2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Der Rat der Gemeinde
Havixbeck hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur 6. vereinfachten Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ bei gleichzeitiger Überplanung
eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ im Verfahren gem. § 13 a
BauGB beschlossen.
Bereits vor Fassung des
Aufstellungsbeschlusses wurden von den direkt angrenzenden Grundstücksnachbarn
Einwendungen gegen die Aufstellung des o.g. Planes erhoben. Zwischenzeitlich konnten
diese in gemeinsamen Erörterungsgesprächen ausgeräumt werden.
Die Wünsche der
angrenzenden Nachbarn wurden in die nunmehr vorliegende Planung eingearbeitet.
Eine Ablichtung des
Planentwurfes mit Begründung ist dieser Verwaltungsvorlage als Anlage
beigefügt.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Entwurf des Bebauungsplanes zur 6. vereinfachten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
keine. Die Planungskosten
werden von dem Investor getragen.
Im übrigen erfolgt im
nichtöffentlichen Teil des Bau- und Verkehrsausschusses ein Bericht zur
finanziellen Beteiligung des Investors an den bisherigen
Erschließungsaufwendungen.
Klaus Gromöller