2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Die
Sonderabfälle aus privaten Haushalten im Kreis Coesfeld werden in den Städten
und Gemeinden über das Schadstoffmobil erfasst und durch den Kreis Coesfeld
entsorgt. Bereits im Jahr 2009 haben alle Kommunen im Kreis Coesfeld mit dem
Kreis Coesfeld eine ÖRV abgeschlossen mit dem Ziel, kostengünstigere
Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Es
wurde eine EU-weites Ausschreibungsverfahren durchgeführt; der daraufhin
abgeschlossene Vertrag läuft mit dem Entsorger Ende 2014 aus.
Mit
der Vorbereitung der neuen Ausschreibung für alle Kommunen soll frühzeitig Ende
dieses Jahres begonnen werden. Grundlage hierfür kann wiederum nur der
Zusammenschluss in Form einer ÖRV sein. Es ist eine Anschlussvereinbarung
notwendig, da die bisherige ÖRV (§10) mit Abwicklung des mit dem Dienstleister
geschlossenen Vertrages außer Kraft tritt.
Die
ÖRV basiert auf § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG).
Dementsprechend ist die ÖRV durch die Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) zu
genehmigen.
Der
in der Anlage beigefügte Entwurf wurde im Vorfeld mit der Aufsichtsbehörde
abgesprochen.
1.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeinde Havixbeck überträgt dem Kreis Coesfeld ab dem
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) abzuschießen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Beim Produkt 1105 werden
alle internen und externen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der
gemeinsamen Ausschreibung und des zu schließenden Entsorgungsvertrages werden
zwischen den Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld im Rahmen der Gebührenberechnung
Abfallwirtschaft abgerechnet bzw. refinanziert.
Z.Zt. fallen jährliche
Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobils von rd. 6.000 € an.