2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
In der Sitzungsfolge
April/Mai 2013 wurde zuletzt auf der Grundlage der Vorlage 065/2013 in den
politischen Gremien der aktuelle Verfahrensstand erörtert. Seinerzeit war
seitens der Verwaltung u.a. ausgeführt worden, dass die Themen Artenschutz,
Landschaftsschutz/Landschaftsplan sowie Schallschutz vertieft betrachtet werden
sollten, und zwar unter Einbeziehung der Fachbehörden.
Das geplante Gespräch mit
Vertretern des NABU konnte aufgrund von Terminschwierigkeiten bis jetzt nicht
terminiert werden (ein für den 11.06.2013 vereinbarter Gesprächstermin
musste seitens des NABU kurzfristig
abgesagt werden). Nunmehr soll der Gemeinde in Kürze eine schriftliche
Stellungnahme zum Thema Artenschutz zugehen, die ich Ihnen im Nachgang zu
dieser Vorlage zukommen lassen werde. Darüber hinaus kann ich mitteilen, dass
ich mehrere Stellungnahmen von Bürgern bzw. Interessierten erhalten habe, die
sich gegen eine Ausweisung einer Fläche im Bereich der Bauernschaft Poppenbeck
aufgrund artenschutzrechtlicher Aspekte aussprechen.
Der Gesprächstermin mit
der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld hinsichtlich des in der
Aufstellung befindlichen Landschaftsplanes ist für den 19.06.2013 terminiert;
über die Gesprächsergebnisse werde ich in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
informieren.
Das Büro enveco hat zur
Ergänzung des Abschichtungsmaterials untersucht, wie viele Windkraftsanlagen
unter dem Aspekt der Schallentwicklung in der Bauernschaft Natrup betrieben
werden können. Die Untersuchungsergebnisse sind als Anlage 1 beigefügt und
werden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 20.06.2013 durch
enveco erläutert.
Im übrigen wird enveco
auch die noch offenen Fragen von RM Wesselmann beantworten, die über den
Vorsitzenden des Bau- und Verkehrsausschusses an die Verwaltung weitergeleitet
wurden.
Für eine sachgerechte
politische Entscheidung hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Havixbeck zur Nutzung von Windenergie sollten die Artenschutz-,
Landschaftsschutz- und Lärmschutzaspekte möglichst umfasend betrachtet werden.
Da die politische Entscheidung zur Änderung des Flächennutzungsplanes weitere
umfangreiche und kostenintensive Einzelgutachten zur Folge haben wird, sollten
die Aspekte, die bei der Entscheidung von Bedeutung sind, im Vorfeld möglichst
umfassend betrachtet werden. Insofern schlage ich Ihnen vor, die noch offenen
Fragen zu klären, bevor der Änderungsbeschluss gefasst wird.
Da entgegen der
ursprünglichen Annahme der Verwaltung dieser Abstimmungs- und Klärungsprozess
bis zur letzten Sitzungsfolge vor den Ferien nicht abgeschlossen werden konnte,
schlage ich vor, die politische Grundsatzentscheidung nach den Sommerferien
unter Einbeziehung der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse zu treffen. Wegen
der besonderen Bedeutung dieser Entscheidung für die städtebauliche
Weiterentwicklung der Gemeinde erscheint mir dieser zeitliche Ablauf
angemessen, bei gleichzeitig verbesserter Klarheit über die Planungsgrundlagen.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Stand des Abschichtungsverfahrens zur Kenntnis.
3.
Finanzielle Auswirkungen
entfällt