Betreff
Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Stapeler/Altenberger Strasse" im Verfahren nach § 13 a BauGB hier: Umwandlung der bisherigen Spielplatzfläche in Bauland
Vorlage
051/2013
Aktenzeichen
II 622-21/6
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 07.10.2010 wurde von der Verwaltung u.a. der Spielplatz Auf der Wenge hinsichtlich der künftigen Nutzung der Flächen untersucht.

Mit den Anliegern wurde die Möglichkeit erörtert, die unmittelbar an die Straße angrenzende Fläche in ein Baugrundstück umzuwandeln und den verbleibenden Bereich als Spielfläche zu belassen und aufzuwerten.

Die Anlieger sprachen sich einhellig gegen eine teilweise Aufgabe des Spielplatzes aus, da sie bei einer nachträglichen Bebauung den Verlust von Wohnqualität befürchten.

 

Im Zuge der politischen Beratungen im Zusammenhang mit dem Spielplatzkonzept wurde deutlich, dass diese Fläche vollständig in Bauland umgewandelt werden soll. Dies soll deshalb erfolgen, weil in unmittelbarer Nähe alternative Spielflächen zur Verfügung stehen (z. B. Generationenpark Baumberge)  und darüber hinaus zukünftig die KiTa Rasselbande den Platz wegen des geplanten Umzuges nicht mehr vorrangig benötigt. Deshalb ist beabsichtigt, den Spielplatz mit Ausnahme der zu erhaltenden Verbindungswege in Bauland umzuwandeln. Dafür ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Stapeler/Altenberger Strasse“ gem. § 13 a BauGB entsprechend vereinfacht zu ändern.

 

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses wird das Planungsbüro WoltersPartner einen Plan zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ erarbeiten.

 

Der Änderungsentwurf mit Begründung wird Ihnen dann zur Beratung und Beschlussfassung über die Auslegung vorgelegt werden.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB mit dem Ziel, die Spielplatzfläche „Auf der Wenge“ mit Ausnahme der zu erhaltenden Verbindungswege in bebaubare Fläche umzuwandeln.

 

Der Änderungsbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 051/2013 als Anlage anliegenden Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch die Fassung des Aufstellungsbeschlusses entstehen noch keine Kosten.

 

 

 

Klaus Gromöller