2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Im Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 20.02.2013
ist unter TOP 12 berichtet worden, dass die Bürgermeisterkonferenz von der
Schaffung einer Stelle für Klimaschutzaktivitäten auf Kreisebene absehen wolle.
Seitens
der Mitglieder des Ausschusses
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof hat es verschiedene Meinungen darüber
gegeben, ob die mögliche Stelle eines Klimamanagers besser im Kreis oder in den
einzelnen Kommunen angesiedelt werden müsste.
Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit hat das Merkblatt „Förderung einer Stelle für
Klimaschutzmanagement“ herausgegeben.
Hierin sind die Aufgaben einer
Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers (im Folgenden
Klimaschutzmanager) beschrieben.
Der Klimaschutzmanager soll die Umsetzung
des Klimaschutzkonzeptes oder der Teilkonzepte unterstützen. Voraussetzung für
die Förderung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement ist ein
Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, dessen Umsetzung durch den Gemeinderat
beschlossen ist. Ferner muss ein Beschluss zur Umsetzung eines
Klimaschutz-Controllings durch den Gemeinderat getroffen werden. Die Förderung
der fachlich inhaltlichen Unterstützung erfolgt im Regelfall durch einen nicht
rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der
Förderzeitraum variiert zwischen 2 und 4 Jahren. Ein Anschlussvorhaben kann
ebenfalls noch gefördert werden. Die Förderung des Anschlussvorhabens erfolgt
durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben. Der Förderzeitraum variiert hier zwischen 1 und 2 Jahren. Ferner
können ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen, Ausgaben für Maßnahmen im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit oder Ausgaben für die Vergabe an Sachkundige Dritte zur
Durchführung von Maßnahmen gefördert werden.
Ergänzend sind hier Antworten zu
verschiedenen Fragen rund um das Thema Klimaschutzmanager zusammengestellt:
-
Kann man auch einen bereits vorhandenen
Bediensteten der Verwaltung als Klimaschutzmanager fördern lassen, wenn er von
der anderen Arbeit/Funktion freigestellt wird?
Das geht nicht. Es
muss eine neue Stelle geschaffen werden, die neu besetzt werden muss.
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Wenn man jemanden ohne Förderung als
Klimaschutzmanager (bspw. Verwaltungskraft Teilzeit) anstellt, kann man dann dennoch
Geld aus den Fördertöpfen zur Umsetzung von Maßnahmenbekommen oder ist der
geförderte Klimaschutzmanager Voraussetzung zu einer Förderung?
Das ist
unterschiedlich: einige Maßnahmen hängen von einem geförderten Klimaschutzmanager
ab, einige Maßnahmen gehen aber auch ohne Klimaschutzmanager.
-
Kann man einen Klimaschutzmanager auch mit mehreren
Kommunen teilen und einen gemeinsamen Antrag stellen (Kostenteilung)?
Ja, das geht. Bei
zwei Kommunen ist das machbar, bei drei wird es sicher schwieriger zu belegen,
dass vor Ort noch was bewirkt werden kann.
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Ist die Kofinanzierung der Stelle des
Klimaschutzmanagers und der später geförderten Maßnahmen auch durch Private
(Banken, Unternehmen etc.) möglich?
Ja,
das ist möglich.
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Kann man die geförderte Stelle auch in 2
Teilzeitstellen aufteilen?
Ja, das geht, wenn
es entsprechend plausibel begründet wird (bspw. einen Bediensteten für
ingenieurmäßige und einen Bediensteten für kommunikative Aufgaben). Jeder
Teilstelle müssen bestimmte Aufgaben aus der Konzeptumsetzung zugeordnet
werden.
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Was kostet die Antragstellung?
Die
Kosten liegen für die Gemeinde Havixbeck bei etwa 2.000,- € netto.
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Kann man auch einen geförderten externen
Klimaschutzmanager (Dienstleister) beauftragen?
Grundsätzlich ist
das möglich. Es wird nur selten so gemacht, da der eigene Klimaschutzmanager in
der Regel mehr Präsenz zeigen kann, als wirtschaftlich unabhängige Instanz eher
Akzeptanz findet und sich besser den Erfordernissen der Kommune anpassen kann.
Hinweis:
Im Stellenplan für das Jahr 2013 ist bisher
keine Stelle für einen Klimaschutzmanager vorgesehen.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.