Betreff
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Hohenholte" -nördl. Planbereich hier: Erweiterung der bebaubaren Fläche
Vorlage
048/2013
Aktenzeichen
II 622-21/10
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Wie Sie aus dem als Anlage 3 dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Lageplan zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Hohenholte ersehen können, reicht die im Bebauungsplan „Hohenholte“ für das Grundstück Flur 40, Flurstück 233 festgesetzte bebaubare Fläche nicht aus, um den Anbau des Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Die Baugrenze muss daher in westlicher Richtung wie in der Anlage 2 und 3 der Verwaltungsvorlage Nr. 048/2013 dargestellt ist, erweitertet werden.

 

Nach der Festsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Hohenholte“ sind die Außenwandflächen aller Gebäude einschl. Nebengebäude in Verblendmauerwerk auszuführen.

Es wird jedoch beabsichtigt, die Außenwandflächen des neuen Feuerwehrgebäudes mit Metall oder Holz zu versehen. Daher ist die Gestaltungssatzung unter b) Festsetzungen in Textform

1. Ausführung der Außenwände in der Form zu ergänzen, dass für den Bereich des Grundstückes Flur 40, Flurstück 233 die Außenwandflächen des Gebäudes auch mit Metall oder Holz versehen werden dürfen.

 

Das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Hohenholte" wird gem. § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Träger öffentlicher Belange ebenfalls von der Änderung nicht betroffen sind.

 

Auch städtebauliche Gründe stehen der Bebauungsplanänderung nicht entgegen.

 

Die angrenzenden Grundstückseigentümer haben der begehrten Planänderung schriftlich zugestimmt.

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholte“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar die  Erweiterung der bebaubaren Fläche im westlichen Bereich des Grundstücks Flur 40, Flurstück 233 der Gemarkung Havixbeck

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 048/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hohenholte“ unter b) Festsetzung in Textform 1. Ausführung der Außenwände wie folgt zu ergänzen:

 

„ Für den Bereich des Grundstückes Flur 40, Flurstück 233 dürfen die Außenwandflächen des Gebäudes auch mit Metall oder Holz versehen werden.“

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Erweiterung der westlichen Baugrenze, wie sie in dem als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage 048/2013 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Diese Änderungen werden als Satzung beschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

keine.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller