2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
s. anliegenden Antrag der
Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg vom 29.01.2013.
Mit diesem Antrag bittet
die Kath. Kirchengemeinde zur Schaffung von 10 U3-Plätzen im Ortsteil
Hohenholte um einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 32.600 €
sowie einen laufenden Zuschuss zu den Betriebskosten, der jährlich ca. 15.000 €
beträgt.
In der aktuellen
In der Vergangenheit ist
im Rahmen von Einzelfallentscheidungen in 3 Fällen für die Schaffung von
zusätzlichen U3-Plätzen jeweils ein Betrag in Höhe von ca. 14.500 € als
Zuschuss für die Investitionskosten bewilligt worden (KiTa St. Dionysius, KiTa
von Galen, KiTa Rasselbande).
Die Höhe dieses Zuschusses
hat sich dadurch ergeben, dass die Baukosten abzüglich Förderung des Landes
(abhängig von der Zahl der geschaffenen Plätze) und abzüglich der vorhandenen
Rücklagen einen Fehlbetrag ergeben haben, den zur Hälfte die Kirchengemeinde
und zur anderen Hälfte die politische Gemeinde getragen hat. Bedingt durch
einen fast vollständigen Verbrauch der Rücklagen aller 3 kirchlichen KiTas bis
auf einen Betrag von 64.800 € ergibt sich somit ein erhöhter Fehlbetrag, dessen
Hälfte einen Betrag von 32.600 € verursacht und bei der Gemeinde zur Refinanzierung
beantragt wird. Die von der Kirche genannten Daten sind vom Jugendamt des
Kreises Coesfeld bestätigt worden.
Trotz der Besonderheiten
dieses Einzelfalles stellt sich allerdings vor dem Hintergrund des
Gleichbehandlungsgrundsatzes (s.o.) die Frage, ob eine Erhöhung des zu
bewilligenden Investitionskostenzuschusses in dem beantragten Umfang zu rechtfertigen ist.
Hinsichtlich des Antrages
auf Gewährung von laufenden Zuschüssen zu den nicht gedeckten Betriebskosten
muss festgestellt werden, dass bisher vergleichbare Regelungen nicht getroffen
worden sind. Die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde Havixbeck lässt die
Gewährung derartiger Zuschüsse über einen längeren Zeitraum bestenfalls dann
zu, wenn an andere Stelle Einsparungen in vergleichbarer Höhe erzielt werden
können. Deshalb ist mit Vertretern der Kirche erörtert worden, ob durch eine
Mitnutzung vorhandener kirchlicher Räumlichkeiten im Ortsteil Hohenholte ein Einspareffekt für die politische Gemeinde
entstehen kann, als Ausgleich für die beantragten Zuschussmittel. Erste
Abgleiche der vorhandenen Räume sowie der Nutzerstrukturen haben ergeben, dass
hier durchaus Einsparpotential besteht. Die detaillierten Abgleiche müssen
jedoch noch erfolgen und bedürfen einer längeren Vorlaufzeit.
Die Kirchengemeinde hat
bis zum 18.04.2013 Zeit, dem Kreisjugendamt mitzuteilen, ob der
Bewilligungsbescheid über die 180.000 € Landesmittel angenommen wird. Diese
Entscheidung wird im Rahmen einer außerordentlichen Kirchenvorstandssitzung am
16.04.2013 getroffen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist allerdings eine verbindliche
Förderzusage der Gemeinde sowohl für den einmaligen Investitionskostenzuschuss
als auch der laufenden Förderung nicht zu erzielen, weil zum einen die
Rechtskraft des Haushaltes abzuwarten ist und zum anderen die Möglichkeiten der
Refinanzierung der laufenden Zuschüsse durch Mitnutzungen kirchlicher Räume
nicht detailliert genug erfolgen kann.
Sollte der Förderbescheid
nicht angenommen werden, müsste die KiTa Hohenholte im Rahmen der bestehenden
Gebäude sukzessive zu einer 1-Gruppenanlage (voraussichtlich Typ I) umgewandelt
werden. Dieses Verfahren wird in Abstimmung aller Beteiligten jedoch eine
längere Übergangsphase erfordern. Schon jetzt ist aber festzustellen, dass allein durch die Kinder, die im
Weitergehende Ausführungen
werde ich in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt in der Sitzung des Ausschuss für
Schule, Soziales, Jugend und Sport machen.
Da somit zur Zeit noch
nicht feststeht, ob und ggfls. in welchem Umfang der Zuschussantrag weiter
bestehen bleibt, erfolgt ein Beschlussvorschlag erst in der entsprechenden
Ausschusssitzung, nachdem der Kirchenvorstand getagt hat.
1.
Beschlussvorschlag:
erfolgt nach Beratung im Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Erläuterungen erfolgen
hierzu in Verbindung mit dem noch zu entwickelnden Beschlussvorschlag.