2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Auf
die Verwaltungsvorlage 020/2013 wird Bezug genommen.
Das
Brandschutzkonzept liegt der Verwaltung als Entwurf vor (wegen des Umfanges ist
es als Anlage im Ratsinformationssystem eingefügt). Es ist mit der Brandschutzdienststelle
und dem Bauordnungsamt Coesfeld abgestimmt. Das Konzept sollte die Musikschule
in 2 Nutzungsvarianten untersuchen und hierfür die entsprechenden Bedarfe
aufzeigen.
- Variante 1
Die Nutzungen der einzelnen Etagen werden nicht
eingeschränkt. Nur im Dachgeschoss wird auf eine Nutzung mit Personenaufenthalt
verzichtet.
Brandschutztechnische Maßnahmen:
Ohne diese Nutzung wird ein Genehmigungsverfahren
nicht erforderlich. Das Gebäude bleibt dann bauordnungsrechtlich ein Gebäude
geringer Höhe.
Im Kellergeschoss wurden bereits einige Maßnahmen
durchgeführt, die die Notausstiege erleichtern. Für alle Etagen ist eine
brandschutztechnische Frühwarnanlage zu installieren. Im Kellergeschoss ist in
einem Raum neben der akustischen auch eine optische Alarmierung vorzusehen. Die
Türen zum großen Proberaum im EG müssen brandschutztechnisch aufgewertet
werden.
- Variante 2
Es ist im westlichen Teilbereich des Dachgeschosses
eine Nutzung mit Personenaufenthalt vorgesehen.
Brandschutztechnische Maßnahmen:
Die bautechnischen Erfordernisse im
KG, EG und 1.OG entsprechen der Variante
1. Bei der Nutzung des DG mit Aufenthalt von Personen wird die Bauordnungsbehörde
die Klassifizierungsmerkmale für ein Gebäude mittlerer Höhe in einem
Genehmigungsverfahren anwenden. Wegen der Nutzungsausweitung wird ein solches
Verfahren erforderlich. Konkret bedeutet das, dass die Lüftungsanlage
brandschutztechnisch abgeschottet werden muss. Dieses ist bautechnisch nur
unter erheblichem Aufwand zu realisieren. Hier ist eine tragende
Holzkonstruktion vorhanden, die zweiseitig geschützt werden müsste. Für die
Personen in dieser vierten Nutzungsebene
(DG) ist ein zweiter baulicher Rettungsweg zu erstellen, der nur durch
eine außen liegende Fluchttreppe oder einen Rettungsweg in Richtung
Gesamtschule zu realisieren ist.
Fazit:
Bislang wurde im Dachgeschoss ein Raum
als Übungsraum (Größe ca. 11 m²) genutzt. Dieser Raum ist seit Jahresbeginn
2013 gesperrt. Die vorgenannten Maßnahmen werden durch den potentiellen
Raumgewinn wirtschaftlich nicht gerechtfertigt. Die brandschutztechnischen
Ertüchtigungen wären dann sinnvoll, wenn ein zukünftiger Ausbau des westlichen
DG Bereiches beabsichtigt wäre.
Ich
empfehle ihnen daher, zunächst auf eine Nutzung des Dachgeschosses mit Personenaufenthalt
zu verzichten und zunächst nur Variante 1 weiter zu verfolgen.
Im
Laufe des Jahres soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Nutzung des
Dachgeschoss für Personenaufenthalt erarbeitet werden.
Für
die brandschutztechnische Ertüchtigung der Musikschule ist zum Jahresbeginn bereits
über Mittel verfügt worden. Daneben sind noch erforderliche Reparaturen
(Estrich, Fliesen, Malerarbeiten) auszuführen. Des Weiteren sind zwingend 2
Brandschutztüren und eine Brandmeldeanlage zu installieren. Die Kosten hierfür
sind in der anliegenden Kostenverfolgungstabelle unter „Vorausschau Variante 1“
als Schätzansatz aufgelistet. Durch Entfall der Trockenbauarbeiten im DG konnte
der Kostenansatz auf 55.000 € reduziert werden.
Zur
Aufrechterhaltung der Funktion der Musikschule sind die oben genannten Leistungen
nach intensiven Gesprächen mit dem Kreis Coesfeld bis zum Jahresende 2013 durchzuführen.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, Mittel in Höhe von 55.000 € für den vorbeugenden Brandschutz in den Haushalt 2013 einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Bauordnungsbehörde die Erfordernisse aus dem Brandschutzkonzept für eine Nutzung ohne Personenaufenthalt im Dachgeschoss umzusetzen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
In
dem Produkt 0402 „Förderung des Musikschulwesens“ sind im Haushalt 2013 zu
veranschlagen:
15.000
€ für die vorgesehene Brandmeldeanlage im Bereich der Investitionen
40.000
€ für den vorbeugenden Brandschutz in das Aufwandskonto