Betreff
Auslegung des Planes zur Erweiterung des Bebauungsplanes "Stapeler/Altenberger Strasse" bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes "Flothfeld I" hier: Bebauung des Flurstücks 453 im Zuge der Nachverdichtung
Vorlage
049/2013
Aktenzeichen
II 622-21/6
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 6. vereinfachten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen.

 

Bereits vor Fassung des Aufstellungsbeschlusses wurden von den direkt angrenzenden Grundstücksnachbarn Einwendungen gegen die Aufstellung des o.g. Planes erhoben. Zwischenzeitlich konnten diese in gemeinsamen Erörterungsgesprächen ausgeräumt werden.

Die Wünsche der angrenzenden Nachbarn wurden in die nunmehr vorliegende Planung eingearbeitet.

 

Eine Ablichtung des Planentwurfes mit Begründung ist dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Entwurf des Bebauungsplanes zur 6. vereinfachten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine. Die Planungskosten werden von dem Investor getragen.

 

Im übrigen erfolgt im nichtöffentlichen Teil des Bau- und Verkehrsausschusses ein Bericht zur finanziellen Beteiligung des Investors an den bisherigen Erschließungsaufwendungen.

 

 

 

 

Klaus Gromöller