2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Das zur Zeit auf dem
Grundstück Josef-Heydt-Str. 20 stehende Wohnhaus soll abgerissen und durch ein
neues Gebäude ersetzt werden.
Mit dem Erlass der
Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sollen die planerischen
Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine umfangreichere Wohnbebauung auf dem Grundstück
Josef-Heydt-Str. 20 möglich wird. Die konkreten Planabsichten des Eigentümers
befinden sich zur Zeit in der Abstimmungsphase mit dem Gestaltungsbeirat.
Der entsprechende
Planauszug, der Entwurf der Änderungssatzung sowie der Entwurf der Begründung
zur Änderungssatzung sind der Verwaltungsvorlage Nr. 079/2013 als Anlage
beigefügt.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung
1. die
Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung
mit § 2 BauGB für den Bereich des Grundstückes Josef-Heydt-Str. 20;
2. die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13
Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB;
3. die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die entstehenden Kosten werden vom
Grundstückseigentümer getragen.
Klaus Gromöller