Betreff
Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2013/2014
Vorlage
059/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Kreis Coesfeld hat als zuständiger Träger der Jugendhilfe die notwendigen Planungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 abgeschlossen und den Gemeinden zur Information zugeleitet.

 

Der vorliegende Plan berücksichtigt den ab dem kommenden Kindergartenjahr geltenden Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Dabei ist für Havixbeck eine  über dem Kreisdurchschnitt liegende Versorgungsquote der Plätze für die unter 3-jährigen Kinder (U3) in Höhe von 44,49 % vorgesehen, wobei für die 1jährigen Kinder ein Angebot in Höhe von 51,41 % vorgesehen ist.

 

Es ist davon auszugehen, dass der KiTa-Platzbedarf im kommenden Kindergartenjahr in Havixbeck gedeckt werden kann. Ob allerdings alle Eltern die Wunscheinrichtung nutzen können, bleibt dabei noch offen. Obwohl im Rahmen einer engen Zusammenarbeit der Havixbecker Einrichtungen versucht wird, dass jedes Kind möglichst in der von den Eltern gewünschten KiTa einen Platz bekommt, ist dies nicht immer zu gewährleisten. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass in mehreren KiTas durch bereits beantragte bzw. begonnene Um- und Erweiterungsbauten die notwendigen Plätze im Laufe des Kindergartenjahres noch zu schaffen sind. Ferner wird in fast allen Einrichtungen die Möglichkeit einer befristeten und geringfügigen Erhöhung der Platzzahlen in den Gruppen ausgeschöpft.

Darüber hinaus ist das Angebot an Tagespflegeplätzen, das in Havixbeck zur Zeit im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen interessierter Frauen erweitert werden soll, zusätzlich zu berücksichtigen.

 

Dieser Vorlage sind die wesentlichen Auszüge des Bedarfsplanes als Anlage beigefügt. Im Ratsinformationssystem wird der vollständige Plan als Anlage eingestellt.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport nimmt den vom Kreis  Coesfeld mit Stand vom 12.03.2013 erstellten Kindergartenbedarfsplan zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Unmittelbar durch die Planung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.