2.
Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Nach
Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.02.2013 sowie im Haupt- und
Finanzausschuss am 27.02.2013 hat der Gemeinderat am 07.03.2013 beschlossen,
dass die Verwaltung der Politik in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
darlegen wird, wie mit dem Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)
umgegangen wird und welche Handlungsempfehlungen verfolgt werden sollen.
Der
Vorbericht sowie die Prüfungsberichte in den Themenbereichen „Personal“, „Gebäudewirtschaft“
und „Bauhof“ sind als Anlagen 1 bis 4 zu dieser Sitzungsvorlage aufgrund des
Umfangs nur online im Ratsinformationssystem abgebildet.
Der
Vorbericht enthält nur die aus den Teilberichten abgeleiteten Zusammenfassungen
und wird nachfolgend nicht näher kommentiert.
Mit
dieser Sitzungsvorlage wird verwaltungsseitig zu der Berichterstattung der GPA
Stellung - konkret zu den Handlungsempfehlungen bzw. Feststellungen in den Teilberichten
- Stellung bezogen. Auf die Wiedergabe der vollständigen Textpassagen aus den
Teilberichten wird verzichtet, die jeweilige Fundstelle ist jedoch mit Seitenzahl
angegeben.
Zum Prüfungsbericht „Personal“:
Altersstruktur
der Beschäftigten (Seite 9):
Es
ist vorgesehen, kontinuierlich das Ausbildungsengagement fortzusetzen. Auch in
2013 soll wie in Vorjahren erneut eine Azubi-Stelle „Coesfelder Modell“
eingerichtet werden. In diesem Ausbildungslehrgang erwerben die Absolventen in
einem Zeitraum von rd. 3 ½ Jahren berufliche Abschlussqualifikationen als Bürokaufmann/-frau
sowie als Verwaltungsangestellte/r. Damit ist regelmäßig eine gute Basisqualifikation
für eine vielseitige Einsetzbarkeit der Ausbildungsabsolventen in der Verwaltung
gegeben.
Im
Rahmen der Nachwuchsförderung haben mehrere Bedienstete in den zurückliegenden
Jahren parallel zur Arbeit eine berufliche Fortbildung in Form von A
II-Lehrgängen absolviert. Drei Absolventen haben nach erfolgreichem Abschluss
der beruflichen Weiterbildung höherwertige Stellen übertragen bekommen. Auch zukünftig
sollen gemeindliche Bedienstete bedarfsorientiert die Möglichkeit erhalten,
entsprechende Lehrgänge zu besuchen, sofern sie anschließend höherwertige Tätigkeiten
– z.B. aufgrund frei werdender Stellen – ausüben können.
Ausbau
interkommunaler Kooperation (Seite 14):
Die
Verwaltung steht dem Ausbau weiterer interkommunaler Kooperation offen gegenüber.
Voraussetzung ist jedoch zum Einen, dass die gleiche Interessenlage auch bei
anderen Verwaltungen oder sonstigen externen Dienstleistern besteht.
Zum
Anderen bedingt eine interkommunale Kooperation immer auch, dass sich die
Umsetzung finanziell rechnet und beispielsweise durch eine Auslagerung von Tätigkeiten
nicht lediglich eine Verschiebung von Personalaufwand zu Sach- und Dienstleistungsaufwand
aufgrund einer zu leistenden Kostenerstattung an den Kooperationspartner
erfolgt.
Für
das Finanzzentrum Baumberge wird zukünftig eine Ausweitung der interkommunalen
Zusammenarbeit auf weitere Kommunen angestrebt. Nach erfolgter DMS-Einführung
sollen die Bemühungen zur Aufgabenwahrnehmung für weitere kommunale Partner gegen
Kostenerstattung intensiviert werden.
Feststellung
zur Personalquote (Seite 20):
In
den bisherigen Beratungen ist auch durch den GPA-Mitarbeiter, Herrn Meyer, betont
worden, dass die Havixbecker Personalquote sich auch deshalb „nur“ am Mittelwert
orientiert, weil die Gemeinde Havixbeck im Vergleich zu vielen ebenfalls untersuchten
Kommunen in nicht unerheblichem Umfang Personal für freiwillige Aufgaben
(Freibad, Schul- und Gemeindebibliothek, Sandsteinmuseum, Schulmensa) einsetzt.
Hier gilt es mit Blick auf die erforderliche Haushaltskonsolidierung, die Umsetzbarkeit
neuer Organisationsformen zu prüfen und beispielsweise durch Kooperation mit
privaten Trägern (Privatisierung) eine Kostenreduzierung anzustreben.
Feststellungen
zu Stellenplanausweitungen seit 2004 (Seiten 22 und 23):
Die
im Vergleich zum Personalbestand in 2004 erfolgte Stellenplanausweitung hat
unterschiedliche Gründe.
Sie
hat teilweise ihren Ursprung in politischen Beschlüssen (z.B. Familienbüro) und
ist daneben auch durch eine geänderte Aufgabenwahrnehmung (z.B. SGB
II-Sachbearbeitung und U3-Betreuung im kommunalen Kindergarten, in beiden
Fällen mit tlw. gegenüberstehender Kostenerstattung) geprägt.
Die
Verwaltung nimmt das Ziel, keine weitere Stellenplanausweitung vorzunehmen,
sehr ernst. Mit dem Stellenplanentwurf 2013 ist aktuell eine geringfügige
Stellenplanreduzierung von 0,33 Stellen vorgeschlagen worden.
Konkret
von der GPA ermittelte Stellenpotentiale:
Im
GPA-Bericht werden allein aufgrund von Fallzahlen, jedoch ohne Berücksichtigung
von Qualitätsfaktoren bzw. inhaltlicher Ausprägung der Arbeit, folgende Stellenpotentiale
im Gesamtumfang von 1,32 Vollzeitstellen skizziert und mit Handlungsempfehlungen
versehen:
Ø
Personalmanagement
(Seite 33): 0,26
Ø
Festsetzung
und Erhebung kommunaler Steuern (Seite 39): Prüfung anteiliger Stellenreduzierung
(kein konkreter Stellenanteil beziffert)
Ø
Gewerbean-,
-um- und –abmeldungen (Seite 45): 0,19
Ø
Ausstellung
von Ausweisdokumenten zzgl. An-, Um- und Abmeldungen (Seite 49): 0,30
Ø
Personenstandswesen
(Seite 53): 0,37
Ø
SGB
XII-Sachbearbeitung (Seite 59): 0,20.
Die
Verwaltung nimmt die Hinweise ernst. Mit Blick auf bisher übliche Standards bei
der jeweiligen Aufgabenerfüllung sind auch schon erste Erklärungsansätze für
die durch die GPA festgestellten vermeintlichen Stellenüberhänge erkennbar.
Eine
konkrete, stellen- und damit einzelpersonbezogene Kommentierung sollte an
dieser Stelle jedoch nicht erfolgen. Vielmehr wird in Gesprächen mit
betroffenen Personen erörtert, ob durch Neustrukturierung von Arbeitsabläufen oder
durch Bündelung von Aufgaben ggf. Einsparpotentiale realisiert werden können.
Problematisch
ist insoweit, dass in den angesprochenen Aufgabengebieten regelmäßig
Mischarbeitsplätze vorhanden sind und die Bediensteten bislang keine taggenauen
Aufzeichnungen ihrer Arbeit vornehmen. Es ist natürlich wünschenswert,
möglichst genaue Informationen über die tatsächliche Arbeitsleistung zu erhalten.
Allerdings müssen Zweck-Mittel-Relation zwischen Arbeitsaufwand für die Aufzeichnung
und der Auswertung stimmen. Selbst der GPA-Prüfer, Herr Meier, hat auf Nachfrage
im Haupt- und Finanzausschuss am 27.02.2013 erklärt, dass er keine Kommune in
NRW kenne, die flächendeckend eine derartige Dokumentation vornimmt bzw.
hieraus abgeleitet eine Kosten- und Leistungsrechnung für alle Produkte entwickelt
hat. Ich bin dennoch der Auffassung, diese wie auch weitere von der GPA in der
aktuellen Prüfung nicht analysierte Aufgabenstellungen auf Optimierungspotentiale
hin zu untersuchen.
Soweit
ergänzend die Einschaltung eines „neutralen“ externen Organisationsberaters für
die Analyse und Optimierung von Arbeitsabläufen als notwendig erachtet wird,
soll auch diese Möglichkeit genutzt werden, um Handlungsalternativen zu entwickeln.
Eine externe Beauftragung ist jedoch nur möglich, wenn ein entsprechender
Haushaltsansatz gebildet wird. Ich schlage daher vor, in den Haushalt 2013 einen
Haushaltsansatz von 15.000 € einzustellen.
Wichtig
ist in diesem Zusammenhang auch, dass in diesem Zusammenhang Art und Umfang der
derzeitigen Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Standarddiskussion kritisch
hinterfragt werden. Die vg. Ausführen geben auch die Einschätzung in der Beratung
im Haupt- und Finanzausschuss am 27.02.2013 wieder.
Zusammengefasste
Handlungsempfehlungen (Seiten 65 bis 66):
Die
zuvor bereits im Detail kommentierten Handlungsempfehlungen sind im Prüfungsbericht
an dieser Stelle zusammengefasst worden. Hier werden insbesondere mit Blick auf
die zukünftige Aufgabenwahrnehmung Möglichkeiten thematisiert, einer
Standardreduzierung bei der Tätigkeit gemeindlicher Bediensteter durch einen
ggf. noch stärkeren Ausbau ehrenamtlichen Engagements zu begegnen.
Auch
derartige Überlegungen sind von der Verwaltungsleitung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
im Vorbericht des Haushaltsentwurfs 2013 sowie in den Haushaltsreden bei dessen
Einbringung in den Rat am 07.03.2013 thematisiert worden. Hierauf möchte ich an
dieser Stelle verweisen.
Zum Prüfungsbericht
„Gebäudewirtschaft“:
Größere
Transparenz für Gebäudekosten (Seite 5), ggf. Aufgabe von gemeindlichen
Gebäuden (Seite 26):
Die
Verwaltung setzt seit kurzem die Software der Fa. Orderbase ein, um die gebäudespezifischen
Stammdaten, aber auch die benutzerabhängigen Verbrauchsfaktoren systematisch zu
erfassen.
Wesentliche
Ziele für die Gebäudewirtschaft sind:
- Erfassung aller
Gebäude und Liegenschaften
- Erfassung und
Berechnung von Energie- und Verbrauchswerten
- Erstellung von Energie-
und Verbrauchsberichten
- Verwaltung von
Wartungs- und Instandhaltungsverträgen
- Abbildung und
Auswertungsmöglichkeiten von Kostenstrukturen.
Die
Funktionsweise und der Inhalt der mit Software zu erfassenden Daten werden in einer
Präsentation im Bau- und Verkehrsausschuss am 19.09.2013 erläutert. Hierzu sind
ausdrücklich nicht nur die Mitglieder des vg. Ausschusses, sondern alle politischen
Mandatsträger eingeladen. Die Software stellt einen wichtigen Baustein für den
Aufbau des Gebäudemanagements sowie für die Optimierung der Arbeitsabläufe im
gemeindlichen Bauhof dar.
Die
aus der Analyse gewonnenen preislichen Informationen können den einzelnen
Nutzern über die Belegungszeiten zugeordnet werden.
Nach
Vorlage vollständiger Informationen für alle gemeindeeigenen Gebäude soll aus
heutiger Sicht die Notwendigkeit der Vorhaltung aller gemeindlichen Gebäude
thematisiert werden. Die Aufgabe einzelner gemeindlicher Gebäude oder auch die
Übergabe von gemeindlichen Gebäuden an andere Träger ist abhängig von Nutzungsgraden
und finanziellen Rahmenbedingungen denkbar.
Privatisierung
des Standsteinmuseums (Seite 12):
Im
Zusammenhang mit dem Regionale-Antrag für die Erweiterung des Sandsteinmuseums
ist auch die Möglichkeit der Privatisierung des Sandsteinmuseums zu erörtern.
Das Thema ist Bestandteil des Maßnahmenkatalogs der Haushaltskonsolidierung und
ebenfalls in der Haushaltsrede von mir angesprochen worden.
Beteiligung
des „Musikschulvereins“ (Jugendorchester) an Gebäudeaufwendungen (Seite 12) und
Beteiligung von Vereinen an Gebäudekosten (Seite 13):
Unter
Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Analyse der gemeindlichen Gebäude soll
auch das Zuschusswesen (direkte geldliche Leistungen, bisherige bargeldlose
Unterstützungen) einer Prüfung unterzogen werden.
Verwaltung
und Politik sind sich darin einig, dass die Gemeinde auch zukünftig die Vereinsarbeit
und damit regelmäßig auch ehrenamtliches Engagement fördert. Es ist allerdings zu
prüfen, in welchem Umfang bzw. in welcher Form die Unterstützung zukünftig möglich
ist.
Lagerhallen
im Baubetriebshof (Seite 15):
Die
nicht mehr benötigten Lagergüter sind zu einem großen Teil bereits entsorgt
(teilweise sogar gegen Entgelt bei z.B. Metallschrott). Restarbeiten werden
sukzessive durchgeführt. Ob und ggf. durch wen zukünftig eine
Nutzungsmöglichkeit durch Dritte besteht, ist zu prüfen. Aktuell bestehen noch
keine konkreten Anfragen nach einer entsprechenden Fremdnutzung.
Räumlichkeiten
der Baumberge-Grundschule (Seite 26):
Infolge
des Rückgangs der Schülerzahlen werden aktuell nicht alle Räumlichkeiten der
Baumberge-Grundschule für den Grundschulunterricht benötigt. Momentan werden
Klassenräume bereits durch Schüler der angrenzenden Anne-Frank-Gesamtschule
genutzt.
Im
Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist auch die räumliche Nutzung in beiden
Schulformen zu erörtern. Das Heraustrennen einzelner Räume oder Gebäudeabschnitte
für eine dauerhafte außerschulische Nutzung wird im Kontext eines gebäudeübergreifenden
Gesamtkonzepts erörtert werden. Konkrete Absichten für eine Umnutzung oder gar
Aufgabe von Räumen bestehen derzeit nicht. Vorrangiges Ziel bei zukünftigen
Überlegungen sollte sein, dass beide Schulen über eine sachgerechte
Raumausstattung für ihre schulischen Zwecke verfügen.
Reinigungsdienste
(Seiten 29,33):
In
2013 wird ein Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Reinigungsleistungen an
den gemeindlichen Gebäuden durchgeführt. Dabei werden auch die Reinigungsstandards
kritisch hinterfragt werden.
Verwaltungsseitig
wird geprüft, ob und inwieweit durch weitere Beschränkungen bei der
Grundreinigung in den Ferien auf besonders frequentierte Bodenbeläge noch
Einsparpotentiale erzielt werden können, ohne dass Schäden für die Gebäudesubstanz
entstehen.
Verwaltungsseitig
wird geprüft, inwieweit durch Kontrollmechanismen im Vergleich zur derzeitigen
Kontrollpraxis die Qualität der Reinigungsleistungen weiter optimiert werden
kann.
Sonderreinigungen
in Sporthallen (insbesondere nach Durchführung von Veranstaltungen) sollen zukünftig
detailliert ausgewertet werden, um so den Umfang ggf. indirekter
Vereinsförderung dokumentieren zu können.
Hausmeisterdienste
(Seiten 31,33):
Es
wird verwaltungsseitig geprüft, ob und ggf. mit welchem Aufwand die außerschulischen
Tätigkeiten der Hausmeisterdienste zukünftig besser erfasst werden können, um
auch insoweit die Einsatzzeiten den richtigen Produkten über eine interne Leistungsverrechnung
durchführen zu können.
Zum Prüfungsbericht „Bauhof“:
Einführung
einer Bauhofsoftware (Seiten 7, 13):
Die
auch für Zwecke des Gebäudemanagements eingesetzte Software der Fa. Orderbase bietet
auch gute Nutzungsmöglichkeiten für den gemeindlichen Bauhof.
Wesentliche
Ziele für den Bauhof sind:
- Einführung von
Kunden-/Lieferantenstrukturen für den Bauhof
- Abbildung der
Auftragsabwicklung des Bauhofs.
Die
Gemeinde Havixbeck fungiert hierbei als Pilotkommune, ist also am Aufbau der
Anwendersoftware konzeptionell beteiligt.
Die
Software wird in diesem Modul vom Anbieter nach unseren Bedürfnissen angepasst
und programmiert. Insbesondere Stundenaufschreibungen und deren Zuordnung auf
Produkte (diese wiederum definieren sich über Kostenstellen und –träger)
ermöglichen zukünftig detaillierte Auswertungen (Aufbau der Kostenrechnung).
Dokumentation
von Beauftragung und Aufgabenerledigung inklusive interner Leistungsverrechnung
(Seiten 7 bis 11):
Das
Auftraggeber-/-nehmerverhältnis befindet sich derzeit im Aufbau. Dabei werden
selbstverständlich die im GPA-Bericht normierten Mindestanforderungen an die Dokumentation
abgebildet. Es soll ein möglichst einfach zu handhabendes System eingeführt
werden, wobei wiederkehrende Tätigkeiten durchaus in Daueraufträgen erfasst
werden können.
Die
auftragsbezogenen Daten sollen zukünftig ebenfalls in der Software der Fa. Orderbase
erfasst werden. Auch die interne Rechnungsstellung soll über eine Anbindung des
Programms an die Finanzsoftware Infoma (Abwicklung des Haushalts) erfolgen.
Inhaltliche
Anregungen für den Aufbau eines internen Verrechnungssystems (1. Schritt –
Kostenrechnung, 2. Schritt – Leistungsrechnung) haben Bedienstete des
Fachbereichs III durch Seminarbesuche, Internetrecherche sowie Austausch mit anderen
Bauhöfen gesammelt, um eine für Havixbecker Verhältnisse wirtschaftliche
Datenerfassung durchzuführen.
Rüstzeiten
(Seite 15):
Zum
Lagergut wurde im Rahmen des Prüfungsberichts „Gebäudewirtschaft“ bereits
Stellung bezogen.
Im
Zuge der Auswertung der Arbeitsaufzeichnungen für das Personal des Bauhofs
werden zwingend auch die Rüstzeiten thematisiert.
Flexibilisierung
der Arbeitszeiten (Seite 17):
Die
aktuell gültige Arbeitszeitvereinbarung sieht eine feste Arbeitszeit für den gemeindlichen
Bauhof im Zeitfenster von 7.00 bis 16.00 Uhr vor. Verwaltungsseitig muss
geprüft werden, ob ggf. eine Modifizierung der bestehenden Regelungen in
Betracht kommt.
Investitionsplanung
(Seite 20):
Im
Zusammenhang mit der jährlichen Ansatzplanung wird natürlich auch über erforderliche
Neu- oder Ersatzinvestitionen gesprochen.
Ausgangsdaten
wie Beschreibung, Anschaffungsjahr, aktueller Wert, Restnutzungsdauer liegen
bereits mit den Werten aus der NKF-Anlagenbuchhaltung vor. Ergänzende
Informationen sind durch Datenpflege in Orderbase noch aufzubauen.
Erstellung
eines Flächen- und Mengenkatasters (Seite 22):
Die
bauhofrelevanten Informationen sollen sukzessive durch weitere Fachanwendungen
im in der Grundversion bereits eingesetzten GIS-System systematisch erfasst und
fortgeschrieben werden.
Zusammengefasste
Handlungsempfehlungen (Seite 26):
Da
die Detailvorschläge bereits zuvor kommentiert worden sind, erübrigt sich eine
weitere Stellungnahme.
1. Beschlussvorschlag:
- Der Bericht der
Verwaltung zum weiteren Umgang mit den im Prüfungsbericht der
Gemeindeprüfungsanstalt für die Prüfgebiete „Personal“, „Gebäudewirtschaft“
und „Bauhof“ enthaltenen Handlungsempfehlungen wird zur Kenntnis genommen.
- Für die externe Durchführung
einer Organisationsuntersuchung/-beratung werden in 2013 Haushaltsmittel
in Höhe von 15.000 € bereitgestellt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Für die externe Durchführung einer
Organisationsuntersuchung/-beratung werden in 2013 über die Änderungsliste zum
Haushaltsentwurf 2013 beim Produkt 0101 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von
15.000 € (Aufwand und Auszahlung) bereitgestellt.