinderat eine Entscheidung in der Sache
möglichst für die nächste Sitzungsfolge zu geben.
Der Arbeitskreis hat in
einem umfassenden und sorgfältigen Abwägungsprozess die Interessen der
Eigentümer der umgebenden Grundstücke an dem Bestand des Planes in der
bisherigen Form sowie dem öffentlichen
Interesse an der Ermöglichung von Innenentwicklung gewichtet.
Er ist dabei zu dem
Ergebnis gekommen, dass auch unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes der
Eigentümer in die bisherigen Regelungen des Bebauungsplanes dem öffentlichen
Belang der Innenentwicklung Vorrang zu geben ist. Durch Innenentwicklung kann
das Maß einer Ausweisung von Baugrundstücken im Außenbereich verringert werden.
Dem Grundsatz des sparsamen Umganges mit Grund und Boden zur Entwicklung von
Baumöglichkeiten wird hierdurch Rechnung getragen. Ferner kann der
Generationswechsel innerhalb der älteren Baugebiete positiv unterstützt werden.
Der Arbeitskreis Ortsentwicklung
hat darauf hin in seiner Sitzung am 17.07.2013 über die Bebauungsplanänderung
beraten und folgenden Vorschlag unterbreitet:
„Auf dem Grundstück
Ignatiusstr. 21 soll eine Erweiterung der Baugrenze in südwestlicher Richtung
vorgenommen werden, und zwar unter Berücksichtigung der Baugrenzenflucht des 3
Grundstücke weiter nordwestlich gelegenen Grundstückes. Eine Dachneigung bis 38
Grad kann zugelassen werden. Im übrigen sollen aus Gründen des
Vertrauensschutzes die übrigen Festsetzungen de Bebauungsplanes weiterhin
gelten.“
Der Grundstückseigentümer
ist mit dem Vorschlag des Arbeitskreises Ortsentwicklung einverstanden und wäre
für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes dankbar.
1.
Beschlussvorschlag:
Der sparsame Umgang mit Grund und Boden zur Ausweisung von Neubauflächen ist bei der Entscheidung über die städtebauliche Entwicklung von Havixbeck von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grunde soll das planerische Instrument der Innenentwicklung, d.h. die Anpassung von Baurechten innerhalb älterer Bebauungspläne an moderne Wohnbedürfnisse, ein besonderes Gewicht erhalten.
Unter Berücksichtigung dieses planerischen Grundsatzes ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ der Gemeinde Havixbeck, und zwar
·
Änderung der bebaubaren Fläche im Bereich des
Grundstücks Ignatiusstr. 21 durch Erweiterung der südwestlichen Baugrenze
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat auf dem Grundstück Ignatiusstr. 21 die Baugrenze in südwestlicher Richtung zu erweitern, und zwar unter Berücksichtigung der Baugrenzenflucht des 3 Grundstücke weiter nordwestlich gelegenen Grundstückes, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 104/2013 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.
3.
Finanzielle Auswirkungen
keine. Die Kosten für die
Planänderung werden vom Antragsteller übernommen.
Klaus Gromöller