Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg auf Bezuschussung der Kindertagesstätte in Hohenholte
Vorlage
055/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

s. anliegenden Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg vom 29.01.2013.

 

Mit diesem Antrag bittet die Kath. Kirchengemeinde zur Schaffung von 10 U3-Plätzen im Ortsteil Hohenholte um einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 32.600 € sowie einen laufenden Zuschuss zu den Betriebskosten, der jährlich ca. 15.000 € beträgt.

 

In der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung des Kreises Coesfeld ist die KiTa Hohenholte als 2-gruppige Anlage vorgesehen mit 8 U3-Plätzen und 39 Ü3-Plätzen. Auf der Grundlage der aktuellen Kinderzahlen sieht der Kreis Coesfeld langfristig entsprechenden Bedarf, der an dieser Stelle gedeckt werden könnte. Die in Hohenholte betreuten Kinder kommen aus der Ortslage Hohenholte, den umliegenden Bauerschaften, aus der Ortslage von Havixbeck  sowie zu einem kleinen Teil aus der Gemeinde Altenberge. Im nächsten Kindergartenjahr werden vorauss. 3 Kinder aus Altenberge betreut.

 

In der Vergangenheit ist im Rahmen von Einzelfallentscheidungen in 3 Fällen für die Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen jeweils ein Betrag in Höhe von ca. 14.500 € als Zuschuss für die Investitionskosten bewilligt worden (KiTa St. Dionysius, KiTa von Galen, KiTa Rasselbande).

 

Die Höhe dieses Zuschusses hat sich dadurch ergeben, dass die Baukosten abzüglich Förderung des Landes (abhängig von der Zahl der geschaffenen Plätze) und abzüglich der vorhandenen Rücklagen einen Fehlbetrag ergeben haben, den zur Hälfte die Kirchengemeinde und zur anderen Hälfte die politische Gemeinde getragen hat. Bedingt durch einen fast vollständigen Verbrauch der Rücklagen aller 3 kirchlichen KiTas bis auf einen Betrag von 64.800 € ergibt sich somit ein erhöhter Fehlbetrag, dessen Hälfte einen Betrag von 32.600 € verursacht und bei der Gemeinde zur Refinanzierung beantragt wird. Die von der Kirche genannten Daten sind vom Jugendamt des Kreises Coesfeld bestätigt worden.

Trotz der Besonderheiten dieses Einzelfalles stellt sich allerdings vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes (s.o.) die Frage, ob eine Erhöhung des zu bewilligenden Investitionskostenzuschusses in dem beantragten Umfang  zu rechtfertigen ist.

 

Hinsichtlich des Antrages auf Gewährung von laufenden Zuschüssen zu den nicht gedeckten Betriebskosten muss festgestellt werden, dass bisher vergleichbare Regelungen nicht getroffen worden sind. Die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde Havixbeck lässt die Gewährung derartiger Zuschüsse über einen längeren Zeitraum bestenfalls dann zu, wenn an andere Stelle Einsparungen in vergleichbarer Höhe erzielt werden können. Deshalb ist mit Vertretern der Kirche erörtert worden, ob durch eine Mitnutzung vorhandener kirchlicher Räumlichkeiten im Ortsteil Hohenholte  ein Einspareffekt für die politische Gemeinde entstehen kann, als Ausgleich für die beantragten Zuschussmittel. Erste Abgleiche der vorhandenen Räume sowie der Nutzerstrukturen haben ergeben, dass hier durchaus Einsparpotential besteht. Die detaillierten Abgleiche müssen jedoch noch erfolgen und bedürfen einer längeren Vorlaufzeit.

 

Die Kirchengemeinde hat bis zum 18.04.2013 Zeit, dem Kreisjugendamt mitzuteilen, ob der Bewilligungsbescheid über die 180.000 € Landesmittel angenommen wird. Diese Entscheidung wird im Rahmen einer außerordentlichen Kirchenvorstandssitzung am 16.04.2013 getroffen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist allerdings eine verbindliche Förderzusage der Gemeinde sowohl für den einmaligen Investitionskostenzuschuss als auch der laufenden Förderung nicht zu erzielen, weil zum einen die Rechtskraft des Haushaltes abzuwarten ist und zum anderen die Möglichkeiten der Refinanzierung der laufenden Zuschüsse durch Mitnutzungen kirchlicher Räume nicht detailliert genug erfolgen kann.

 

Sollte der Förderbescheid nicht angenommen werden, müsste die KiTa Hohenholte im Rahmen der bestehenden Gebäude sukzessive zu einer 1-Gruppenanlage (voraussichtlich Typ I) umgewandelt werden. Dieses Verfahren wird in Abstimmung aller Beteiligten jedoch eine längere Übergangsphase erfordern. Schon jetzt ist aber festzustellen, dass  allein durch die Kinder, die im Kindergartenjahr 2013/2014 die  Einrichtung besuchen und sie altersgemäß im Sommer 2014 nicht verlassen, eine Überbelegung erfolgt. Eine Neuaufnahme von Kindern in den Kindergartenjahren 2014/2015 sowie 2015/2016 wird unter diesen Rahmenbedingungen voraussichtlich nicht möglich sein.

Weitergehende Ausführungen werde ich in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt in der Sitzung des Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport machen.

 

Da somit zur Zeit noch nicht feststeht, ob und ggfls. in welchem Umfang der Zuschussantrag weiter bestehen bleibt, erfolgt ein Beschlussvorschlag erst in der entsprechenden Ausschusssitzung, nachdem der Kirchenvorstand getagt hat.

1. Beschlussvorschlag:

 

 

erfolgt nach Beratung im Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport.

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Erläuterungen erfolgen hierzu in Verbindung mit dem noch zu entwickelnden Beschlussvorschlag.