2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Aufgrund des
Ratsbeschlusses vom 07.10.2010 wurde von der Verwaltung u.a. der Spielplatz Auf
der Wenge hinsichtlich der künftigen Nutzung der Flächen untersucht.
Mit den Anliegern wurde
die Möglichkeit erörtert, die unmittelbar an die Straße angrenzende Fläche in
ein Baugrundstück umzuwandeln und den verbleibenden Bereich als Spielfläche zu
belassen und aufzuwerten.
Die Anlieger sprachen sich
einhellig gegen eine teilweise Aufgabe des Spielplatzes aus, da sie bei einer
nachträglichen Bebauung den Verlust von Wohnqualität befürchten.
Im Zuge der politischen
Beratungen im Zusammenhang mit dem Spielplatzkonzept wurde deutlich, dass diese
Fläche vollständig in Bauland umgewandelt werden soll. Dies soll deshalb
erfolgen, weil in unmittelbarer Nähe alternative Spielflächen zur Verfügung
stehen (z. B. Generationenpark Baumberge)
und darüber hinaus zukünftig die KiTa Rasselbande den Platz wegen des
geplanten Umzuges nicht mehr vorrangig benötigt. Deshalb ist beabsichtigt, den
Spielplatz mit Ausnahme der zu erhaltenden Verbindungswege in Bauland
umzuwandeln. Dafür ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan
„Stapeler/Altenberger Strasse“ gem. § 13 a BauGB entsprechend vereinfacht zu
ändern.
Nach Fassung des
Aufstellungsbeschlusses wird das Planungsbüro WoltersPartner einen Plan zur 5.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“
erarbeiten.
Der Änderungsentwurf mit
Begründung wird Ihnen dann zur Beratung und Beschlussfassung über die Auslegung
vorgelegt werden.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 5. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ im Verfahren gem. §
13 a BauGB mit dem Ziel, die Spielplatzfläche „Auf der Wenge“ mit Ausnahme der
zu erhaltenden Verbindungswege in bebaubare Fläche umzuwandeln.
Der Änderungsbereich ist
in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 051/2013 als Anlage anliegenden
Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Fassung des
Aufstellungsbeschlusses entstehen noch keine Kosten.
Klaus Gromöller