Betreff
Erlass einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Josef-Heydt-Str. 20
Vorlage
079/2013
Aktenzeichen
II/12
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Das zur Zeit auf dem Grundstück Josef-Heydt-Str. 20 stehende Wohnhaus soll abgerissen und durch ein neues Gebäude ersetzt werden.

Mit dem Erlass der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sollen die planerischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine umfangreichere  Wohnbebauung auf dem Grundstück Josef-Heydt-Str. 20 möglich wird. Die konkreten Planabsichten des Eigentümers befinden sich zur Zeit in der Abstimmungsphase mit dem Gestaltungsbeirat.

 

Der entsprechende Planauszug, der Entwurf der Änderungssatzung sowie der Entwurf der Begründung zur Änderungssatzung sind der Verwaltungsvorlage Nr. 079/2013 als Anlage beigefügt.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung

 

1.      die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 BauGB für den Bereich des Grundstückes Josef-Heydt-Str. 20;

2.      die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB;

3.      die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Die entstehenden Kosten werden vom Grundstückseigentümer getragen.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller