2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Der Kreis Coesfeld hat als
zuständiger Träger der Jugendhilfe die notwendigen Planungen für das
Kindergartenjahr 2013/2014 abgeschlossen und den Gemeinden zur Information
zugeleitet.
Der vorliegende Plan
berücksichtigt den ab dem kommenden Kindergartenjahr geltenden Rechtsanspruch
auf Betreuung von Kindern ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Dabei ist für
Havixbeck eine über dem Kreisdurchschnitt
liegende Versorgungsquote der Plätze für die unter 3-jährigen Kinder (U3) in
Höhe von 44,49 % vorgesehen, wobei für die 1jährigen Kinder ein Angebot in Höhe
von 51,41 % vorgesehen ist.
Es ist davon auszugehen,
dass der KiTa-Platzbedarf im kommenden Kindergartenjahr in Havixbeck gedeckt
werden kann. Ob allerdings alle Eltern die Wunscheinrichtung nutzen können, bleibt
dabei noch offen. Obwohl im Rahmen einer engen Zusammenarbeit der Havixbecker
Einrichtungen versucht wird, dass jedes Kind möglichst in der von den Eltern
gewünschten KiTa einen Platz bekommt, ist dies nicht immer zu gewährleisten.
Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass in mehreren KiTas durch bereits
beantragte bzw. begonnene Um- und Erweiterungsbauten die notwendigen Plätze im
Laufe des Kindergartenjahres noch zu schaffen sind. Ferner wird in fast allen
Einrichtungen die Möglichkeit einer befristeten und geringfügigen Erhöhung der
Platzzahlen in den Gruppen ausgeschöpft.
Darüber hinaus ist das
Angebot an Tagespflegeplätzen, das in Havixbeck zur Zeit im Rahmen von
Qualifizierungsmaßnahmen interessierter Frauen erweitert werden soll,
zusätzlich zu berücksichtigen.
Dieser Vorlage sind die
wesentlichen Auszüge des Bedarfsplanes als Anlage beigefügt. Im
Ratsinformationssystem wird der vollständige Plan als Anlage eingestellt.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport nimmt den vom Kreis Coesfeld mit Stand vom 12.03.2013 erstellten Kindergartenbedarfsplan zur Kenntnis.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Unmittelbar durch die
Planung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.