2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
1.
Die Gemeinde
Havixbeck hat in den vergangenen Jahren Vereinbarungen mit dem Kreis Coesfeld
getroffen, Sammelbehälter für Altmetalle sowie für Elektroaltgeräte der
Sammelgruppen 1*, 2*, 3* und 5* auf dem Wertstoffhof der Gemeinde Havixbeck aufzustellen
sowie den Abtransport der Abfälle zu organisieren. Hintergrund ist, dass im
Rahmen des Elektrogesetzes (ElektroG) die Städte und Gemeinden im Kreis
Coesfeld gem. § 9 (4) die Möglichkeit zur Eigenverwertung für diese Abfallstoffe
seit Jahren vornehmen.
Die Art dieser Vereinbarungen führte in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten
mit der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR). Bei der EAR ist nach dem
ElektroG die Eigenverwertung anzumelden sowie die Nachweisführung zu belegen.
Um eine rechtlich einwandfreie Eigenverwertung der Abfallstoffe durch den Kreis
Coesfeld für uns vornehmen zu lassen, ist die Beauftragung durch eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) vorzunehmen. Nicht tangiert wird
dadurch das Recht der Gemeinde Havixbeck auf Erhebung von Gebühren. An dem
bisherigen Gebührensystem des Kreises und der Städte und Gemeinden wird keine
Änderung vorgenommen. Auch an der Weitergabe der durch die Verwertung erzielten
Erlöse werden keine Änderungen vorgenommen.
2.
Unabhängig von
den vorhergehenden Ausführungen zur ÖRV ist die angestrebte Ausweitung der
Erfassung von Elektrokleingeräten über Depotcontainer zu sehen. Es wird
beabsichtigt, an einigen ausgewählten Depotcontainerstandorten Boxen zu
installieren, in die bei Bedarf kleinere Elektrogeräte (z.B. Haarföne)
eingeworfen werden können. Nach Expertenmeinung werden diese Sachen nicht immer
zum Wertstoffhof gebracht sondern landen im Restmüll. Es werden Schätzungen von
mehreren kg/Einwohner/Jahr angenommen. Der Kreis Coesfeld möchte in Absprache
mit den Kommunen auch in eigener Zuständigkeit ein entsprechendes Sammelsystem
aufbauen. Zwar ist auch hierfür eine Aufgabenübertragung erforderlich, diese
wäre jedoch mit der ÖRV grundsätzlich abgedeckt (Elektrokleingeräte gehören zur
Sammelgruppe 5).
Das Aufstellen von Behältern auf öffentlichen Flächen kann aber nur dann
erfolgen, wenn die jeweilige Kommune ihre Zustimmung dazu erteilt und die
entsprechenden Stellplätze auch zur Verfügung stellt.
Die zusätzliche Erfassung dieser Kleingeräte widerspricht nicht einer
zukünftigen Einführung der Wertstofftonne. Unabhängig davon, ob und wann im
Kreisgebiet eine Wertstofftonne eingeführt werden sollte, hat sich
herausgestellt, dass eine Erfassung von Elektrokleingeräten gemeinsam mit anderen
Wertstoffen in einem separaten Behälter unzweckmäßig ist. Die vorhandenen
Sortieranlagen sind nicht darauf ausgelegt, diese Stoffgruppen zu separieren.
Auch die Betreiber der Dualen Systeme akzeptieren derzeit keine gemeinsame
Erfassung von Elektrokleingeräten mit den Leichtverpackungen. Auch das
Bundesumweltministerium hält die Wertstofftonne nicht zur Erfassung dieser
Stoffe geeignet.
Ich beabsichtige daher, dem Kreis Coesfeld gegenüber zu signalisieren, dass die
Gemeinde Havixbeck, vorbehaltlich politischer Beschlüsse zur ÖRV, an zwei
Standorten mit der Aufstellung entsprechender Sammelboxen einverstanden ist.
Die Boxen könnten zum einen am Glascontainerstandort hinter den Einkaufsmärkten
bzw. am Standort Feuerwehrgerätehaus in Hohenholte installiert werden.
Ich schlage vor, die
Sammlung von Altmetallen sowie Elektroaltgeräten sowie den Transport dieser
Abfälle auf den Kreis Coesfeld mittels einer ÖRV zu übertragen.
Ein erster Entwurf ist dieser Vorlage zur Information beigefügt.
*Hinweise:
Sammelgruppe
1 |
Sammelgruppe
2 |
Sammelgruppe
3 |
Sammelgruppe
5 |
-
Haushaltsgroßgeräte -
Automatische
Ausgabegeräte |
-
Kühlgeräte |
-
Informations-
u. Telekommunikationsgeräte -
Geräte
der Unterhaltungselektronik |
-
Hauhaltskleingeräte -
Beleuchtungskörper -
Elektrische
u. elektronische Werkzeuge -
Spielzeug,
Sport- u. Freizeitgeräte -
Medizinprodukte -
Überwachungs-
u. Kontrollinstrumente |
1.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Havixbeck überträgt die ihr nach
§ 5 (6) Satz 1 Landesabfallgesetz NRW obliegende Aufgabe der Gestellung
von Behältern für die Sammlung von Altmetallen sowie Elektroaltgeräten
sowie den Transport dieser Abfälle auf den Kreis Coesfeld.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den
beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen
Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Der Kreis Coesfeld
berechnet seine Aufwendungen aus Behältergestellung und Transport der Gemeinde
Havixbeck über die diesbezüglichen Gebühren. Erlöse aus der Verwertung der
Abfallstoffe werden ebenfalls an die Gemeinde Havixbeck ausgeschüttet.
Kreisgebühren sowie Erlöse fließen in die jährliche Gebührenberechnung der
Gemeinde Havixbeck ein.
Aufwendungen bzw. Erträge
werden im Produkt 1105 veranschlagt.
Der Bürgermeister
Klaus Gromöller