Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfassung von Altmetallen sowie E-Schrott
Vorlage
043/2013
Aktenzeichen
867-04 a
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

1.          Die Gemeinde Havixbeck hat in den vergangenen Jahren Vereinbarungen mit dem Kreis Coesfeld getroffen, Sammelbehälter für Altmetalle sowie für Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1*, 2*, 3* und 5* auf dem Wertstoffhof der Gemeinde Havixbeck aufzustellen sowie den Abtransport der Abfälle zu organisieren. Hintergrund ist, dass im Rahmen des Elektrogesetzes (ElektroG) die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld gem. § 9 (4) die Möglichkeit zur Eigenverwertung für diese Abfallstoffe seit Jahren vornehmen.
Die Art dieser Vereinbarungen führte in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten mit der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR). Bei der EAR ist nach dem ElektroG die Eigenverwertung anzumelden sowie die Nachweisführung zu belegen.
Um eine rechtlich einwandfreie Eigenverwertung der Abfallstoffe durch den Kreis Coesfeld für uns vornehmen zu lassen, ist die Beauftragung durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) vorzunehmen. Nicht tangiert wird dadurch das Recht der Gemeinde Havixbeck auf Erhebung von Gebühren. An dem bisherigen Gebührensystem des Kreises und der Städte und Gemeinden wird keine Änderung vorgenommen. Auch an der Weitergabe der durch die Verwertung erzielten Erlöse werden keine Änderungen vorgenommen.

2.       Unabhängig von den vorhergehenden Ausführungen zur ÖRV ist die angestrebte Ausweitung der Erfassung von Elektrokleingeräten über Depotcontainer zu sehen. Es wird beabsichtigt, an einigen ausgewählten Depotcontainerstandorten Boxen zu installieren, in die bei Bedarf kleinere Elektrogeräte (z.B. Haarföne) eingeworfen werden können. Nach Expertenmeinung werden diese Sachen nicht immer zum Wertstoffhof gebracht sondern landen im Restmüll. Es werden Schätzungen von mehreren kg/Einwohner/Jahr angenommen. Der Kreis Coesfeld möchte in Absprache mit den Kommunen auch in eigener Zuständigkeit ein entsprechendes Sammelsystem aufbauen. Zwar ist auch hierfür eine Aufgabenübertragung erforderlich, diese wäre jedoch mit der ÖRV grundsätzlich abgedeckt (Elektrokleingeräte gehören zur Sammelgruppe 5).
Das Aufstellen von Behältern auf öffentlichen Flächen kann aber nur dann erfolgen, wenn die jeweilige Kommune ihre Zustimmung dazu erteilt und die entsprechenden Stellplätze auch zur Verfügung stellt.
Die zusätzliche Erfassung dieser Kleingeräte widerspricht nicht einer zukünftigen Einführung der Wertstofftonne. Unabhängig davon, ob und wann im Kreisgebiet eine Wertstofftonne eingeführt werden sollte, hat sich herausgestellt, dass eine Erfassung von Elektrokleingeräten gemeinsam mit anderen Wertstoffen in einem separaten Behälter unzweckmäßig ist. Die vorhandenen Sortieranlagen sind nicht darauf ausgelegt, diese Stoffgruppen zu separieren. Auch die Betreiber der Dualen Systeme akzeptieren derzeit keine gemeinsame Erfassung von Elektrokleingeräten mit den Leichtverpackungen. Auch das Bundesumweltministerium hält die Wertstofftonne nicht zur Erfassung dieser Stoffe geeignet.
Ich beabsichtige daher, dem Kreis Coesfeld gegenüber zu signalisieren, dass die Gemeinde Havixbeck, vorbehaltlich politischer Beschlüsse zur ÖRV, an zwei Standorten mit der Aufstellung entsprechender Sammelboxen einverstanden ist.
Die Boxen könnten zum einen am Glascontainerstandort hinter den Einkaufsmärkten bzw. am Standort Feuerwehrgerätehaus in Hohenholte installiert werden.

Ich schlage vor, die Sammlung von Altmetallen sowie Elektroaltgeräten sowie den Transport dieser Abfälle auf den Kreis Coesfeld mittels einer ÖRV zu übertragen.
Ein erster Entwurf ist dieser Vorlage zur Information beigefügt.


*Hinweise:

Sammelgruppe 1

Sammelgruppe 2

Sammelgruppe 3

Sammelgruppe 5

-          Haushaltsgroßgeräte

-          Automatische Ausgabegeräte

-          Kühlgeräte

 

-          Informations- u. Telekommunikationsgeräte

-          Geräte der Unterhaltungselektronik

-          Hauhaltskleingeräte

-          Beleuchtungskörper

-          Elektrische u. elektronische Werkzeuge

-          Spielzeug, Sport- u. Freizeitgeräte

-          Medizinprodukte

-          Überwachungs- u. Kontrollinstrumente

 

1. Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Havixbeck überträgt die ihr nach § 5 (6) Satz 1 Landesabfallgesetz NRW obliegende Aufgabe der Gestellung von Behältern für die Sammlung von Altmetallen sowie Elektroaltgeräten sowie den Transport dieser Abfälle auf den Kreis Coesfeld.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Kreis Coesfeld berechnet seine Aufwendungen aus Behältergestellung und Transport der Gemeinde Havixbeck über die diesbezüglichen Gebühren. Erlöse aus der Verwertung der Abfallstoffe werden ebenfalls an die Gemeinde Havixbeck ausgeschüttet.
Kreisgebühren sowie Erlöse fließen in die jährliche Gebührenberechnung der Gemeinde Havixbeck ein.

Aufwendungen bzw. Erträge werden im Produkt 1105 veranschlagt.

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Klaus Gromöller