Betreff
Brandschutzmaßnahmen an der Musikschule
Vorlage
044/2013
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Auf die Verwaltungsvorlage 020/2013 wird Bezug genommen.

 

Das Brandschutzkonzept liegt der Verwaltung als Entwurf vor (wegen des Umfanges ist es als Anlage im Ratsinformationssystem eingefügt). Es ist mit der Brandschutzdienststelle und dem Bauordnungsamt Coesfeld abgestimmt. Das Konzept sollte die Musikschule in 2 Nutzungsvarianten untersuchen und hierfür die entsprechenden Bedarfe aufzeigen.

 

  • Variante 1

Die Nutzungen der einzelnen Etagen werden nicht eingeschränkt. Nur im Dachgeschoss wird auf eine Nutzung mit Personenaufenthalt verzichtet.

 

Brandschutztechnische Maßnahmen:

Ohne diese Nutzung wird ein Genehmigungsverfahren nicht erforderlich. Das Gebäude bleibt dann bauordnungsrechtlich ein Gebäude geringer Höhe.

Im Kellergeschoss wurden bereits einige Maßnahmen durchgeführt, die die Notausstiege erleichtern. Für alle Etagen ist eine brandschutztechnische Frühwarnanlage zu installieren. Im Kellergeschoss ist in einem Raum neben der akustischen auch eine optische Alarmierung vorzusehen. Die Türen zum großen Proberaum im EG müssen brandschutztechnisch aufgewertet werden.

 

  • Variante 2

Es ist im westlichen Teilbereich des Dachgeschosses eine Nutzung mit Personenaufenthalt vorgesehen.


Brandschutztechnische Maßnahmen:

Die bautechnischen Erfordernisse im KG, EG und 1.OG entsprechen der  Variante 1. Bei der Nutzung des DG mit Aufenthalt von Personen wird die Bauordnungsbehörde die Klassifizierungsmerkmale für ein Gebäude mittlerer Höhe in einem Genehmigungsverfahren anwenden. Wegen der Nutzungsausweitung wird ein solches Verfahren erforderlich. Konkret bedeutet das, dass die Lüftungsanlage brandschutztechnisch abgeschottet werden muss. Dieses ist bautechnisch nur unter erheblichem Aufwand zu realisieren. Hier ist eine tragende Holzkonstruktion vorhanden, die zweiseitig geschützt werden müsste. Für die Personen in dieser vierten Nutzungsebene  (DG) ist ein zweiter baulicher Rettungsweg zu erstellen, der nur durch eine außen liegende Fluchttreppe oder einen Rettungsweg in Richtung Gesamtschule zu realisieren ist.

 

Fazit:

Bislang wurde im Dachgeschoss ein Raum als Übungsraum (Größe ca. 11 m²) genutzt. Dieser Raum ist seit Jahresbeginn 2013 gesperrt. Die vorgenannten Maßnahmen werden durch den potentiellen Raumgewinn wirtschaftlich nicht gerechtfertigt. Die brandschutztechnischen Ertüchtigungen wären dann sinnvoll, wenn ein zukünftiger Ausbau des westlichen DG Bereiches beabsichtigt wäre.

 

Ich empfehle ihnen daher, zunächst auf eine Nutzung des Dachgeschosses mit Personenaufenthalt zu verzichten und zunächst nur Variante 1 weiter zu verfolgen.

Im Laufe des Jahres soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Nutzung des Dachgeschoss für Personenaufenthalt erarbeitet werden.

 

Für die brandschutztechnische Ertüchtigung der Musikschule ist zum Jahresbeginn bereits über Mittel verfügt worden. Daneben sind noch erforderliche Reparaturen (Estrich, Fliesen, Malerarbeiten) auszuführen. Des Weiteren sind zwingend 2 Brandschutztüren und eine Brandmeldeanlage zu installieren. Die Kosten hierfür sind in der anliegenden Kostenverfolgungstabelle unter „Vorausschau Variante 1“ als Schätzansatz aufgelistet. Durch Entfall der Trockenbauarbeiten im DG konnte der Kostenansatz auf 55.000 € reduziert werden.

 

Zur Aufrechterhaltung der Funktion der Musikschule sind die oben genannten Leistungen nach intensiven Gesprächen mit dem Kreis Coesfeld bis zum Jahresende 2013 durchzuführen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, Mittel in Höhe von 55.000 € für den vorbeugenden Brandschutz in den Haushalt 2013 einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Bauordnungsbehörde die Erfordernisse aus dem Brandschutzkonzept für eine Nutzung ohne Personenaufenthalt im Dachgeschoss umzusetzen.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

In dem Produkt 0402 „Förderung des Musikschulwesens“ sind im Haushalt 2013 zu veranschlagen:

15.000 € für die vorgesehene Brandmeldeanlage im Bereich der Investitionen

40.000 € für den vorbeugenden Brandschutz in das Aufwandskonto