Betreff
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Pieperfeld" im Verfahren nach § 13 a BauGB hier: Umwandlung der bisherigen Spielplatzfläche
Vorlage
052/2013
Aktenzeichen
II 622-21/24
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Aufgrund der sich wandelnden Altersstruktur in den Baugebieten mit einer stark abnehmenden Zahl an Kindern und Jugendlichen, sinkt der Bedarf an öffentlichen Spielplätzen. Dieses trifft auch auf den Kinderspielplatz Am Zitterbach zu.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 07.10.2010 wurde von der Verwaltung auch der Spielplatz Am Zitterbach hinsichtlich der künftigen Nutzung der Fläche mit folgendem Ergebnis untersucht:

 

Die Fläche ist 1.017 qm groß (Rasen, Sand, befestigte Fläche, Bepflanzung) und mit Schaukel, Reck, Rutsche und Tischtennisplatte ausgestattet.

 

Da hier nur noch sehr wenige Kinder wohnen und der nächste Spielplatz An der Schluse nur wenige Meter zu Fuß über die Verbindungswege erreicht werden kann, wäre es möglich, diesen in Bauland umzuwandeln. Die Erschließung des neuen Baugrundstückes könnte über den vorhandenen Parkplatz erfolgen.

 

Sollte der Spielplatz in bebaubare Fläche umgewandelt werden, ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Pieperfeld“ gem. § 13 a BauGB entsprechend vereinfacht zu ändern.

 

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses wird das Planungsbüro WoltersPartner einen Plan zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ erarbeiten.

Dieser wird dann mit den unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümern hinsichtlich der künftigen Nutzung des Grundstückes in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.

 

Anschließend wird Ihnen der Änderungsentwurf mit Begründung und dem Ergebnis des Erörterungsgespräches zur Beratung und zur Beschlussfassung über die dann stattzufindende Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt werden.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB mit dem Ziel, die Spielplatzfläche in bebaubare Fläche umzuwandeln.

 

Der Änderungsbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 051/2013 anliegenden Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Fassung des Aufstellungsbeschlusses entstehen noch keine Kosten.

 

 

 

 

Klaus Gromöller