2. Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Die Gemeinde Havixbeck hat in den Jahren 1999/2000
den Endausbau der Straßen im Wohngebiet „Am Schlautbach“, 2./3. Bauabschnitt,
durchgeführt. Das gesamte Wohngebiet ist vollständig bebaut. Die in
Pflasterbauweise hergestellten Fahrbahn- und Gehwegbereiche zeigen vor allem in
der Haupterschließungsstraße, von der Münsterstraße bis zum Haus Nr. 153/153 a
bzw. 162, deutliche Schäden auf. Das Schadensbild reicht von einzelnen
Setzungen und Senkenbildungen bis hin zum Auflösen des Pflasterverbandes. Seitens
der Gemeinde Havixbeck ist angedacht, die Haupterschließungsstraße in diesem
Bereich in 2013/2014 zu sanieren.
Zur Beurteilung des Schadensbildes sind
insgesamt 3 Gutachten erstellt worden:
- OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG vom 06. Juni 2007
- Gutachten Vissing vom 12. November 2008
- 1. Ergänzungsgutachten Vissing vom 27. September 2010
Die hier getroffenen Aussagen und Bewertung
kommen zu keinem klaren Ergebnis, worin die Schadensursache zu suchen ist. Vor
diesem Hintergrund macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, ein weiteres
Bodengutachten vor Baubeginn einzuholen. Gleichwohl wird vor Baubeginn eine
Kanalbefahrung erfolgen, um sicherzustellen, dass hierin keine Schadensursache
zu suchen ist.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist
auf das jeweilige Sanierungskonzept abzustellen. Zurzeit gehe ich davon aus,
dass der Baubeginn voraussichtlich am Ende des 2. Bauabschnittes erfolgen wird.
Von dort wird man sich in Richtung Münsterstraße vorarbeiten. Der von der
Münsterstraße abgeschnittene Verkehr wird dann nach Querung des Antoniusweges
über die Südstraße umgeleitet werden.
Vor diesem komplexen Hintergrund stellen
sich drei qualifizierte Ingenieurbüros in der Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschusses vor, um die beabsichtigte Herangehensweise der Sanierungsmaßnahme
darzustellen.
Kostenträger der Sanierungsmaßnahme ist die
Gemeinde Havixbeck.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen richten sich nach dem jeweiligen
Sanierungskonzept.