Betreff
Sanierungskonzept der Haupterschließungsstraße im Wohngebiet "Am Schlautbach"
Vorlage
046/2013
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Gemeinde Havixbeck hat in den Jahren 1999/2000 den Endausbau der Straßen im Wohngebiet „Am Schlautbach“, 2./3. Bauabschnitt, durchgeführt. Das gesamte Wohngebiet ist vollständig bebaut. Die in Pflasterbauweise hergestellten Fahrbahn- und Gehwegbereiche zeigen vor allem in der Haupterschließungsstraße, von der Münsterstraße bis zum Haus Nr. 153/153 a bzw. 162, deutliche Schäden auf. Das Schadensbild reicht von einzelnen Setzungen und Senkenbildungen bis hin zum Auflösen des Pflasterverbandes. Seitens der Gemeinde Havixbeck ist angedacht, die Haupterschließungsstraße in diesem Bereich in 2013/2014 zu sanieren.

 

Zur Beurteilung des Schadensbildes sind insgesamt 3 Gutachten erstellt worden:

 

  • OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG vom 06. Juni 2007
  • Gutachten Vissing vom 12. November 2008
  • 1. Ergänzungsgutachten Vissing vom 27. September 2010

 

Die hier getroffenen Aussagen und Bewertung kommen zu keinem klaren Ergebnis, worin die Schadensursache zu suchen ist. Vor diesem Hintergrund macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, ein weiteres Bodengutachten vor Baubeginn einzuholen. Gleichwohl wird vor Baubeginn eine Kanalbefahrung erfolgen, um sicherzustellen, dass hierin keine Schadensursache zu suchen ist.

 

Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist auf das jeweilige Sanierungskonzept abzustellen. Zurzeit gehe ich davon aus, dass der Baubeginn voraussichtlich am Ende des 2. Bauabschnittes erfolgen wird. Von dort wird man sich in Richtung Münsterstraße vorarbeiten. Der von der Münsterstraße abgeschnittene Verkehr wird dann nach Querung des Antoniusweges über die Südstraße umgeleitet werden.

 

Vor diesem komplexen Hintergrund stellen sich drei qualifizierte Ingenieurbüros in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vor, um die beabsichtigte Herangehensweise der Sanierungsmaßnahme darzustellen.

 

Kostenträger der Sanierungsmaßnahme ist die Gemeinde Havixbeck.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen richten sich nach dem jeweiligen Sanierungskonzept.