2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Aufgrund
der sich wandelnden Altersstruktur in den Baugebieten mit einer stark
abnehmenden Zahl an Kindern und Jugendlichen, sinkt der Bedarf an öffentlichen
Spielplätzen. Dieses trifft auch auf den Kinderspielplatz Am Zitterbach zu.
Aufgrund
des Ratsbeschlusses vom 07.10.2010 wurde von der Verwaltung auch der Spielplatz
Am Zitterbach hinsichtlich der künftigen Nutzung der Fläche mit folgendem
Ergebnis untersucht:
Die
Fläche ist 1.017 qm groß (Rasen, Sand, befestigte Fläche, Bepflanzung) und mit
Schaukel, Reck, Rutsche und Tischtennisplatte ausgestattet.
Da
hier nur noch sehr wenige Kinder wohnen und der nächste Spielplatz An der
Schluse nur wenige Meter zu Fuß über die Verbindungswege erreicht werden kann,
wäre es möglich, diesen in Bauland umzuwandeln. Die Erschließung des neuen
Baugrundstückes könnte über den vorhandenen Parkplatz erfolgen.
Sollte
der Spielplatz in bebaubare Fläche umgewandelt werden, ist der
rechtsverbindliche Bebauungsplan „Pieperfeld“ gem. § 13 a BauGB entsprechend
vereinfacht zu ändern.
Nach
Fassung des Aufstellungsbeschlusses wird das Planungsbüro WoltersPartner einen
Plan zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ erarbeiten.
Dieser
wird dann mit den unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümern hinsichtlich
der künftigen Nutzung des Grundstückes in einem persönlichen Gespräch erörtert
werden.
Anschließend
wird Ihnen der Änderungsentwurf mit Begründung und dem Ergebnis des
Erörterungsgespräches zur Beratung und zur Beschlussfassung über die dann
stattzufindende Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt werden.
1.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 3.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ im Verfahren gem. § 13
a BauGB mit dem Ziel, die Spielplatzfläche in bebaubare Fläche umzuwandeln.
Der
Änderungsbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 051/2013 anliegenden
Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Fassung des
Aufstellungsbeschlusses entstehen noch keine Kosten.
Klaus Gromöller