Betreff
Information über den aktuellen Stand des Abschichtungsverfahrens für die Windenergienutzung im Gebiet der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
081/2013
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

In der Sitzungsfolge April/Mai 2013 wurde zuletzt auf der Grundlage der Vorlage 065/2013 in den politischen Gremien der aktuelle Verfahrensstand erörtert. Seinerzeit war seitens der Verwaltung u.a. ausgeführt worden, dass die Themen Artenschutz, Landschaftsschutz/Landschaftsplan sowie Schallschutz vertieft betrachtet werden sollten, und zwar unter Einbeziehung der Fachbehörden.

 

Das geplante Gespräch mit Vertretern des NABU konnte aufgrund von Terminschwierigkeiten bis jetzt nicht terminiert werden (ein für den 11.06.2013 vereinbarter Gesprächstermin musste  seitens des NABU kurzfristig abgesagt werden). Nunmehr soll der Gemeinde in Kürze eine schriftliche Stellungnahme zum Thema Artenschutz zugehen, die ich Ihnen im Nachgang zu dieser Vorlage zukommen lassen werde. Darüber hinaus kann ich mitteilen, dass ich mehrere Stellungnahmen von Bürgern bzw. Interessierten erhalten habe, die sich gegen eine Ausweisung einer Fläche im Bereich der Bauernschaft Poppenbeck aufgrund artenschutzrechtlicher Aspekte aussprechen.

 

Der Gesprächstermin mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld hinsichtlich des in der Aufstellung befindlichen Landschaftsplanes ist für den 19.06.2013 terminiert; über die Gesprächsergebnisse werde ich in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses informieren.

 

Das Büro enveco hat zur Ergänzung des Abschichtungsmaterials untersucht, wie viele Windkraftsanlagen unter dem Aspekt der Schallentwicklung in der Bauernschaft Natrup betrieben werden können. Die Untersuchungsergebnisse sind als Anlage 1 beigefügt und werden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 20.06.2013 durch enveco erläutert.

 

Im übrigen wird enveco auch die noch offenen Fragen von RM Wesselmann beantworten, die über den Vorsitzenden des Bau- und Verkehrsausschusses an die Verwaltung weitergeleitet wurden.

 

Für eine sachgerechte politische Entscheidung hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck zur Nutzung von Windenergie sollten die Artenschutz-, Landschaftsschutz- und Lärmschutzaspekte möglichst umfasend betrachtet werden. Da die politische Entscheidung zur Änderung des Flächennutzungsplanes weitere umfangreiche und kostenintensive Einzelgutachten zur Folge haben wird, sollten die Aspekte, die bei der Entscheidung von Bedeutung sind, im Vorfeld möglichst umfassend betrachtet werden. Insofern schlage ich Ihnen vor, die noch offenen Fragen zu klären, bevor der Änderungsbeschluss gefasst wird.

 

Da entgegen der ursprünglichen Annahme der Verwaltung dieser Abstimmungs- und Klärungsprozess bis zur letzten Sitzungsfolge vor den Ferien nicht abgeschlossen werden konnte, schlage ich vor, die politische Grundsatzentscheidung nach den Sommerferien unter Einbeziehung der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse zu treffen. Wegen der besonderen Bedeutung dieser Entscheidung für die städtebauliche Weiterentwicklung der Gemeinde erscheint mir dieser zeitliche Ablauf angemessen, bei gleichzeitig verbesserter Klarheit über die Planungsgrundlagen.

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Stand des Abschichtungsverfahrens zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt